Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Stadtrates

Sitzungsdatum: Donnerstag, 02.06.2022
Beginn: 18:03 Uhr
Ende 19:12 Uhr
Ort: im Zugspitzsaal des Landratsamtes Weilheim-Schongau, Amtsgebäude Stainhartstraße 7, Weilheim

Anwesenheitsliste

Erster Bürgermeister

Loth, Markus

Mitglieder des Stadtrates

  • Andrä, Franz
  • Arneth-Mangano, Petra
  • Asam, Romana
  • Bertl, Alexandra
  • Dr. Bosch, Roland
  • Prof. Dr. Emeis, Stefan
  • Enders, Susann
  • Flock, Angelika
  • Gast, Klaus
  • Gebauer-Merx, Saika
  • Grehl, Karl-Heinz
  • Gronau, Brigitte
  • Holeczek, Brigitte
  • Honisch, Alfred
  • Imgart, Rüdiger
  • Klinkicht, Ullrich
  • Lunz-Schmieder, Marion
  • Martin, Horst
  • Neulinger, Manuel
  • Pentenrieder, Rupert
  • Ratter, Gerd
  • Schwaiger, Hubert
  • Schwalb, Roland
  • Thieler, Ragnhild
  • Vollmann, Hans
  • Wahlefeld, Tillman
  • Zirngibl, Stefan

Schriftführer

Popp, Stefan

Verwaltung

Dichtl, Josef
Fischer, Katrin
Stork, Manfred

Presse

Kreisboten-Verlag
Weilheimer Tagblatt

Abwesende und entschuldigte Personen

Mitglieder des Stadtrats

  • Dr. med. Langer, Johannes
  • Nowak, Luise
  • Dr. Reindl, Claus

Tagesordnung der öffentlichen Sitzung

  1. Genehmigung der Niederschrift
  2.  Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse (Artikel 52 Absatz 3 Gemeindeordnung)
  3. Bekanntgaben
  4. Städtische Musikschule - Elfte Satzung zur Änderung der Musikschulgebührensatzung ab 01.09.2022
  5. Anfrage; Planungsanstoß für Errichtung einer Freiflächen - Solaranlage, Lichtenau
  6. Einbeziehungssatzung "Urberlweg Süd"; 1. vereinfachte Änderung
    • Abwägung und Satzungsbeschluss
  7. Außenbereichssatzung "Tankenrainer Straße II" - östlicher Teil; 1. vereinfachte Änderung
    • Abwägung und Satzungsbeschluss
  8. Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Parkhaus Krumpperstraße" - Fassadengestaltung, Planbilligung
  9. Bebauungsplan "Singerstraße" 
    • Abwägung und Satzungsbeschluss
  10. Bebauungsplan "Lindenstraße II"; Planungsentwurf
    • Aufstellungsbeschluss / Geltungsbereich
  11. Bebauungsplan "Leprosenweg II Erweiterung Nord"; Normenkontrollverfahren und Antrag nach Paragraf (§) 47 Absatz 6 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) - ergänzendes Verfahren
  12. Bauleitplanverfahren; Künftige Festschreibung von Klimaschutzauflagen
  13. Anfragen, Dringlichkeitsanträge
    1. Anfrage Stadtratsmitglied Klinkicht vom 01.06.2022 zum Sachstand der Untersuchungen der Grundstücke mit den Flurnummern (Fl.Nrn.) 173 und 125/25, Gemarkung Unterhausen, bezüglich der Errichtung eines Solarparks Unterhausen 3

Zweite Bürgermeisterin Flock eröffnet um 18:03 Uhr die öffentliche Sitzung des Stadtrates, begrüßt alle Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Stadtrates fest.

Öffentliche Sitzung

1. Genehmigung der Niederschrift

Beschluss:

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 05.05.2022 wird genehmigt.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 25 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 25 Stadtratsmitglieder.

2. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse (Artikel 52 Absatz 3 Gemeindeordnung)

Sitzung vom 05.05.2022, nichtöffentlicher Tagesordnungspunkt  (NÖ) 11/2022: Abbrucharbeiten für die Deckensanierung Rathaus

Beschluss:

Die Abbrucharbeiten im Rathaus Weilheim für die Deckensanierung an der Admiral-Hipper-Straße werden an die Firma Feiler Betonarbeiten, Schongau zum angebotenen Preis in Höhe von 218.244,13 Euro vergeben.

Sitzung vom 05.05.2022, NÖ 12/2022: Baumeisterarbeiten für die Deckensanierung Rathaus

Beschluss:

Die Baumeisterarbeiten im Rathaus Weilheim für die Deckensanierung an der Admiral-Hipper-Straße werden an die Firma Fischer KG, Peißenberg zum angebotenen Preis in Höhe von 479.899,55 Euro vergeben.

Zur Kenntnis genommen: anwesend waren 25 Stadtratsmitglieder.

3. Bekanntgaben

keine!

4. Städtische Musikschule - Elfte Satzung zur Änderung der Musikschulgebührensatzung ab 01.09.2022

Beschluss:

Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des Hauptausschusses vom 25.05.2022 an und beschließt den Entwurf der „Elften Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Besuch der Städtischen Musikschule Weilheim i.OB (Musikschulgebührensatzung)“ als Satzung.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 27 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 27 Stadtratsmitglieder.

(Die beschlossene Satzung wurde im Amtsblatt v. 21.06.2022 veröffentlicht.)

5. Anfrage; Planungsanstoß für Errichtung einer Freiflächen - Solaranlage, Lichtenau

Beschluss:

Mit dem vorliegenden Planungsanstoß zur Errichtung einer Freiflächen-Solaranlage am Grundstück Flurnummer (Fl.Nr.) 4000/36, Reichenbergstraße, Lichtenau, besteht grundsätzlich Einverständnis. 

Der Flächennutzungsplan der Stadt Weilheim i.OB ist für das Grundstück Fl.Nr. 4000/36, Gemarkung Weilheim i.OB, dahingehend zu ändern, dass für die bisher landwirtschaftlich dargestellte Fläche eine Sonderbaufläche für „Solare Nutzung“ als Freiflächen-Photovoltaikanlage ausgewiesen wird.

Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 27 Stimmen, nein mit 1 Stimme, anwesend waren 28 Stadtratsmitglieder.

6. Einbeziehungssatzung "Urberlweg Süd"; 1. vereinfachte Änderung - Abwägung und Satzungsbeschluss

Beschluss:

Über die vorgetragenen Anregungen und Einwendungen wird gemäß Paragrafen (§§) 1, 1a und 2 Baugesetzbuch (BauGB) unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange abgewogen und entschieden.

Es wird festgestellt, dass zur ausgelegenen 1. vereinfachten Änderung der Einbeziehungssatzung „Urberlweg Süd“ keine Anregungen und Einwendungen vorgetragen wurden.

Die 1. vereinfachte Änderung der Einbeziehungssatzung „Urberlweg Süd“ wird in der Fassung der Planung vom 16.03.2022 nebst Begründung gemäß § 10 BauGB entsprechend als Satzung beschlossen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 28 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 28 Stadtratsmitglieder.

7. Außenbereichssatzung "Tankenrainer Straße II" - östlicher Teil; 1. vereinfachte Änderung - Abwägung und Satzungsbeschluss

Beschluss:

Über die vorgetragenen Anregungen und Einwendungen wird gemäß §§ 1, 1a und 2 BauGB unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange abgewogen und entschieden.

Es wird festgestellt, dass zur ausgelegenen 1. vereinfachten Änderung der Außenbereichssatzung „Tankenrainer Straße II“ - östlicher Teil - keine Anregungen und Einwendungen vorgetragen wurden.

Die 1. vereinfachte Änderung der Außenbereichssatzung „Tankenrainer Straße II“ - östlicher Teil - wird in der Fassung der Planung vom 16.03.2022 nebst Begründung gemäß § 10 BauGB entsprechend als Satzung beschlossen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 28 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 28 Stadtratsmitglieder.

8. Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Parkhaus Krumpperstraße" - Fassadengestaltung, Planbilligung

Beschluss: 

Dem vorliegenden Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Parkhaus Krumpperstraße“ wird zugestimmt mit der Maßgabe, dass die Anlieferungszeiten für die Hackschnitzellieferungen auf die Zeit von 07:00 Uhr bis 19:00 Uhr festgesetzt wird.

Die Westfassade des Parkhauses ist mit einer möglichst hohen Schallabsorption im Wechsel mit Glas / schallabsorbierenden Fassadenteilen im Verhältnis 25% zu 75% festzusetzen.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan entsprechend anzupassen und umgehend auszulegen.

Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 26 Stimmen, nein mit 2 Stimmen, anwesend waren 28 Stadtratsmitglieder.

9. Bebauungsplan "Singerstraße" - Abwägung und Satzungsbeschluss

Beschluss: 

Über die vorgetragenen Anregungen und Einwendungen wird gemäß §§ 1, 1a und 2 BauGB unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange im Sinne der Stellungnahme abgewogen und entschieden.

Es wird festgestellt, dass sich hieraus lediglich geringfügige redaktionelle Anpassungen ergeben, die keiner erneuten Auslegung der Planunterlagen bedürfen.

Der Bebauungsplan „Singerstraße“ wird in der sich redaktionell ergebenden Fassung samt Begründung gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 28 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 28 Stadtratsmitglieder.

10. Bebauungsplan "Lindenstraße II"; Planungsentwurf - Aufstellungsbeschluss / Geltungsbereich

Beschluss:

Mit dem vorliegenden städtebaulichen Entwurf zur Nachverdichtung der Grundstücke mit den Flurnummern (Fl.Nrn.) 2840/23 und 2840/40, entlang der Römerstraße, besteht Einverständnis.

Für diese Bauleitplanung kommt der Grundsatzbeschluss der Stadt Weilheim i.OB zur sozialgerechten Bodennutzung (SoBoN) zum Tragen. Mit dem Bauwerber ist ein entsprechender Städtebaulicher Vertrag abzuschließen.

Zur Sicherung der Planung und insbesondere der städtebaulichen Anordnung der Gebäude und Nachverdichtung wird die Aufstellung eines Bebauungsplanes gemäß §§ 1, 2 und 30 BauGB beschlossen. Das Verfahren für diesen der Innenentwicklung dienenden Bebauungsplan soll nach den Vorschriften des § 13 BauGB – ohne Umweltprüfung und Umweltbericht - durchgeführt werden (§ 13a BauGB).

Vom Geltungsbereich werden die im beiliegenden Lageplan des Stadtbauamtes vom 24.05.2022 schwarz umrandet dargestellten Grundstücke, Fl.Nrn. 2840/23, 2840/40 und 2840/22-Teilfläche, Gemarkung Weilheim i.OB erfasst.

Die Flächen werden gemäß der Ausweisung im Flächennutzungsplan als „Allgemeines Wohngebiet“ nach § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt.

Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Lindenstraße II“ zwischen Römerstraße und Steinlestraße. Insoweit wird der ursprünglich für den Bebauungsplan „Lindenstraße I“ festgelegte Geltungsbereich geändert.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 28 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 28 Stadtratsmitglieder.

11. Bebauungsplan "Leprosenweg II Erweiterung Nord"; Normenkontrollverfahren und Antrag nach § 47 Absatz 6 VwGO - ergänzendes Verfahren

Beschluss:

In der Normenkontrollsache zum Bebauungsplan „Leprosenweg II – Erweiterung Nord“ wird der Empfehlung der Rechtsanwälte Döring Spieß zur Durchführung eines ergänzenden Verfahrens zur Heilung der festgestellten inhaltlichen und formalen Mängel mit Wiederholung des Verfahrensschrittes gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und der nachfolgenden Verfahrensschritte gefolgt.

Die Bauverwaltung wird beauftragt, das ergänzende Verfahren nach den einschlägigen Vorschriften des BauGB durchzuführen.

Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 26 Stimmen, nein mit 1 Stimme, anwesend waren 27 Stadtratsmitglieder.

Abstimmungsvermerke:

Beratung und Abstimmung ohne Stadtratsmitglied Pentenrieder, der den Sitzungstisch verlassen hatte.

12. Bauleitplanverfahren; Künftige Festschreibung von Klimaschutzauflagen

Beschluss:

Die anliegende Neufassung der Textvorschläge wird beschlossen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 28 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 28 Stadtratsmitglieder.

13. Anfragen, Dringlichkeitsanträge

13.1. Anfrage von Stadtratsmitglied Klinkicht vom 01.06.2022; zum Sachstand der Untersuchungen der Grundstücke Fl.Nr. 173 und 125/25, Gemarkung Unterhausen, bezüglich der Errichtung eines Solarparks Unterhausen 3

Mit Mail vom 01.06.2022, im Rathaus eingegangen um 15:37 Uhr, stellt Stadtratsmitglied Klinkicht folgende Anfrage zum Sachstand der Untersuchungen der Grundstücke Fl.Nr. 173 und 125/25, Gemarkung Unterhausen, bezüglich der Errichtung eines Solarparks Unterhausen 3:

“Sehr geehrter Bürgermeister Loth, für die Stadtratssitzung am 2. Juni 2022 stelle ich für den Tagesordnungspunkt Anfragen und Dringlichkeitsanträge der öffentlichen Sitzung folgende Anfrage:

Geplanter Solarpark Unterhausen 3

Vorbemerkung:

Von der Kreisgruppe Weilheim-Schongau und der Ortsgruppe Weilheim des Bundes Naturschutz wurde im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung ein Gutachten über den Biotopcharaker der Flächen mit den Flurstücknummern 173 und 125/25 der Gemarkung Unterhausen vorgelegt. In dem Gutachten des Diplom-Biologen Burkhard Quinger vom 18. Januar 2022 heißt es unter anderem: "Gemäß der eigenen Vegetations- und Strukturkartierung lässt sich feststellen, dass zumindest mehr als 50 % der Fläche der Flurstücke 173 und 125/25 nach § 30 Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG) rechtlich geschützte Biotoptypen aufweist." Es wird eine genauere Untersuchung des Grundstücks im Rahmen der Biotopkartierung im "Spätfrühling oder Frühsommer" vorgeschlagen, um den Schutzstatus als eventuelles Biotop festzustellen.

Die amtliche Biotopkartierung durch Fachleute des Bayerischen Landesamtes für Umwelt(LfU) wurde bereits durchgeführt.

Frage 1:

Nach meinen Informationen wurden auf etwa 80 Prozent der relevanten Flächen schützenswerte Lebensraumtypen nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz festgestellt. Ist dies richtig?

Frage 2:

Nach meinen Informationen hat eine Gruppe von Weilheimer Bürgerinnen und Bürgern der Stadt ein Angebot unterbreitet, die Flächen zu kaufen oder längerfristig zu pachten und sie extensiv zu bewirtschaften, um die geschützten Biotope zu pflegen und zu erhalten. Ist dies richtig?

Frage 3:

Die jetzt vom LfU kartierten Flächen mit den Flurnummern 173 und 125/25 der Gemarkung Unterhausen wurden in einer von der Stadt Weilheim in Auftrag gegebenen Untersuchung vom Landschaftsarchitekturbüro Löcherer + Ryll im Jahr 2021 als "intensiv genutztes, artenschützerisch relativ artenarmes Grünland" bewertet. Welche Möglichkeiten hat die Stadt, sollte sich dieses Gutachten letztlich als grob fehlerhaft herausstellen, um bereits gezahlte Honorare zu kürzen, zurückzufordern oder Schadensersatz geltend zu machen?

Mit freundlichen Grüßen

Ullrich Klinkicht
Mitglied des Stadtrates“

Stellungnahme des Stadtbauamtes:

Es handelt sich um keine dringliche Angelegenheit, die nicht eine Beantwortung im laufenden Geschäftsgang der Verwaltung ermöglicht hätte.

Das Verfahren zur Beurteilung einer möglichen Biotopqualität führt die Verwaltung von Amts wegen im regulären Geschäftsgang durch. Dabei ist die Verwaltung von zeitlichen Faktoren bei den untersuchenden Fachbehörden und auch im eigenen Geschäftsgang abhängig.

Eine erneute Vorlage derartiger komplexer Vorgänge erfolgt zu einem Zeitpunkt, wenn die Verwaltung alle relevanten Recherchen dazu vorlegen kann.

Zu den Fragen im Einzelnen:

Frage 1:

Über das Landesamt für Umweltschutz, Augsburg, wurde der Stadt und der unteren Naturschutzbehörde beim Landratsamt am 20.05.2022 eine vorläufige Biotopbeschreibung zur internen Verwendung vorgelegt. Dabei wurde darauf hingewiesen, dass die Daten noch nicht vollständig abgenommen seien. Eine Endabnahme fände erst nach vollständiger Bearbeitung und Prüfung statt. Daher kann noch keine Aussage darüber getroffen werden, wieviel Prozent der Fläche letztlich schützenswerte Lebensraumtypen aufweisen.

Frage 2:

Den Liegenschaften liegt lediglich eine allgemeine Pachtanfrage über mögliche Flächen im Bereich von Unterhausen durch einen Landwirt vor.

Eine spezielle Anfrage einer Gruppe von Weilheimer Bürgerinnen und Bürgern die Flächen Fl.Nr. 173 und 125/25 zu kaufen oder längerfristig zu pachten, ist bei der Stadt am 30.05.2022 per Mail eingegangen und wurde vorläufig zum Sachverhalt an das Bauamt weitergeleitet.

Frage 3:

Das Landschaftsarchitekturbüro Löcherer + Ryll wurde durch die Stadtwerke Weilheim i.OB Energie GmbH als Vorhabenträger mit der Erstellung der Planunterlagen für eine Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplanes beauftragt. Es handelt sich dabei um kein Gutachten.

Gemäß der Kostenübernahmevereinbarung vom 09.12.2021 für die Änderung des Flächennutzungsplanes und den vorhabenbezogenen Bebauungsplan trägt der Vorhabenträger – sprich die Stadtwerke Weilheim i.OB Energie GmbH – die Planungskosten. Für die Stadt selbst sind keine Kosten entstanden.

Stadtbauamt, 02.06.2022 Stork

Zur Kenntnis genommen: anwesend waren 28 Stadtratsmitglieder.


Mit Dank für die gute Mitarbeit schließt Erster Bürgermeister Markus Loth um 19:12 Uhr die öffentliche Sitzung des Stadtrates.

Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.

Markus Loth
Erster Bürgermeister

Stefan Popp
Schriftführung

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

Weilheim zieht an