Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Stadtrates

Sitzungsdatum: Donnerstag, 21.10.2021
Beginn: 18:30 Uhr
Ende 20:38 Uhr
Ort: im Zugspitzsaal des Landratsamtes Weilheim-Schongau, Amtsgebäude Stainhartstraße 7, Weilheim

Anwesenheitsliste

Erster Bürgermeister

Loth, Markus

Mitglieder des Stadtrates

Andrä, Franz
Arneth-Mangano, Petra
Bertl, Alexandra
Dr. Bosch, Roland
Prof. Dr. Emeis, Stefan
Flock, Angelika
Gast, Klaus 
Gebauer-Merx, Saika
Grehl, Karl-Heinz
Gronau, Brigitte
Holeczek, Brigitte
Honisch, Alfred
Imgart, Rüdiger
Klinkicht, Ullrich
Lunz-Schmieder, Marion
Martin, Horst
Neulinger, Manuel
Nowak, Luise
Pentenrieder, Rupert
Ratter, Gerd
Schwaiger, Hubert
Thieler, Ragnhild
Vollmann, Hans
Wahlefeld, Tillman

Schriftführer

Popp, Stefan

Verwaltung

Roppelt-Sommer, Andrea
Stork, Manfred

Presse

Kreisboten-Verlag
Weilheimer Tagblatt

Weitere Anwesende

Herr Müller, Stadtwerke Weilheim, zu Tagesordnungspunkt 4 des öffentlichen Teils der Sitzung

Abwesende und entschuldigte Mitglieder des Stadtrates

Asam, Romana
Enders, Susann
Dr. med. Langer, Johannes
Dr. Reindl, Claus
Schwalb, Roland
Zirngibl, Stefan


Tagesordnung der öffentlichen Sitzung

  1. Genehmigung der Niederschrift
  2. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse (Artikel 52 Absatz 3 Gemeindeordnung - GO)
  3. Bekanntgaben
    1. PCR-Pooltests in Kitas
    2. Mobile Luftreinigungsgeräte für Kitas
    3. Hochwasserschutz und Ortsumgehung in Weilheim
  4. Bericht aus den Stadtwerken
  5. Bebauungsplan "Marnbach-Ost" - Abwägung
  6. Bebauungsplan "Seitzstraße" Einleitung des Verfahrens - Abwägung
  7. Bebauungsplan "Schießstattweg / Schmuzerstraße" öffentliche Planauslegung - Abwägung und Satzungsbeschluss
  8. Anfragen, Dringlichkeitsanträge

Erster Bürgermeister Markus Loth eröffnet um 18:30 Uhr die öffentliche Sitzung des Stadtrates, begrüßt alle Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Stadtrates fest.

Öffentliche Sitzung

1. Genehmigung der Niederschrift

Beschluss:

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 07.10.2021 wird genehmigt.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 23 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 23 Stadtratsmitglieder.

2. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse (Artikel 52 Absatz 3 Gemeindeordnung - GO)

keine!

3. Bekanntgaben

3.1. PCR-Pooltests in Kitas

In Grund- und Förderschulen werden bereits zweimal je Woche PCR-Pooltests plus individuelle Rückstelltests (bei positivem Ergebnis) durchgeführt. Die aufwendige Organisation wird von staatlicher Seite mit organisiert bzw. unterstützt.

Um die Pooltestungen auch für die Kindertagesbetreuung zu ermöglichen, wurde ein Förderprogramm aufgelegt und inzwischen bis Februar 2022 verlängert. Zuständig und antragsberechtigt sind dafür aber nur die Landkreise und kreisfreien Städte.

Die Landkreise und kreisfreien Städte treffen als Zuwendungsempfänger für den räumlichen Bereich ihrer Gebietskörperschaft die Entscheidung, ob sie dort PCR-Pool-Tests als alternative Testmethode anbieten.

Auf Nachfrage bei der Kita-Fachaufsicht im Landratsamt Weilheim-Schongau wurde uns mit Mail vom 14.10.2021 Folgendes mitgeteilt:

"Aufgrund Ihrer Nachfrage haben wir uns mit den einzelnen Fachbereichen des Landratsamtes bezüglich der PCR-Pool-Testmethode beraten. Aus personalwirtschaftlichen Gründen ist es nicht möglich, zwei verschiedene Testverfahren parallel zu organisieren. Der Landkreis Weilheim-Schongau hat sich deshalb unter Abwägung der Verhältnismäßigkeit entschieden, sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht an dem PCR-Pool-Testverfahren zu beteiligen. Vielen Dank für Ihr Verständnis."

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Zur Kenntnis genommen: Anwesend 24 Stadtratsmitglieder 

3.2. Mobile Luftreinigungsgeräte für Kitas

Seit einigen Wochen beschäftigen sich Verwaltung und Hauptausschuss mit einer möglichen Beschaffung von mobilen Luftreinigern für Kitas und Großtagespflegestellen im Stadtgebiet. Dabei wurden bewusst alle Träger mit einbezogen, da das Förderprogramm auf jeden Fall über die Stadt laufen muss und auch bereits Anfragen zur Unterstützung von den Trägern eingegangen sind.

Der Hauptausschuss ist der Verwaltung gefolgt und hat eine Begutachtung in Auftrag gegeben, die den Bedarf an Geräten in allen teilnehmenden Einrichtungen (kein Zwang) objektiv und fachgerecht feststellt. Analog zum Landkreis (Schulen) wurde das Büro Eberspächer beauftragt. Das Ergebnis liegt bereits vor und wurde im Hauptausschuss auch eingehend behandelt.

In allen beteiligten Einrichtungen wurden 188 Räume begutachtet.

Die Räume wurden anschließend gemäß Empfehlungen des Umweltbundesamtes in zwei Kategorien eingeteilt:

Kategorie 1 betrifft Räume, die gut zu Lüften sind und folglich ein Luftreinigungsgerät nicht erforderlich ist. Dies betrifft 102 der 188 Räume.

Kategorie 2 betrifft Räume mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit, in denen folglich der Einsatz von Luftreinigungsgeräten empfohlen wird. Dies betrifft 86 Geräte, davon 10 in den 3 städtischen Einrichtungen.

Inzwischen hat sich im Bereich der Förderung Einiges getan.

Bislang gab es das 2. Förderprogramm (Freistaat) ohne konkrete Vorgaben für die Lüftungsmöglichkeit der Räume (=keine Kategorisierung). Die Förderung ist aber auf 50 Prozent und maximal 1.750 Euro je Raum beschränkt.

Der Bund finanziert die Anschaffung der mobilen Luftreiniger nun mit, jedoch nur für Räume, die eingeschränkt gelüftet werden können (=Kategorie 2) und nur für Schulen und Kitas mit Kindern bis zum 12. Lebensjahr.

Seit 30.09.2021 gibt es daher neben dem 2. Förderprogramm nun ein 3. Förderprogramm, wonach die Räume der Kategorie 2 mit bis zu 100 Prozent (maximal 3.500 Euro + 1.000 Euro Wartung + 200 Euro Inbetriebnahme) gefördert werden.

Bei geschätzten Kosten zwischen 3.000 Euro bis 5.000 Euro ist von keiner bzw. nur einer geringen Eigenbeteiligung des Trägers auszugehen.

- Der Hauptausschuss hat sich der Empfehlung des Fachbüros angeschlossen und empfiehlt die Anschaffung der Geräte in Kategorie 2. Die Beschaffung soll über die jeweiligen Träger selbst erfolgen (keine zentrale Beschaffung, Ausschreibungsgrenzen). Für die städtischen Kitas werden 10 Geräte beantragt und dann beschafft.

- Die Anschaffung von Geräten für die Räume der Kategorie 1 wird seitens der Stadt nicht bezuschusst (auch nicht über Defizitverträge). Die Anschaffung kann über das 2. Förderprogramm zumindest teilweise finanziert werden. Es bleibt eine individuelle Entscheidung des jeweiligen Trägers.

- Die Träger werden kurzfristig informiert und ihnen wird die für ihre Einrichtung vorliegende Empfehlung zur weiteren Verwendung übersandt.

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Zur Kenntnis genommen: Anwesend 24 Stadtratsmitglieder 

3.3. Hochwasserschutz und Ortsumgehung in Weilheim

In der Stadtratssitzung am 28.07.2021 wurde der Antrag der CSU-Fraktion zur Thematik Westumfahrung und Hochwasserschutz behandelt.

Das Gremium regte dabei an, den Antrag an das Umweltministerium als dem Wasserwirtschaftsamt (WWA) übergeordnete Stelle weiterzuleiten.

Mit Schreiben vom 14.09.2021 leitete die Verwaltung den Antrag entsprechend weiter und bat gleichzeitig darum, eine Machbarkeitsstudie auf den Weg zu bringen.

Mit Schreiben vom 07.10.2021, eingegangen am 18.10.2021, nahm das Umweltministerium Stellung und zeigte die aktuellen Maßnahmen auf.

Das Schreiben wird den Stadtratsmitgliedern übermittelt.

Es wurde mitgeteilt, dass sich das WWA nicht an einer Machbarkeitsstudie beteiligen wird.

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Zur Kenntnis genommen: Anwesend 24 Stadtratsmitglieder 

4. Bericht aus den Stadtwerken

Herr Peter Müller, Vorstand der Stadtwerke Weilheim i.OB Kommunalunternehmen (KU) und Geschäftsführer der Stadtwerke Weilheim i.OB Energie GmbH – SWE, berichtet über aktuelle Themen sowie laufende und zukünftige Projekte der Stadtwerke.

Im Anschluss an seinen Vortrag beantwortet er die aus dem Gremium gestellten Fragen.

Zur Kenntnis genommen: Anwesend 25 Stadtratsmitglieder 

5. Bebauungsplan "Marnbach-Ost" - Abwägung

Beschluss:

Über die vorliegenden Bedenken und Anregungen wird unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange gemäß Paragrafen (§§) 1, 1a und 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Sinne der Stellungnahme des Stadtbauamtes abgewogen und entschieden.

Der Bebauungsplan und die Begründung sind im Sinne des Abwägungsergebnisses zu überarbeiten und erneut öffentlich auszulegen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 25 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 25 Stadtratsmitglieder.

6. Bebauungsplan "Seitzstraße" Einleitung des Verfahrens - Abwägung

Beschluss:

Über die vorliegenden Bedenken und Anregungen wird unter Beachtung der öffentlichen und privaten Belange gemäß §§ 1, 1a und 2 BauGB im Sinne der Stellungnahme des Stadtbauamtes abgewogen und entschieden mit der Maßgabe, dass die über Stadtrat Prof. Emeis bezeichneten klimaschädlichen Bäume – insbesondere die Stieleiche – aus dem Pflanzlistenvorschlag gestrichen werden.

Der Bebauungsplan und die Begründung sind im Sinne des Abwägungsergebnisses anzupassen und nach den Vorschriften des BauGB öffentlich auszulegen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 25 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 25 Stadtratsmitglieder.

7. Bebauungsplan "Schießstattweg / Schmuzerstraße" öffentliche Planauslegung - Abwägung und Satzungsbeschluss

Beschluss:

Über die im Verfahren vorgebrachten Bedenken und Anregungen wird unter Beachtung der öffentlichen und privaten Belange gemäß §§ 1, 1a und 2 BauGB im Sinne der Stellungnahme des Stadtbauamtes abgewogen und entschieden mit der Maßgabe, dass der vorhandene Hinweis auf Starkregenereignisse zu konkretisieren ist.

Es wird festgestellt, dass sich daraus keine Änderung der Planung ergibt. Einzelne redaktionelle Anpassungen sind einzuarbeiten.

Der sich aus der Abwägung ergebende Bebauungsplan und die Begründung werden gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

Protokollnotiz:

Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB erkennt die Gefahren für das gesamte Stadtgebiet durch zunehmende Starkregenereignisse. In der konkret vorliegenden Planung sind Festlegungen zur Hochwassersituation und Hinweise zu Starkregenereignisse getroffen.

Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 20 Stimmen, nein mit 4 Stimmen, anwesend waren 24 Stadtratsmitglieder.

Abstimmungsvermerke:

Stadtratsmitglied Gast hatte vor Abstimmung die Sitzung verlassen.

8. Anfragen, Dringlichkeitsanträge 

keine


Mit Dank für die gute Mitarbeit schließt Erster Bürgermeister Markus Loth um 20:38 Uhr die öffentliche Sitzung des Stadtrates.

Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.

Markus Loth
Erster Bürgermeister

Stefan Popp
Schriftführung

Kontakt

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82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

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