Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Stadtrates

Sitzungsdatum: Donnerstag, 20.10.2022
Beginn: 18:30 Uhr
Ende 22:25 Uhr
Ort: iim großen Sitzungssaal des Rathauses

Anwesenheitsliste

Erster Bürgermeister

Loth, Markus

Mitglieder des Stadtrates

  • Andrä, Franz
  • Arneth-Mangano, Petra
  • Asam, Romana
  • Bertl, Alexandra
  • Dr. Bosch, Roland
  • Prof. Dr. Emeis, Stefan
  • Enders, Susann
  • Flock, Angelika
  • Gast, Klaus
  • Gebauer-Merx, Saika
  • Grehl, Karl-Heinz
  • Gronau, Brigitte
  • Holeczek, Brigitte
  • Honisch, Alfred
  • Imgart, Rüdiger
  • Klinkicht, Ullrich
  • Lunz-Schmieder, Marion
  • Martin, Horst
  • Neulinger, Manuel
  • Nowak, Luise
  • Pentenrieder, Rupert
  • Ratter, Gerd
  • Thieler, Ragnhild
  • Vollmann, Hans
  • Wahlefeld, Tillman
  • Zirngibl, Stefan

Schriftführerin

Gross, Karin

Verwaltung

  • Fischer, Katrin
  • Frenzl, Stefan
  • Popp, Stefan
  • Scharf, Christoph
  • Stork, Manfred
  • Weber, Walter

Presse

  • Kreisboten-Verlag
  • Weilheimer Tagblatt

Weitere Anwesende (zum 3. öffentlichen Tagesordnungspunkt):

  • Wolfgang Taffertshofer, stellvertretender  Landrat
  • Thomas Lippmann, Geschäftsführer Krankenhaus GmbH
  • Prof. Dr. Andreas Knez, ärztlicher Direktor
  • Norbert Merk, Kreiskämmerer

Abwesende und entschuldigte Personen

Mitglieder des Stadtrats

  • Dr. med. Langer, Johannes
  • Dr. Reindl, Claus
  • Schwaiger, Hubert
  • Schwalb, Roland

Tagesordnung der öffentlichen Sitzung

  1. Genehmigung der Niederschrift
  2.  Bekanntgaben
  3. Informationen zum Bürgerbegehren des Aktionsbündnisses „Pro Krankenhaus Schongau“ und Bürgerentscheid auf Landkreisebene am 04.12.2022
  4. Bekanntgabe Ergebnis der Bürgerbefragung zur geplanten Umgehungsstraße Weilheim i.OB
  5. Bebauungsplan "Adlhochstraße" 4. Änderung und Erweiterung - Abwägung
    1. Beschluss 1 Tiny-Häuser
    2. Beschluss 2 weiteres Verfahren
  6. Bauanfrage Errichtung Solarpark auf dem Grundstück mit der Flurnummer (Fl.Nr.) 1357, Gemarkung Weilheim, zwischen Pollinger Straße und Prälatenweg
  7. Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Jörg-Ganghofer-Straße" - 1. Änderung und Erweiterung
  8. Bebauungsplan "Hangstraße / Am Öferl" - Abwägung
  9. Bebauungsplan "Südlicher Bahnhof" - Zustimmung zur geänderten Planung
  10. Bebauungsplan "Südlich der Pöltner Kirche II" - 3. Änderung Fl.Nr. 981/2
  11. Anfragen, Dringlichkeitsanträge

Zweite Bürgermeisterin Angelika Flock eröffnet um 18:30 Uhr die öffentliche Sitzung des Stadtrates, begrüßt alle Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Stadtrates fest. Ab 19:00 Uhr (zum 3. öffentlichen Tagesordungspunkt - TOP Ö 3) übernahm erster Bürgermeister Loth die Sitzungsleitung.

Reihenfolge Tagesordnung:

Zu TOP Ö 9 wurde ein externes Büro eingeladen. Erster Bürgermeister Loth schlug vor, den TOP Ö 9 nach TOP Ö 4 zu behandeln, da die Planer schon anwesend waren. Dem wurde einstimmig zugestimmt.

Öffentliche Sitzung

1. Genehmigung der Niederschrift

Beschluss:

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 29.09.2022 wird genehmigt.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 26 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 26 Stadtratsmitglieder.

2. Bekanntgaben

keine

3. Informationen zum Bürgerbegehren des Aktionsbündnisses „Pro Krankenhaus Schongau“ und Bürgerentscheid auf Landkreisebene am 04.12.2022

Zur Kenntnis genommen, anwesend waren 27 Stadtratsmitglieder.

Abstimmungsvermerk:

Ab 19:00 Uhr übernahm Erster Bürgermeister Loth den Vorsitz.

4. Bekanntgabe Ergebnis der Bürgerbefragung zur geplanten Umgehungsstraße Weilheim i.OB

Herr Frenzl stellt die Ergebnisse der Bürgerbefragung zur Umgehungsstraße Weilheim vor (siehe Präsentationsfolien im Anhang als PDF-Dateien).

Erster Bürgermeister Loth wertet das Ergebnis der Bürgerbefragung als klar und eindeutig. Mit einer Rücklaufquote von rund 50 Prozent (%) könne man von einem repräsentativen Ergebnis sprechen. Immerhin haben sich rund 55 % der 10.028 an der Bürgerbefragung beteiligten Bürgerinnen und Bürger mit „Nein“ gegen eine Umfahrungsstraße ausgesprochen und nur 44 % mit „Ja“ dafür.

Der Weilheimer Stadtrat müsse das Ergebnis nun respektieren und als „Meinungsbild“ der Bürgerinnen und Bürger an das Staatliche Bauamt Weilheim weiterleiten, damit die Behörde eine weitere Projektabstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr und dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr herbeiführen kann. Der Weilheimer Stadtrat habe nicht die Befugnis, das Projekt der Umgehungsstraße auf Basis des Meinungsbildes der Bürgerschaft zu „stoppen“.

Projektverantwortlich sei das Staatliche Bauamt Weilheim und Bauherr der Bund.

Alle Fraktionen und Gruppierungen des Weilheimer Stadtrates kommentieren mit jeweils kurzen Statements das Ergebnis der Bürgerbefragung. Das Ergebnis wird fraktionsübergreifend als klare Meinung der Bürgerschaft respektiert. Das Ergebnis sei repräsentativ und eindeutig. Einige Stadtratsmitglieder wünschen sich jetzt ein starkes Engagement, die Stadt mit anderen Mitteln vom Autoverkehr zu entlasten, beispielsweise mit einer Intensivierung der Radverkehrsförderung oder einer Ausweitung von Tempo 30-Zonen.

Unterschiedlicher Auffassung war das Gremium, in welcher Art und Weise das Ergebnis an das Staatliche Bauamt Weilheim übermittelt werden solle. Einige Stadträte forderten das aktive Aussprechen gegen eine Umfahrungsstraße und die Forderung zur Einstellung der Planungen. Dies solle über einen Stadtratsbeschluss dokumentiert werden. Anderen Stadtratsmitgliedern war eine neutrale, nicht-bewertende Übermittlung des Ergebnisses lieber.

Erster Bürgermeister Loth erläutert, dass in dieser Sitzung kein Stadtratsbeschluss gefasst werden kann. Er erinnert die Mitglieder des Stadtrates daran, dass sie statt einer Entscheidung durch das Gremium das Meinungsbild zur Umgehungsstraße von der Bürgerschaft einholen wollten.

Außerdem müsse auch der korrekte behördliche Weg eingehalten werden. Die Stadt Weilheim sei nun mal nicht Verfahrensherr. Nun sei das Staatliche Bauamt am Zug.

Bei zahlreichen Besprechungen habe er betont, dass das Ergebnis der Bürgerbefragung neutral an das Staatliche Bauamt Weilheim weitergeleitet werden solle, damit die Planungsbehörde eine weitere Projektabstimmung mit Land und Bund erwirken könne. Dabei solle es jetzt auch bleiben.

Zur Kenntnis genommen, anwesend waren 27 Stadtratsmitglieder.

5. Bebauungsplan "Adlhochstraße" 4. Änderung und Erweiterung - Abwägung

Über die vorliegenden Bedenken und Anregungen wird unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange gemäß Paragrafen (§§) 1, 1a und 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Sinne der Stellungnahme des Stadtbauamtes abgewogen und entschieden.

5.1 Beschluss 1 Tiny-Häuser

Beschluss:

Der Planbereich B/B1 mit der dort vorgesehenen Bebauung mit Tinyhäusern verbleibt als Inhalt der Änderungsplanung.

Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 23 Stimmen, nein mit 4 Stimmen, anwesend waren 27 Stadtratsmitglieder.

5.2. Beschluss 2 weiteres Verfahren

Beschluss: 

Die Wegeführung des geplanten Fußweges ist im Falle der Zustimmung der Stadtwerke Weilheim Kommunalunternehmen (KU) zur Inanspruchnahme des Grundstückes mit der Flurnummer (Fl.Nr.) 3048/3 dort festzusetzen.

Die Planung zur 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Adlhochstraße“ ist im Sinne der Beschlusslage zu überarbeiten. Die überarbeitete Planung ist erneut öffentlich auszulegen. Die im Verfahren zu hörenden Träger öffentlicher Belange sind erneut im Verfahren zu beteiligen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 27 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 27 Stadtratsmitglieder.

Abstimmungsvermerk:

Sitzungsleitung von 21:40 Uhr bis 21:55 Uhr durch zweite Bürgermeisterin Flock.

6. Bauanfrage: Errichtung Solarpark auf dem Grundstück Fl.Nr. 1357, Gemarkung Weilheim, zwischen Pollinger Straße und Prälatenweg

Beschluss: 

Mit der vorliegenden Anfrage zur Entwicklung einer Freiflächen-Photovoltaik(PV)-Anlage am Grundstück Fl.Nr. 1357, Gemarkung Weilheim i.OB besteht Einverständnis.

Der Flächennutzungsplan der Stadt Weilheim i.OB ist für das Grundstück Fl.Nr. 1357, Gemarkung Weilheim i.OB zu ändern, um an Stelle der Landwirtschaftlichen Fläche eine Sonderbaufläche für Photovoltaik zuzulassen.

Gleichzeitig wird die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für die geplante Freiflächen-PV-Anlage beschlossen. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Photovoltaikanlage südlich Waxensteinstraße“.

Der Geltungsbereich für die künftige Sonderbaufläche Photovoltaik umfasst die Grundstücke Fl.Nr. 1070/1 und 1357, Gemarkung Weilheim i.OB.

Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 18 Stimmen, nein mit 9 Stimmen, anwesend waren 27 Stadtratsmitglieder. 

7. Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Jörg-Ganghofer-Straße" - 1. Änderung und Erweiterung

Beschluss:

Dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan zur 1. Änderung und Erweiterung der Sonderbaufläche „Solarpark Jörg-Ganghofer-Straße“ wird in der Fassung vom 18.08.2022 samt Begründung und Umweltbericht zugestimmt.

Die Verwaltung wird beauftragt, das erforderliche Bauleitplanverfahren nach dem BauGB einzuleiten.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 27 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 27 Stadtratsmitglieder.

8. Bebauungsplan "Hangstraße / Am Öferl" - Abwägung

Beschluss:

Über die vorliegenden Bedenken und Anregungen wird gemäß §§ 1, 1a und 2 BauGB im Sinne der Stellungnahme des Stadtbauamtes (Abwägungsvorschlag) abgewogen und entschieden.

Zusätzlich wird festgelegt, die DIN (Deutsche Industrie-Norm) 18920 in den Bebauungsplan als Hinweis aufzunehmen. Sollte die Blutpflaume an der Südostseite des Plangebiets nicht haltbar sein, oder später auf Grund der Bauarbeiten entfernt werden müssen, ist an gleicher Stelle eine Blutpflaume nachzupflanzen.

Die vom Landratsamt, Sachgebiet Umweltschutzverwaltung empfohlenen Festsetzungen und Hinweise im Hinblick auf mögliche Altlasten sind im Bebauungsplan aufzunehmen.

Der Bebauungsplan ist entsprechend zu korrigieren und zu ergänzen und im weiteren Verfahren öffentlich auszulegen.

Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 18 Stimmen, nein mit 9 Stimmen, anwesend waren 27 Stadtratsmitglieder. 

9. Bebauungsplan "Südlicher Bahnhof" - Zustimmung zur geänderten Planung

Beschluss:

Dem vorliegenden städtebaulichen Entwurf mit einer Geschossflächenzahl (GFZ) von 1,74 wird grundsätzlich zugestimmt.

Zur Sicherung der städtebaulichen Planung wird die Aufstellung eines Bebauungsplanes gemäß §§ 1 und 2 BauGB beschlossen. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Südlicher Bahnhof“. Vom Geltungsbereich sind nach dem Lageplan des Stadtbauamtes vom 11.10.2022 folgende Grundstücke bzw. Grundstücksteilflächen betroffen:

Fl.Nr.

  • 871/8,
  • 2754/10-Teilfläche,
  • 2754/47-Teilfläche,
  • 2754/53,
  • 2754/54,
  • 2754/56 und
  • 2876,

Gemarkung Weilheim i.OB. Das Baugebiet wird gemäß Paragraf (§) 6a Baunutzungsverordnung (BauNVO) als „Urbanes Gebiet“ festgelegt. Die nach § 6a Absatz 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Vergnügungsstätten und Tankstellen werden ausgeschlossen.

Es handelt sich um einen Bereich der Wiedernutzbarmachung von Flächen und innerstädtischer Nachverdichtung, so dass das Verfahren nach § 13a BauGB ohne Umweltprüfung durchgeführt wird. Der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung anzupassen.

Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 22 Stimmen, nein mit 5 Stimmen, anwesend waren 27 Stadtratsmitglieder. 

10. Bebauungsplan "Südlich der Pöltner Kirche II" - 3. Änderung Fl.Nr. 981/2

Beschluss:

Mit der vorliegenden Planung für das Gebäude auf Fl.Nr. 981/2 besteht nach der Variante I (zweigeschossiger Pflegetrakt) Einverständnis.

Der Bebauungsplan „Südlich der Pöltner Kirche II“ – Teilbereich 1 ist zur Ausweisung der entsprechenden Baugrenzen und der textlichen Beschreibung demgemäß zu ändern.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 27 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 27 Stadtratsmitglieder.

11. Anfragen, Dringlichkeitsanträge 

keine


Mit Dank für die gute Mitarbeit schließt Erster Bürgermeister Markus Loth um 22:25 Uhr die öffentliche Sitzung des Stadtrates.

Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.

Markus Loth
Erster Bürgermeister

Karin Gross
Schriftführung

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

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