Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Stadtrates
Sitzungsdatum: Donnerstag, 18.11.2021
Beginn: 19:20 Uhr
Ende 20:40 Uhr
Ort: im Pfarrheim Haus der Begegnung -Saal-, Römerstraße 20, Weilheim i.OB
Anwesenheitsliste
Vorsitzende
Flock, Angelika, Zweite Bürgermeisterin
Mitglieder des Stadtrates
Andrä, Franz
Arneth-Mangano, Petra
Asam, Romana
Bertl, Alexandra
Prof. Dr. Emeis, Stefan
Enders, Susann
Gast, Klaus
Gebauer-Merx, Saika
Grehl, Karl-Heinz
Gronau, Brigitte
Holeczek, Brigitte
Honisch, Alfred
Klinkicht, Ullrich
Dr. med. Langer, Johannes
Lunz-Schmieder, Marion
Martin, Horst
Neulinger, Manuel
Nowak, Luise
Pentenrieder, Rupert
Dr. Reindl, Claus
Schwaiger, Hubert
Schwalb, Roland
Thieler, Ragnhild
Vollmann, Hans
Wahlefeld, Tillman
Zirngibl, Stefan
Schriftführer
Popp, Stefan
Verwaltung
Gross, Karin
Scharf, Christoph
Schleich, Michael
Stork, Manfred
Presse
Kreisboten-Verlag
Weilheimer Tagblatt
Weitere Anwesende
Herr Müller, Stadtwerke Weilheim, zu Tagesordnungspunkten 7 und 8 des öffentlichen Teils der Sitzung
Abwesende und entschuldigte Personen
1. Bürgermeister Markus Loth
Mitglieder des Stadtrats
Dr. Bosch, Roland
Imgart, Rüdiger
Ratter, Gerd
Tagesordnung der öffentlichen Sitzung
Bündnis 90 / Die Grünen - Einwand gegen die Tagesordnung / Antrag auf Absetzung des nichtöffentlichen Tagesordnungspunktes 4 - Grundstücksangelegenheit
- Genehmigung der Niederschrift
- Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse (Artikel 52 Absatz 3 Gemeindeordnung - GO)
- Bekanntgaben
- Neubau eines Waschparks für Kraftfahrzeuge - Töllernallee 1; Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan und Erlass Veränderungssperre
- Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan
- Erlass Veränderungssperre
- Städtebauliche Nachverdichtung - Bereich südlich Bahnhofallee; Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan
- Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan
- 25. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan "Freiflächen-Photovoltaikanlage Weilheim-Unterhausen 3" - Änderung des Planungsumgriffs
- Kommunalunternehmen Stadtwerke Weilheim; Änderung des Flächennutzungsplanes Sondergebiet Biomasse-Heizzentrale, Kranlöchl
- Kommunalunternehmen Stadtwerke Weilheim; Aufstellung eines Bebauungsplanes Sondergebiet Biomasse-Heizzentrale, Kranlöchl
- Bebauungsplan "Hangstraße / Am Öferl" - Zustimmung zur Planung
- Antrag CSU / FDP-Fraktion - Fortschreibung des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK)
- Sanierungssatzungen der Stadt Weilheim - Verlängerung der Geltungsdauern
- Anfragen, Dringlichkeitsanträge
- Dringlichkeitsantrag "1G-Regel (nur getestete Personen) für Stadtratssitzungen"
Zweite Bürgermeisterin und Vorsitzende Angelika Flock eröffnet um 18:30 Uhr die öffentliche Sitzung des Stadtrates, begrüßt alle Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Stadtrates fest.
Bündnis 90 / Die Grünen - Einwand gegen die Tagesordnung / Antrag auf Absetzung des nichtöffentlichen Tagesordnungspunktes (TOP NÖ) 4 - Grundstücksangelegenheit
Beschluss:
Wer ist für die beantragte Absetzung des TOP NÖ 4?
Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 22 Stimmen, nein mit 5 Stimmen, anwesend waren 27 Stadtratsmitglieder.
Öffentliche Sitzung
1. Genehmigung der Niederschrift
Beschluss:
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 21.10.2021 wird genehmigt.
Einstimmig beschlossen: Ja mit 27 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 27 Stadtratsmitglieder.
2. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse (Artikel 52 Absatz 3 Gemeindeordnung - GO)
keine!
3. Bekanntgaben
keine!
4. Neubau eines Waschparks für Kraftfahrzeuge - Töllernallee 1; Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan und Erlass Veränderungssperre
Beschluss:
Mit dem vorliegenden Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Waschparks für Kraftfahrzeuge an der Töllernallee 1 besteht Einverständnis.
Einstimmig abgelehnt: Ja mit 0 Stimmen, nein mit 27 Stimmen, anwesend waren 27 Stadtratsmitglieder.
4.1. Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan
Beschluss:
Zur städtebaulichen Ordnung des Gevierts sowie zur Freihaltung einer entsprechenden Sichtachse auf das denkmalgeschütze Ensemble der Töllernkirche wird gemäß Paragrafen (§§) 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen.
Vom Geltungsbereich der Planung sind die im Lageplan des Stadtbauamtes schwarz umrandet dargestellten Grundstücke mit den Flurnummern (Fl.Nrn.) 2733/1-Teilfläche, 2734 und 2737/17 Gemarkung Weilheim i.OB erfasst.
Das Plangebiet wird als Gewerbegebiet gemäß Paragraf (§) 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO) und Grünfläche festgesetzt.
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Gewerbegebiet Töllernallee Nord“.
Einstimmig beschlossen: Ja mit 27 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 27 Stadtratsmitglieder.
4.2. Erlass Veränderungssperre
Beschluss:
Zur Sicherung der Bauleitplanung ist für den Geltungsbereich des zu erstellenden Bebauungsplanes gemäß §§ 14 und 16 BauGB eine Veränderungssperre zu beschließen.
Einstimmig beschlossen: Ja mit 27 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 27 Stadtratsmitglieder.
5. Städtebauliche Nachverdichtung - Bereich südlich Bahnhofallee; Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan
Beschluss:
Mit einer zusätzlichen Bebauung und maßvollen Nachverdichtung der Grundstücke Fl.Nrn. 2808/2, 2808/3 und 2808/6 besteht grundsätzlich Einverständnis.
Einstimmig beschlossen: Ja mit 27 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 27 Stadtratsmitglieder.
5.1. Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan
Beschluss:
Zur Regelung und Sicherung der städtebaulichen Einfügung einer Neubebauung wird die Aufstellung eines Bebauungsplanes gemäß §§ 1 und 2 BauGB beschlossen. Es handelt sich um eine innerstädtische Nachverdichtung, so dass das Verfahren nach § 13a BauGB festgesetzt wird.
Vom Geltungsbereich der Planung sind die im Lageplan des Stadtbauamtes schwarz umrandet dargestellten Grundstücke Fl.Nr. 2808/2, 2808/3, 2808/5 und 2808/6, Gemarkung Weilheim i.OB erfasst.
Das Plangebiet wird entsprechend der Darstellung im Flächennutzungsplan gemäß § 6 BauNVO als Mischgebiet ausgewiesen. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Bahnhofallee Süd“.
Einstimmig beschlossen: Ja mit 27 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 27 Stadtratsmitglieder.
6. 25. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan "Freiflächen-Photovoltaikanlage Weilheim-Unterhausen 3" - Änderung des Planungsumgriffs
Beschluss:
Von der Freistellung der Grundstücke Fl.Nr. 125/25 und 173, Gemarkung Unterhausen von Bahnbetriebszwecken wird Kenntnis genommen.
Der Geltungsbereich der Planungen zur 25. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplanes für eine „Freiflächen-Photovoltaikanlage Weilheim-Unterhausen 3“ wird auf diese Grundstücke reduziert.
Die Verwaltung wird beauftragt, die jeweiligen Verfahren insoweit nun einzuleiten.
Einstimmig beschlossen: Ja mit 27 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 27 Stadtratsmitglieder.
7. Kommunalunternehmen Stadtwerke Weilheim; Änderung des Flächennutzungsplanes Sondergebiet Biomasse-Heizzentrale, Kranlöchl
Beschluss:
Mit der Errichtung einer Biomasse-Heizzentrale durch das Kommunalunternehmen Stadtwerke Weilheim am Grundstück, Kranlöchl 2, besteht grundsätzlich Einverständnis.
Der Flächennutzungsplan der Stadt Weilheim i.OB ist für das Grundstück Fl.Nr. 2684 in der nach dem Fortführungsnachweis des Vermessungsamtes zerlegten Größe und Zuschnitt von bisher landwirtschaftlicher Nutzung in ein Sondergebiet gemäß § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Biomasse-Heizzentrale“ zu ändern.
Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 24 Stimmen, nein mit 3 Stimmen, anwesend waren 27 Stadtratsmitglieder.
8. Kommunalunternehmen Stadtwerke Weilheim; Aufstellung eines Bebauungsplanes Sondergebiet Biomasse-Heizzentrale, Kranlöchl
Beschluss:
Mit der Errichtung einer Biomasse-Heizzentrale durch das Kommunalunternehmen Stadtwerke Weilheim am Grundstück, Kranlöchl 2, besteht grundsätzlich Einverständnis.
Zur Sicherung der Planung und dem Bau einer Heizzentrale ist für das Grundstück Fl.Nr. 2684, Gemarkung Weilheim i.OB, ein Bebauungsplan gemäß §§ 1 und 2 BauGB aufzustellen.
Vom Geltungsbereich erfasst wird das Grundstück Fl.Nr. 2684 in der nach dem Fortführungsnachweis des Vermessungsamtes zerlegten Größe und Zuschnitt. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Biomasse-Heizzentrale Kranlöchl“ und wird als Sondergebiet gemäß § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Biomesse-Heizzentrale“ festgesetzt.
Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 24 Stimmen, nein mit 3 Stimmen, anwesend waren 27 Stadtratsmitglieder.
9. Bebauungsplan "Hangstraße / Am Öferl" - Zustimmung zur Planung
Beschluss:
1. Das Gutachten des Bauausschusses vom 09.11.2021 wird aufgehoben.
2. Die Angelegenheit wird zurückgestellt und nach nochmaliger Beratung mit dem Investor in den Bauausschuss zurückverwiesen.
Einstimmig beschlossen: Ja mit 27 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 27 Stadtratsmitglieder.
10. Antrag CSU / FDP-Fraktion - Fortschreibung des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK)
Beschluss:
Mit dem vorliegenden Antrag zur Fortschreibung des „Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts“ – ISEK – besteht vorbehaltlich der Förderzusage durch die Regierung von Oberbayern Einverständnis.
Die Stadt Weilheim i.OB ist bereit und in der Lage, die für eine Fortschreibung des ISEK notwendigen Kosten zu finanzieren / vorzufinanzieren.
Die Verwaltung wird beauftragt, den notwendigen Förderantrag zu stellen und Angebote einzuholen.
Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 26 Stimmen, nein mit 1 Stimme, anwesend waren 27 Stadtratsmitglieder.
11. Sanierungssatzungen der Stadt Weilheim - Verlängerung der Geltungsdauern
Beschluss:
Es wird festgestellt, dass die Sanierungsziele der Stadt Weilheim i.OB in den nachfolgend genannten Sanierungsbereichen noch nicht vollständig erreicht wurden. Die Sanierungssatzungen der Stadt Weilheim i.OB für die Gebiete
- Altstadt I,
- Altstadt II,
- Altstadt V und
- Obere Stadt I
sind gemäß § 142 Absatz 3 Satz 4 BauGB bis zum 31.12.2030 zu verlängern.
Die Sanierungssatzung „Bahnhofsumfeld“ wird zur notwendigen Umsetzung der geplanten Sanierungsziele gemäß § 142 Absatz 3 Satz 3 BauGB bis zum 31.12.2030 befristet.
Einstimmig beschlossen: Ja mit 25 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 25 Stadtratsmitglieder.
Abstimmungsvermerke:
Abstimmung ohne Stadtratsmitglieder Holeczek und Zirngibl, die den Sitzungssaal kurzzeitig verlassen hatten.
12. Anfragen, Dringlichkeitsanträge
12.1. Dringlichkeitsantrag "1G-Regel (nur getestete Personen) für Stadtratssitzungen"
Stadtratsmitglied Klinkicht stellt mündlich folgenden vor der Sitzung angekündigten Antrag:
„Der Stadtrat möge beschließen, dass aufgrund der aktuellen Situation in künftigen Gremiensitzungen nur getestete Personen unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus Zutritt erhalten (1G).“
Die Vorsitzende und Zweite Bürgermeisterin Flock lässt daraufhin zunächst über die Behandlung des „Dringlichkeitsantrages“ abstimmen:
Mehrheitlich abgelehnt: Ja mit 1 Stimme, nein mit 26 Stimmen, anwesend waren 27 Stadtratsmitglieder.
Der dringlichen Behandlung wird damit nicht zugestimmt.
Mit Dank für die gute Mitarbeit schließt Zweite Bürgermeisterin und Vorsitzende Angelika Flock um 20:40 Uhr die öffentliche Sitzung des Stadtrates.
Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.
Angelika Flock
Zweite Bürgermeisterin
Stefan Popp
Schriftführung