Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Stadtrates

Sitzungsdatum: Donnerstag, 31.03.2022
Beginn: 18:32 Uhr
Ende 19:55 Uhr
Ort: im Zugspitzsaal des Landratsamtes Weilheim-Schongau, Amtsgebäude Stainhartstraße 7, Weilheim

Anwesenheitsliste

Erster Bürgermeister

Loth, Markus

Mitglieder des Stadtrates

  • Andrä, Franz
  • Arneth-Mangano, Petra
  • Asam, Romana
  • Dr. Bosch, Roland
  • Prof. Dr. Emeis, Stefan
  • Enders, Susann
  • Flock, Angelika
  • Gast, Klaus
  • Grehl, Karl-Heinz
  • Gronau, Brigitte
  • Holeczek, Brigitte
  • Imgart, Rüdiger
  • Klinkicht, Ullrich
  • Lunz-Schmieder, Marion
  • Martin, Horst
  • Neulinger, Manuel
  • Nowak, Luise
  • Pentenrieder, Rupert
  • Ratter, Gerd
  • Schwaiger, Hubert
  • Schwalb, Roland
  • Thieler, Ragnhild
  • Vollmann, Hans
  • Wahlefeld, Tillman

Schriftführer

Popp, Stefan

Verwaltung

Roppelt-Sommer, Andrea
Scharf, Christoph
Stork, Manfred
Weber, Walter

Presse

Kreisboten-Verlag
Weilheimer Tagblatt

Abwesende und entschuldigte Personen

Mitglieder des Stadtrats

  • Bertl, Alexandra
  • Gebauer-Merx, Saika
  • Honisch, Alfred
  • Dr. med. Langer, Johannes
  • Dr. Reindl, Claus
  • Zirngibl, Stefan

Tagesordnung der öffentlichen Sitzung

  1. Genehmigung der Niederschrift
  2. Bekanntgaben
  3. Ersatzbeschaffung Wechsellader-Trägerfahrzeug
  4. Antrag ÖDP auf Beitritt der Stadt Weilheim i.OB zur "Städteinitiative Tempo 30"
  5. Feststellung der Jahresrechnung 2019 und Entlastung gemäß Artikel 102 Absatz 3 Gemeindeordnung (GO)
    1. Entlastung 2019
  6. Feststellung der Jahresrechnung 2020 und Entlastung gemäß Artikel 102 Absatz 3 Gemeindeordnung (GO)
    1. Entlastung 2020
  7. Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) - Verbändeanhörung zur Teilfortschreibung
    1. Beschluss zur Stellungnahme Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen: Förderung und Sicherung gleichwertiger Lebens- und Arbeitsbedingungen und starker Kommunen
    2. Beschluss zur Stellungnahme Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen: Nachhaltige Anpassung an den Klimawandel und Sicherung einer gesunden Umwelt
    3. Beschluss zur Stellungnahme Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen: Nachhaltige Mobilität - Vorrang Schiene
    4. Beschluss zur Stellungnahme Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen: Nachhaltige Mobilität - Ortsumfahrung Weilheim
    5. Beschluss zur Stellungnahme Fraktion CSU / FDP
  8. Fortschreibung des Regionalplanes zur Siedlungsentwicklung - Befragung der Kommunen
  9. Förderrichtlinie für Stecker-Solargeräte
  10. Antrag Wasserwirtschaftsamt vom 26.01.2022: vorläufige Sicherung des Überschwemmungsgebietes "Angerbach"
  11. Anfragen, Dringlichkeitsanträge
  12. Verabschiedung der Stadtbaumeisterin Frau Roppelt-Sommer

Erster Bürgermeister Markus Loth eröffnet um 18:32 Uhr die öffentliche Sitzung des Stadtrates, begrüßt alle Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Stadtrates fest.

Öffentliche Sitzung

1. Genehmigung der Niederschrift

Beschluss:

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 17.02.2022 wird genehmigt.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 23 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 23 Stadtratsmitglieder.

2. Bekanntgaben

Saatkrähen

Anlassbedingt gibt Bauverwaltungsleiter Manfred Stork einen kurzen Sachstandsbericht ab. Erster Bürgermeister Loth fügt hinzu, dass sich die Verwaltung intensiv mit der Problematik befasst und die teilweise heftige Kritik nicht gerechtfertigt sei.

Zur Kenntnis genommen: anwesend waren 24 Stadtratsmitglieder.

3. Ersatzbeschaffung Wechsellader-Trägerfahrzeug

Beschluss:

Der Stadtrat schließt sich der Beschlussempfehlung des Hauptausschusses an. Dem Vorschlag der Verwaltung wird zugestimmt.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 24 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 24 Stadtratsmitglieder.

4. Antrag ÖDP auf Beitritt der Stadt Weilheim i.OB zur "Städteinitiative Tempo 30"

Beschluss:

Dem Antrag auf Beitritt der Stadt Weilheim i.OB zur „Städteinitiative Tempo 30“ wird zugestimmt.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 24 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 24 Stadtratsmitglieder.

5. Feststellung der Jahresrechnung 2019 und Entlastung gemäß Artikel 102 Absatz 3 Gemeindeordnung (GO)

Beschluss: 

Die Jahresrechnung 2019 wird wie folgt festgestellt:

Einnahmen Verwaltungs-Haushalt:

46.401.793,49 Euro Solleinnahmen  - 3.287,70 Euro Abgang alter Kasseneinnahmereste = 46.398.505,79 Euro (Summe bereinigte Solleinnahmen)

Einnahmen Vermögens-Haushalt:

8.188.713,78 Euro Solleinnahmen + 2.000.000,00 Euro neue Haushaltseinnahmerestereste = 10.188.713,78 Euro (Summe bereinigte Solleinnahmen)

Einnahmen Gesamt-Haushalt:

54.590.507,27 Euro Solleinnahmen + 2.000.000,00 Euro neue Haushaltseinnahmereste - 3.287,70 Euro Abgang alter Kasseneinnahmereste = 56.587.219,57 Euro (Summe bereinigte Solleinnahmen)

Ausgaben Verwaltungs-Haushalt:

46.398.505,79 Euro Sollausgaben

Ausgaben Vermögens-Haushalt:

5.470.045,64 Euro Sollausgaben + 12.295.255,37 Euro neue Haushaltsausgabereste - 7.576.587,23 Euro Abgang alter Haushaltsausgabereste = 10.188.713,78 Euro (Summe bereinigte Sollausgaben)

Ausgaben Gesamt-Haushalt:

51.868.551,43 Euro Sollausgaben + 12.295.255,37 Euro neue Haushaltsausgabereste - 7.576.587,23 Euro Abgang alter Haushaltsausgabereste = 56.587.219,57 Euro Summe bereinigte Sollausgaben

Im Jahresabschluss sind folgende Zuführungen enthalten:

Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt: 3.060.966,31 Euro

Entnahme aus der allgemeinen Rücklage: 1.334.246,95 Euro

Einstimmig beschlossen: Ja mit 25 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 25 Stadtratsmitglieder.

5.1 Beschluss zur Entlastung

Beschluss:

Für die festgestellte Jahresrechnung 2019 wird die Entlastung erteilt.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 24 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 25 Stadtratsmitglieder, bei einem Mitglied bestand persönliche Beteiligung. 

Abstimmungsvermerke: Erster Bürgermeister Loth nahm aufgrund persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung zu diesem Punkt nicht teil. Die Sitzungsleitung übernahm zweite Bürgermeisterin Flock.

6. Feststellung der Jahresrechnung 2020 und Entlastung gemäß Artikel 102 Absatz 3 GO

Beschluss: 

Die Jahresrechnung 2020 wird wie folgt festgestellt:

Einnahmen Verwaltungs-Haushalt:

48.098.112,92 Euro Solleinnahmen  - 248,00 Euro Abgang alter Kasseneinnahmereste = 48.097.864,92 Euro (Summe bereinigte Solleinnahmen)

Einnahmen Vermögens-Haushalt:

14.110.878,99 Euro Solleinnahmen

Einnahmen Gesamt-Haushalt:

62.208.991,91 Euro Solleinnahmen - 248,00 Euro Abgang alter Kasseneinnahmereste = 62.208.743,91 Euro (Summe bereinigte Solleinnahmen)

Ausgaben Verwaltungs-Haushalt:

48.097.864,92 Euro Sollausgaben

Ausgaben Vermögens-Haushalt:

11.366.238,10 Euro Sollausgaben + 3.068.751,96 Euro neue Haushaltsausgabereste - 324.111,07 Euro Abgang alter Haushaltsausgabereste = 14.110.878,99 Euro (Summe bereinigte Sollausgaben)

Ausgaben Gesamt-Haushalt:

59.464.103,02 Euro Sollausgaben + 3.068.751,96 Euro neue Haushaltsausgabereste - 324.111,07 Euro Abgang alter Haushaltsausgabereste = 62.208.743,91 Euro (Summe bereinigte Sollausgaben)

Im Jahresabschluss sind folgende Zuführungen enthalten:

Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt: 3.028.811,78 Euro

Zuführung an die allgemeine Rücklage: 6.729.069,39 Euro

Einstimmig beschlossen: Ja mit 25 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 25 Stadtratsmitglieder.

6.1 Beschluss zur Entlastung

Beschluss:

Für die festgestellte Jahresrechnung 2020 wird die Entlastung erteilt.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 24 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 25 Stadtratsmitglieder, bei einem Mitglied bestand persönliche Beteiligung. 

Abstimmungsvermerke: Erster Bürgermeister Loth nahm aufgrund persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung zu diesem Punkt nicht teil. Die Sitzungsleitung übernahm zweite Bürgermeisterin Flock.

7. Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) - Verbändeanhörung zur Teilfortschreibung

Beschluss:

Von der vorliegenden Verbändeanhörung zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP-E) wird Kenntnis genommen.

Den Änderungs- und Ergänzungsvorschlägen der SPD-Fraktion wird zugestimmt. Diese sind an den Bayerischen Städtetag weiterzuleiten.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 25 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 25 Stadtratsmitglieder.

7.1 Beschluss zur Stellungnahme Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen: Förderung und Sicherung gleichwertiger Lebens- und Arbeitsbedingungen und starker Kommunen

Beschluss:

Be- und Zersiedelung, Flächenverbrauch und Bodenversiegelung sind zwischen Stadt und Land unterschiedlich verteilt und haben so direkte Auswirkungen auf die Gleichwertigkeit von Lebensverhältnissen. Beim „Verbrauch“ von landwirtschaftlichen Flächen für „Wohnen und Gewerbe“ muss die Zersiedelung Bayerns auf maximal „5 Hektar por Tag bis 2030“ deutlich nach vorne gezogen werden. Wir fordern, dieses Ziel bereits für 2022 im Landesplanungsgesetz festzuschreiben.

In diesem Zusammenhang ist auch ein grundlegender Paradigmenwechsel vonnöten, was die Nutzung bestehender Gebäude betrifft. Die bauliche Ertüchtigung und Nachnutzung von Bestandsgebäuden – gerade bei Gewerbeimmobilien – sollte grundsätzlich einem „Neubau auf der grünen Wiese“ vorgezogen werden. Auch hier müssen dringend die gesetzlichen Rahmenbedingungen geändert und geeignete Anreize geschaffen werden.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 25 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 25 Stadtratsmitglieder.

7.2 Beschluss zur Stellungnahme Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen: Nachhaltige Anpassung an den Klimawandel und Sicherung einer gesunden Umwelt

Beschluss:

Anpassung an den Klimawandel bedeutet, die Wärmebelastung in den Innenstädten durch mehr Grün und bessere natürliche Baustoffe zu senken. Die Städte müssen mittelfristig in Richtung „Schwammstädte“ umgebaut werden (Wasserrückhaltung durch Gründächer, lokale Versickerung, Entsiegelung, und Renaturierung von kleineren Wasserläufen), um den Folgen von Starkniederschlägen vorzubeugen.

Treibhausgasemissionen aus Wärmeerzeugung und Verkehr müssen bis 2045 auf nahe Null zurückgeführt werden. Hierzu braucht es Fernwärmenetze, leistungsfähige Wärmepumpen und bessere Gebäudedämmungen. Treibhausgasemissionen, die mit Baustoffen verbunden sind, insbesondere dem klassischen Sichtbetonbau, laufen der Dekarbonisierung zuwider: Holz, Lehm und Stroh als Bau- und Dämmstoffe sind einzusetzen, wo immer dies aus statischen und Feuersicherheitsgründen möglich ist, auch im Geschosswohnungsbau. Die „Weilheimer Charta“ für den Bau kann anderen Städten und Gemeinden in Bayern als Vorbild dienen. Sie muss aber in den nächsten Jahren noch deutlich im obigen Sinn entwickelt werden.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 25 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 25 Stadtratsmitglieder.

7.3 Beschluss zur Stellungnahme Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen: Nachhaltige Mobilität - Vorrang Schiene 

Beschluss:

Nachhaltige Mobilität bedeutet für uns „Vorrang der Schiene vor der Straße“, das heißt Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) und Schienenpersonennahverkehr (SPNV) müssen für Städte und Gemeinden, auch im Flächenlandkreis Weilheim-Schongau, gegenüber dem Individualverkehr Vorrang haben. Der baldige zweigleisige Ausbau der Bahnlinie Tutzing und Garmisch ist für uns aus diesem Grund unabdingbar.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 25 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 25 Stadtratsmitglieder.

7.4 Beschluss zur Stellungnahme Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen: Nachhaltige Mobilität - Ortsumfahrung Weilheim

Beschluss:

Hingegen ist die geplante Baumaßnahme „Ortsumfahrung Weilheim“ – als typisches Vorhaben zu Gunsten des Individualverkehrs – auf Sinnhaftigkeit zu überprüfen. Die neue Bundesregierung hat dazu in ihrem Koalitionsvertrag unter anderem festgelegt, dass ein Dialogprozess über die Prioritäten bei der Umsetzung des geltenden Bundesverkehrswegeplans stattfinden soll (vergleiche Seite 48 und folgende).

Mehrheitlich abgelehnt: Ja mit 10 Stimmen, nein mit 15 Stimmen, anwesend waren 25 Stadtratsmitglieder.

7.5 Beschluss zur Stellungnahme Fraktion CSU / FDP 

Beschluss: 

Die CSU / FDP-Fraktion nimmt die Planungen zum Landesentwicklungsplan zur Kenntnis und hält diese grundsätzlich im Hinblick an die Anpassungen für gleichwertige Lebensverhältnisse sowie an den Klimawandel und eine gesunde Umwelt mit einer nachhaltigen Energieerzeugung und nachhaltiger Mobilität für eine zeitgemäße Fortschreibung der bisherigen Landesentwicklungsplanung.

Dies gilt auch für den grundsätzlichen Vorrang einer Innenentwicklung vor einer Außenentwicklung. Allerdings dürfen die Anforderungen für den Nachweis für Ausnahmen, „wenn Potenziale der Innenentwicklung nachweislich nicht zur Verfügung stehen“ nicht zu hoch angesetzt werden beziehungsweise der Begriff des Nachweises bedarf einer Spezifizierung (vergleiche Ziffer 3.2. LEP-E).

Es bleibt jedoch zu betonen, dass die kommunale Planungshoheit hierdurch nicht beeinträchtigt werden darf und der Stadt Weilheim ein Anhörungsrecht vorbehalten sein muss, sofern sie von der Landesentwicklungsplanung betroffen ist.

Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 24 Stimmen, nein mit 1 Stimme, anwesend waren 25 Stadtratsmitglieder.

8. Fortschreibung des Regionalplanes zur Siedlungsentwicklung - Befragung der Kommunen

Beschluss:

Mit den Flächendarstellungen des Stadtbauamts als weitestgehender Entwicklungsvorschlag besteht Einverständnis mit der Maßgabe, dass entsprechend dem Antrag der CSU-Fraktion die städtischen Flächen nördlich der Eichtweide als Gemeinbedarfsflächen für Bildung aufgenommen und die Flächen nördlich der künftigen Waldorfschule ebenfalls als Gemeinbedarfsflächen ausgewiesen werden.

Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 13 Stimmen, nein mit 12 Stimmen, anwesend waren 25 Stadtratsmitglieder.

9. Förderrichtlinie für Stecker-Solargeräte

Beschluss:

Der vorliegende Entwurf einer Förderrichtlinie der Stadt Weilheim i.OB zur Gewährung von Zuschüssen für sogenannte „Stecker-Solaranlagen“ wird beschlossen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 25 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 25 Stadtratsmitglieder.

10. Antrag Wasserwirtschaftsamt vom 26.01.2022: vorläufige Sicherung des Überschwemmungsgebietes "Angerbach"

Beschluss:

Vom geänderten Antrag des Wasserwirtschaftsamtes Weilheim i.OB vom 26.01.2022 zur vorläufigen Sicherung des Überschwemmungsgebietes „Angerbach“ wird Kenntnis genommen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 25 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 25 Stadtratsmitglieder.

11. Anfragen, Dringlichkeitsanträge 

keine!

12. Verabschiedung der Stadtbaumeisterin Frau Roppelt-Sommer 

Frau Andrea Roppelt-Sommer, Stadtbaumeisterin, verlässt das Stadtbauamt zum 30. April 2022. 

Zur Verabschiedung der verdienten Mitarbeiterin führt der erste Bürgermeister Folgendes aus:

 „Den Rahmen der Stadtratssitzung darf ich heute auch dazu nutzen, eine verdiente Mitarbeiterin zu verabschieden und ihr so Dank für die geleistete Arbeit zu sagen.

Frau Andrea Roppelt-Sommer ist seit 15. April 2015 als Stadtbaumeisterin für die Stadt Weilheim tätig. Das verflixte siebte Jahr haben wir damit zwar überstanden, dennoch trennen sich unsere Wege nun.

Nach dem Mythos um das verflixte siebte Jahr, der seinen Ursprung in der Antike hat, besteht der Glaube, dass Menschen nach sieben Jahren in eine neue Lebensphase eintreten. Damit einhergehend sind Veränderungen der Vorlieben und Abneigungen, was sich selbstverständlich auch auf Arbeits-Beziehungen auswirkt.

So ist in Frau Roppelt-Sommer der Entschluss gereift, sich nochmals neu zu orientieren. Sie möchte wieder als Architektin tätig sein und selbst Pläne für Bauvorhaben entwerfen.

Als Stadtbaumeisterin hat sie in den letzten Jahren planerische Fußabdrücke hinterlassen. Sie zeichnete sich verantwortlich für mehrere große Hochbauprojekte wie beispielsweise den Neubau des Busbahnhofs und die Neugestaltung des Bahnhofsumfeldes, den Neubau mehrgruppiger KiTas am Sonnenfeld und an der Kanalstraße sowohl in Holz- als auch in Hybridbauweise sowie den Bau eines Mehrgenerationenhauses für das Städtische Bürgerheim mit 21 barrierefreien Wohnungen in ökologischer Holzbauweise.

Auch der Gesamtentwicklungsplan Spielplätze einschließlich der Neuanlage mehrerer Themenspielplätze sowie eines Inklusionsspielplatzes trägt ihre Handschrift.

Darüber hinaus war sie maßgeblich an der strategischen und planerischen Siedlungsentwicklung wie beispielsweise Standortanalysen und Machbarkeitsstudien zur Dreifachsporthalle am Gymnasium, der zukünftigen Entwicklung der Grundschule am Hardt, des Weilheimer Hallenbades, eines neuen Wohnquartiers mit Rahmenplan und Stadtentwicklungskonzept an der Geistbühelstraße sowie der Weilheimer Charta für nachhaltigen Wohnungsbau beteiligt.

Die nachhaltige Siedlungsentwicklung wie Nachverdichtungspotentiale sowie Vernetzen des Stadtgrüns, Starterhäuser und Pocketparks runden ihren Einsatz für die Stadt ab.

Schon aus dieser kurzen Übersicht ist zu erkennen, dass das Amt des Stadtbaumeisters in Weilheim ein großes und überaus interessantes Spektrum an Aufgaben bietet. Aufgaben und Themen, die sich ständig erneuern und fortentwickeln.

Frau Roppelt-Sommer ist eine engagierte Abteilungsleiterin, die stets offen für Neuerungen ist, dabei doch nicht jedem Trend vorauseilt, sondern immer wohlüberlegt und fundiert handelt und plant.

Nun ziehen Sie weiter, liebe Frau Roppelt-Sommer.

Im Namen von Stadtrat und Verwaltung, vor allen Dingen aber auch persönlich, möchte ich Ihnen für alles, was Sie für die Geschicke unserer Stadt geleistet haben, herzlich danken. Wir wünschen Ihnen, liebe Andrea Roppelt-Sommer, einen guten Start an Ihrer neuen Stelle, und dass sich Ihre „Sehnsucht“, wieder als Architektin arbeiten zu können, erfüllt.“ 

Zur Kenntnis genommen: anwesend waren 24 Stadtratsmitglieder.


Mit Dank für die gute Mitarbeit schließt Erster Bürgermeister Markus Loth um 19:55 Uhr die öffentliche Sitzung des Stadtrates.

Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.

Markus Loth
Erster Bürgermeister

Stefan Popp
Schriftführung

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

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