Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Stadtrates

Sitzungsdatum: Donnerstag, 28.07.2022
Beginn: 18:30 Uhr
Ende 20:55 Uhr
Ort: im Zugspitzsaal des Landratsamtes Weilheim-Schongau, Amtsgebäude Stainhartstraße 7, Weilheim

Anwesenheitsliste

Erster Bürgermeister

Loth, Markus

Mitglieder des Stadtrates

  • Andrä, Franz
  • Arneth-Mangano, Petra
  • Asam, Romana
  • Prof. Dr. Emeis, Stefan
  • Enders, Susann
  • Flock, Angelika
  • Gast, Klaus
  • Gebauer-Merx, Saika
  • Grehl, Karl-Heinz
  • Gronau, Brigitte
  • Holeczek, Brigitte
  • Honisch, Alfred
  • Klinkicht, Ullrich
  • Lunz-Schmieder, Marion
  • Martin, Horst
  • Neulinger, Manuel
  • Nowak, Luise
  • Pentenrieder, Rupert
  • Schwaiger, Hubert
  • Schwalb, Roland
  • Thieler, Ragnhild
  • Vollmann, Hans
  • Wahlefeld, Tillman

Schriftführer

Popp, Stefan

Verwaltung

Fischer, Katrin
Gross, Karin
Scharf, Christoph
Stork, Manfred
Weber, Walter

Presse

Kreisboten-Verlag
Weilheimer Tagblatt

Weitere Anwesende

Herr Müller, Stadtwerke zum öffentlichen Tagesordnungspunkt 3.1
Herr Schlosser, Bürgerheim, zum öffentlichen Tagesordnungspunkt 4

Abwesende und entschuldigte Personen

Mitglieder des Stadtrats

  • Bertl, Alexandra
  • Dr. Bosch, Roland
  • Imgart, Rüdiger
  • Dr. med. Langer, Johannes
  • Ratter, Gerd
  • Dr. Reindl, Claus
  • Zirngibl, Stefan

Tagesordnung der öffentlichen Sitzung

  1. Genehmigung der Niederschrift
  2.  Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse (Artikel 52 Absatz 3 Gemeindeordnung)
  3. Bekanntgaben
    1. Angespannte Situation des Wasserhaushaltes aufgrund der derzeit trockenen Witterung - Hinweise zur Wasserentnahme
  4. Städtisches Bürgerheim - Jahresabschluss 2021
  5. Vorlage der Jahresrechnung 2021
  6. Sanierung der Stadthalle Weilheim - Finanzierungsvorschlag
  7. Grundschule an der Ammer; Neubau eines Interimsgebäudes für Offene Ganztagsschule (OGTS) bzw. Mittags- und Nachmittagsbetreuung - Bereitstellung von Haushaltsmitteln
  8. Antrag zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaik-Anlage südlich Jörg-Ganghofer-Straße
  9. Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Parkhaus Krumpperstraße" - Abwägung und Satzungsbeschluss
  10. Stadtwerke Weilheim i.OB Energie GmbH - Flächennutzungsplan / Bebauungsplan "Energiezentrale Kranlöchl"
  11. Bebauungsplan "Hangstraße / Am Öferl"; Umplanung - Zustimmung zur neuen Planung
  12. Stellplatzsatzung der Stadt Weilheim i.OB; Konkretisierung Abstände für Carport (Stauraum)
  13. Antrag der Fraktion Bündnis90 / Die Grünen zur Reform des Soziale-Bodennutzung (SoBoN)-Grundsatzbeschlusses vom 19.07.2018
  14. Anfragen, Dringlichkeitsanträge
    1. Dringlichkeitsantrag Fraktion BÜNDNIS 90 / Die GRÜNEN vom 26.07.2022 zur Freigabe der Admiral-Hipper-Straße für Fahrradfahrer in Ost-West-Richtung bei gleichzeitiger Sperrung für den Kfz-Verkehr
    2. Dringlichkeitsantrag Stadtratsmitglieder Klinkicht / Ratter vom 27.07.2022 - Bitte an den Landkreis zur Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle zur Meldung von Verdachtsfällen bei Impfnebenwirkungen und Impffolgeschäden Covid 19 sowie Beratung / Hilfe
    3. Anfrage CSU / FDP-Fraktion "Special Olympics 2023"
    4. Anfrage CSU / FDP-Fraktion "Förderung der Biodiversität"
    5. Anfrage CSU / FDP-Fraktion "Gasmangel"

Erster Bürgermeister Markus Loth eröffnet um 18:30 Uhr die öffentliche Sitzung des Stadtrates, begrüßt alle Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Stadtrates fest.

Öffentliche Sitzung

1. Genehmigung der Niederschrift

Beschluss:

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 30.06.2022 wird genehmigt.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 22 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 22 Stadtratsmitglieder.

Ergänzender Vermerk: Im Protokoll vom 30.06.2022 wird zur Klarstellung statt „Die Auswertung wird sodann dem Stadtrat vorgestellt.“ die Formulierung „Das Auszähl-Ergebnis wird sodann dem Stadtrat vorgestellt.“ verwendet.

2. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse (Artikel 52 Absatz 3 Gemeindeordnung)

keine!

3. Bekanntgaben

3.1. Angespannte Situation des Wasserhaushaltes aufgrund der derzeit trockenen Witterung - Hinweise zur Wasserentnahme

Mit Pressemitteilung vom 25.07.2022 informierte das Landratsamt Weilheim-Schongau über die angespannte Situation des Wasserhaushaltes aufgrund der derzeit trockenen  Witterung und gab Hinweise zur Wasserentnahme aus Gewässern und Verwendung des Trinkwassers.

Ergänzend dazu hat die Verwaltung die derzeitige Situation bei Stadtwerken Weilheim erfragt und folgende Antwort von Herrn Müller erhalten:

Der sorgfältige Umgang mit der Ressource Trinkwasser ist immer angeraten.

Bei der Trinkwasserversorgung der Stadtwerke Weilheim i.OB Kommunalunternehmen - KU ist Stand Juli 2022 beim Vergleichspegel Brunnen 6 kein außergewöhnlich niedriger Ruhewasserspiegel zu verzeichnen, wie die Grafik (im Anhang zum Download) zeigt.

Vielmehr liegt das Niveau Juli 2022 mit 595,45 Meter NN in etwa auf dem Niveau Juli 2021 mit 595,42 Meter NN und etwa 40 Zentimeter unter den Niveaus 2018 / 2019 / 2020.

Der Grundwasserstand an der Pegelmessstelle Deutenhausen Q 3 liegt Stichtag 25.07. mit Niveau 578,91 Meter NN etwa 26 Zentimeter unter dem Niveau 579,17 Meter NN im Vorjahr. Eine Grafik dazu finden Sie ebenfalls im Anhang zum Download.

Zur Kenntnis genommen: anwesend waren 22 Stadtratsmitglieder.

4. Städtisches Bürgerheim - Jahresabschluss 2021

Beschluss:

Dem Jahresabschluss 2021 des Städtischen Bürgerheimes mit den Bilanzsummen in Höhe von 8.715.419,79 Euro und 5.644.776,91 Euro wird zugestimmt. Der jeweilige Jahresüberschuss ist auf die neue Rechnung vorzutragen. 

Einstimmig beschlossen: Ja mit 23 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 23 Stadtratsmitglieder.

5. Vorlage der Jahresrechnung 2021

Beschluss:

Die Vorlage der Jahresrechnung 2021 wird gemäß Artkel 102 Absatz 2 Gemeindeordnung zur Kenntnis genommen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 23 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 23 Stadtratsmitglieder.

6. Sanierung der Stadthalle Weilheim - Finanzierungsvorschlag

Beschluss:

a) Der Stadtrat stimmt dem von der Verwaltung vorgelegten Finanzierungskonzept zur Sanierung der Stadthalle zu.

b) Die in der Sitzung des Stadtrates am 05.05.2022 vorgestellte Sanierungsvariante mit einem Gesamtvolumen von geschätzt 3,85 Millionen Euro netto soll umgesetzt werden. 

Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 23 Stimmen, nein mit 1 Stimme, anwesend waren 24 Stadtratsmitglieder.

7. Grundschule an der Ammer; Neubau eines Interimsgebäudes für Offene Ganztagsschule (OGTS) bzw. Mittags- und Nachmittagsbetreuung - Bereitstellung von Haushaltsmitteln 

Beschluss: 

Für die Erstellung eines Interimsgebäudes an der Grundschule an der Ammer werden 800.000 Euro im Haushalt 2023 eingeplant. 

Einstimmig beschlossen: Ja mit 24 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 24 Stadtratsmitglieder.

8. Antrag zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaik (PV)-Anlage südlich Jörg-Ganghofer-Straße 

Beschluss: 

Der vorliegenden Planung zur Erweiterung der vorhandenen PV-Anlage mit entsprechenden kleinen Bauwerken für Speicheranlagen wird zugestimmt. Der Flächennutzungsplan der Stadt Weilheim i.OB wird für das Grundstück mit der Flurnummer (Fl.Nr.) 1062 Teilfläche zur Ausweisung / Erweiterung einer „Sonderbaufläche Solarenergie“ geändert.

Der bestehende vorhabenbezogene Bebauungsplan „Solarpark Jörg-Ganghofer-Straße“ wird gemäß Paragraf (§) 1 Absatz 8 und § 12 Baugesetzbuch (BauGB) bezüglich der Zulassung von Funktionsgebäuden für Speicher-Systeme geändert und zur Errichtung weiterer PV-Module auf Fl.Nr. 1062 Teilfläche entsprechend dem vorliegenden Planungsvorschlag erweitert.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes mit der Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Fachbehörden einzuleiten.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 24 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 24 Stadtratsmitglieder. 

9. Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Parkhaus Krumpperstraße" - Abwägung und Satzungsbeschluss

Beschluss:

Über die vorgebrachten Bedenken und Anregungen wird gemäß Paragrafen (§§) 1, 1a und 2 BauGB im Sinne der Stellungnahme der Bauverwaltung abgewogen und entschieden.

Aus der Abwägung selbst ergeben sich keine Änderungen in den Unterlagen zum Bebauungsplan. Die Anregung des Agenda 21 Arbeitskreises Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen zur abgewinkelten Ausführung der Glaselemente der Westfassade zur Verringerung von Geräuschreflexionen wird an den Vorhabensträger weitergegeben mit dem Auftrag zu prüfen, ob hierdurch eine Verbesserung der Reflexionswirkungen an der Westfassade erreicht werden kann. Gegebenenfalls sind die Planunterlagen zum konkreten Bauvorhaben nach den Erkenntnissen dieser gutachtlichen Prüfung entsprechend zu überarbeiten.

Nach Eingang der durch das Landratsamt beim Vorhabensträger angeforderten ergänzenden Unterlagen und Gutachten zur geplanten Heizzentrale sind die gesamten Unterlagen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan einschließlich der Unterlagen zum konkreten Bauvorhaben in der aktuellsten Fassung erneut mit allen vorhandenen Gutachten öffentlich auszulegen.

Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 22 Stimmen, nein mit 2 Stimmen, anwesend waren 24 Stadtratsmitglieder.

10. Stadtwerke Weilheim i.OB Energie GmbH - Flächennutzungsplan / Bebauungsplan "Energiezentrale Kranlöchl"

Beschluss:

Der vorliegenden Planung zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Weilheim i.OB, um für das Grundstück Fl.Nr. 2684 Gemarkung Weilheim i.OB eine „Sonderbaufläche Energiezentrale“ auszuweisen, wird zugestimmt.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes mit der Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Fachbehörden einzuleiten.

Für die künftige Energiezentrale ist ein „Vorhabenbezogener Bebauungsplan“ mit entsprechendem Vorhaben- und Erschließungsplan gemäß §§ 1, 1a und 2 BauGB sowie § 12 BauGB aufzustellen.

Zum vorliegenden Entwurf sind noch Abstimmungen zwischen der Stadt und dem Vorhabenträger notwendig. 

Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 22 Stimmen, nein mit 2 Stimmen, anwesend waren 24 Stadtratsmitglieder.

11. Bebauungsplan "Hangstraße / Am Öferl"; Umplanung - Zustimmung zur neuen Planung 

Beschluss:

Mit dem vorliegenden Antrag des Investors zur Zustimmung zum städtebaulichen Konzept und Einleitung des Bebauungsplanverfahrens nach den Vorschriften des BauGB für den Bebauungsplan „Hangstraße / Am Öferl“ besteht Einverständnis.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren einzuleiten.

Bezüglich der Festsetzung von Folgekosten ist mit dem Investor weiter zu verhandeln. 

Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 18 Stimmen, nein mit 6 Stimmen, anwesend waren 24 Stadtratsmitglieder. 

12. Stellplatzsatzung der Stadt Weilheim i.OB; Konkretisierung Abstände für Carport (Stauraum) 

Beschluss:

§ 3 Absatz 2 der Stellplatzsatzung der Stadt Weilheim i.OB ist wie folgt zu ändern und zu konkretisieren:

„Zwischen Garagen und öffentlicher Verkehrsfläche müssen Zu- und Abfahrten von mindestens 3 Meter Länge vorhanden sein. Dies gilt auch für offene Garagen (Carports). Diese Länge wird gemessen von der Hinterkante der öffentlichen Verkehrsfläche bis zur Außenwand der Garage bzw. der nächstgelegenen Stützenkonstruktion eines Carport an der zur öffentlichen Fläche schmalsten Stelle. Bei Garagen ist ein konstruktiver Dachüberstand bis maximal 0,30 Meter über diese Außenwand hinaus und bei Carports ein konstruktiver Dachüberstand von maximal 0,30 Meter über die der öffentlichen Fläche nächstgelegene Stützenkonstruktion an der jeweils schmalsten Stelle hinaus zulässig.

Soll eine Zufahrt (Stauraum) gemäß Nr. 1.1 der Anlage I zu § 2 der Satzung als Stellplatz anerkannt werden, ist ein Abstand zwischen Garage / Carport und öffentlicher Verkehrsfläche von mindestens 5 Meter gemäß obiger Berechnung einzuhalten.“

Die anliegende Änderungssatzung wird beschlossen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 24 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 24 Stadtratsmitglieder.  

13. Antrag der Fraktion Bündnis90 / Die Grünen zur Reform des SoBoN-Grundsatzbeschlusses vom 19.07.2018

Beschluss:

Mit dem Antrag der Fraktion Bündnis90 / Die Grünen zur Reform des SoBoN-Grundsatzbeschlusses besteht in der vorliegenden Form kein Einverständnis.

Eine Neufassung des Grundsatzbeschlusses wird dergestalt beschlossen, dass

  • die Berechnungsgrenze für Baugebiete mit Geschosswohnungsbau auf 500 Quadratmeter und
  • für Baugebiete wie zum Beispiel Einzel-, Doppel- oder Reihenhausgebiete auf 1.000 Quadratmeter festgelegt wird.
  • für die Bindung der Wohnungen wird folgendes festgelegt:

„Mindestens ein Drittel der entstehenden Geschossfläche Wohnen soll für bezahlbaren bzw. sozial geförderten Wohnraum im Sinne der Förderrichtlinien des Freistaates Bayern zur EOF
(Einkommensorientierten Förderung) oder sonstige durch die Stadt Weilheim i.OB festgelegte Weise (zum Beispiel Eigentumswohnungen im Einheimischenmodell, sonstige Mietpreisbindung durch Stadt) gesichert werden. Dabei wird angestrebt, einen möglichst hohen Anteil an Mietwohnungen zu berücksichtigen.“

Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 19 Stimmen, nein mit 5 Stimmen, anwesend waren 24 Stadtratsmitglieder. 

14. Anfragen, Dringlichkeitsanträge 

14.1 Dringlichkeitsantrag Fraktion BÜNDNIS 90 / Die GRÜNEN vom 26.07.2022 zur Freigabe der Admiral-Hipper-Straße für Fahrradfahrer in Ost-West-Richtung bei gleichzeitiger Sperrung für den Kfz-Verkehr 

Beschluss:

Dem weitergehenden Verwaltungsvorschlag wird zugestimmt. 

Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 23 Stimmen, nein mit 1 Stimme, anwesend waren 24 Stadtratsmitglieder.  

14.2 Dringlichkeitsantrag Stadtratsmitglieder Klinkicht / Ratter vom 27.07.2022 - Bitte an den Landkreis zur Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle zur Meldung von Verdachtsfällen bei Impfnebenwirkungen und Impffolgeschäden Covid 19 sowie Beratung / Hilfe 

Beschluss:

Wer ist für die dringliche Behandlung des Antrages? 

Mehrheitlich abgelehnt: Ja mit 1 Stimme, nein mit 23 Stimmen, anwesend waren 24 Stadtratsmitglieder.   

14.3 Anfrage CSU / FDP-Fraktion "Special Olympics 2023" 

Frage:

Inwieweit ist die Stadt in die Betreuung der Delegation eingebunden und welche Planungen bestehen?

Antwort:

Es gab bereits einen Austausch mit Frau Droms. Sie ist in ihrer Funktion als Beauftragte für Menschen mit Behinderung beim Landratsamt für die Bewerbung und Durchführung der Host Town Tage im Landkreis zuständig.

Im Landkreis wird eine kubanische Delegation von etwa 25 Personen erwartet. Neben dem An- und Abreisetag werden der Delegation an zwei weiteren Tagen sportliche und kulturelle Highlights im Landkreis angeboten (sie gehen Klettern und Handball spielen, es gibt einen Ausflug in die Wieskirche, und weiteres).

Eine öffentliche Veranstaltung (mit Publikum) wird bewusst nicht geplant, da man den Athlet_innen und deren Begleitpersonen einen geschützten Rahmen bieten möchte.

Die Standortförderung der Stadt Weilheim unterstützt bei der Suche nach Sponsoren und es gibt weitere Überlegungen für eine Begrüßungstafel am Ortseingang von Weilheim. 

Jutta Liebmann, Amt für Standortförderung

Zur Kenntnis genommen: anwesend waren 24 Stadtratsmitglieder.

14.4 Anfrage CSU / FDP-Fraktion "Förderung der Biodiversität" 

Anfrage CSU / FDP Fraktion vom 22.07.2022 : Förderung der Biodiversität auf der Sanierungsfläche der ehemaligen Deponie in Unterhausen 

Frage:

Die Sanierung der Müllkippe in Unterhausen ist abgeschlossen und die Anlage wurde wieder begrünt. Im Namen der CSU / FDP- Fraktion bitten wir um Auskunft, ob es möglich ist, diese Fläche in eine bienenfreundliche Wiese umzuwandeln. Diese Fläche erscheint uns besonders geeignet, die Biodiversität zu fördern.

Antwort:

Für die Sanierung dieser Fläche wurde ein landschaftspflegerischer Begleitplan erstellt. Dieses war Auflage der Regierung von Oberbayern und wurde unter deren Aufsicht beziehungsweise in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt Weilheim erarbeitet und von der Regierung genehmigt. Hier wurde für jede Fläche (zum Beispiel Sickermulden oder Hügel) festgelegt, welche Bepflanzung bzw. Einsaat erfolgen soll. Auch die Pflege (derzeit zum Beispiel zweimal Mähen pro Jahr) ist in diesem Plan festgelegt. Aufgrund von Lieferschwierigkeiten des festgelegten Saatgutes (speziell entwickelt für die Region Oberbayern), wurde mit den zuständigen Behörden festgelegt, Mähgut aus der Ausgleichsfläche an den Tennisplätzen (derzeit festgestelltes Biotop) zum Aussamen auf die Flächen der ehemaligen Deponie aufzubringen. Dieses ist vor kurzem erfolgt.

Auszug aus dem landschaftspflegerischen Begleitplan:

Entwicklungsziele

  • Artenarmes Extensivgrünland, (zum Beispiel Rotschwingel-Rotstraußgras-Wiesen) (G213)
  • Mäßig extensiv genutztes, artenreiches Grünland (Glatthaferwiese) (G212)
  • Einzelbäume / Baumreihen / Baumgruppen mit überwiegend einheimischen, standortgerechten Arten (inklusive Alleen), mittlere Ausprägung (B312)

Zur Entwicklung der Wiesen ist entsprechend mageres Substrat aufzubringen sowie Drusch beziehungsweise Mähgut von entsprechenden Wiesen. Die Wiesen dürfen maximal zweimal pro Jahr gemäht werden, die erste Mahd nicht vor dem 1. Juli. Sollte kein Mähgut von entsprechenden Wiesen vorhanden sein, so ist gebietsheimisches Saatgut zu verwenden (Produktionsraum 8).

Als Großbäume sind Eichen (Quercus robur) mit einem Stammumfang 20/25 zu setzen. Die Entwicklungsziele sollten nach 49 Jahren erreicht sein. Die Ausgleichsflächen sind dauerhaft
zu erhalten.

Eine Umwandlung in eine anders begrünte Fläche ist aufgrund der Auflagen für die Sanierung
sowie der erhaltenen Förderung nicht möglich.

Stadtbauamt, 27.07.2022

Zur Kenntnis genommen: anwesend waren 24 Stadtratsmitglieder.

14.5 Anfrage CSU / FDP-Fraktion "Gasmangel" 

Frage 1:

Wie bereitet sich die Stadt Weilheim auf einen zu erwartenden Gasmangel vor?

Antwort:

Die Stadt wird Anfang August eine Arbeitsgruppe installieren, die aus den Referatsleitern und den Leitern der Außenstellen bestehen wird. Also allen, die ein Gebäude der Stadt bewirtschaften. Im August erst deshalb, weil unser Energiefachmann für die städtischen Objekte, Herr Schwentzek, dann wieder im Dienst sein wird.

Welche Einsparmöglichkeiten bestehen?

Die Stadt muss das Rad nicht neu erfinden. Es gibt bereits seit Anfang Juli Handlungsempfehlungen des Deutschen Städtetags zu diesem Thema. Daran wird sich die Arbeitsgruppe orientieren und entsprechende Umsetzungen auf örtlicher Ebene prüfen.

Das wird von der klassischen Reduzierung der Temperaturen in den Räumen bis zu temporären Veränderungen der Öffnungszeiten in den Einrichtungen reichen. Vielleicht wird auch der Hauptausschuss die eine oder andere unpopuläre Entscheidung treffen müssen. 

Frage 2:

Welche Gassparmaßnahmen sind bereits in die Wege geleitet?

Antwort:

Aktuell noch keine. Nachdem die Heizperiode erst im Oktober beginnt, kann die Arbeitsgruppe im August die denkbaren Maßnahmen zur rechtzeitigen Umsetzung prüfen.

Stadtkämmerei, Herr Scharf

Zur Kenntnis genommen: anwesend waren 24 Stadtratsmitglieder.


Mit Dank für die gute Mitarbeit schließt Erster Bürgermeister Markus Loth um 20:55 Uhr die öffentliche Sitzung des Stadtrates.

Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.

Markus Loth
Erster Bürgermeister

Stefan Popp
Schriftführung

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

Weilheim zieht an