Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Stadtrates

Sitzungsdatum: Donnerstag, 21.03.2024
Beginn: 18:30 Uhr
Ende 20:29 Uhr
Ort:im großen Sitzungssaal des Rathauses

Anwesenheitsliste

Vorsitzende

Flock, Angelika

Mitglieder des Stadtrates

  • Andrä, Franz
  • Asam, Romana
  • Bertl, Alexandra
  • Dr. Bosch, Roland
  • Prof. Dr. Emeis, Stefan
  • Enders, Susann
  • Gast, Klaus 
  • Gebauer, Saika
  • Grehl, Karl-Heinz
  • Gronau, Brigitte
  • Holeczek, Brigitte
  • Honisch, Alfred
  • Imgart, Rüdiger
  • Kerscher, Bernhard
  • Klinkicht, Ullrich
  • Dr. med. Langer, Johannes
  • Lechner, Florian
  • Lunz-Schmieder, Marion
  • Neulinger, Manuel
  • Nowak, Luise
  • Pentenrieder, Rupert
  • Ratter, Gerd
  • Schwaiger, Hubert
  • Schwalb, Roland
  • Thieler, Ragnhild
  • Vollmann, Hans
  • Wahlefeld, Tillman
  • Zirngibl, Stefan

Schriftführer

Popp, Stefan

Verwaltung

Fabian, Ralf
Fischer, Katrin
Scharf, Christoph
Stork, Manfred

Presse

Kreisboten-Verlag
Weilheimer Tagblatt

Abwesende und entschuldigte Personen

Loth, Markus - Erster Bürgermeister
Martin, Horst - Stadtratsmitglied


Tagesordnung der öffentlichen Sitzung

  1. Genehmigung Niederschrift
  2. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse (Artikel 52 Absatz 3 Gemeindeordnung)
  3. Bekanntgaben
  4. Geothermie-Projekt Firma Eavor
  5. Bebauungsplan "Gartenstraße/Moosstraße"; Aufstellung B-Plan und Erlass einer Veränderungssperre
    1. Beschluss 1 - Bauantrag
    2. Beschluss 2 - Aufstellung B-Plan und Veränderungssperre
    3. Beschluss 3 - Geltungsbereich
  6. Ausgleichsflächenmanagement - Ökokonto; Erlass einer Kostenerstattungssatzung
  7. Anfragen, Dringlichkeitsanträge

Zweite Bürgermeisterin Angelika Flock eröffnet um 18:30 Uhr die öffentliche Sitzung des Stadtrates, begrüßt alle Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Stadtrates fest.

Öffentliche Sitzung

1. Genehmigung Niederschrift

Beschluss:

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 29.02.2024 wird genehmigt.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 28 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 28 Stadtratsmitglieder.

2. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse (Artikel 52 Absatz 3 Gemeindeordnung) 

keine!

3. Bekanntgaben

keine!

4. Geothermie-Projekt Firma Eavor

Verlauf der Sitzung des Stadtrates am 21.03.2024:

Zunächst begrüßt die Vorsitzende, Zweite Bürgermeisterin Flock, die Vertreter der Firma Eavor und verweist auf die erteilte bergrechtliche Genehmigung zur Aufsuchung von Erdwärme.

Herr Dr. Reinhold und Herr Owolabi stellen kurz die Firma Eavor und das Projekt zur Aufsuchung von Erdwärme im Bereich „Hardtwiese“ sowie das neuartige System der Nutzung von Tiefenwärme anhand einer Präsentation vor (vgl. Anlage).

Daran anschließend werden seitens der Stadtratsmitglieder verschiedene Verständnisfragen gestellt.

Auf die Frage, mit welchen Hauptkritikpunkten Eavor bisher mit ihrem System konfrontiert wurde, berichtete Herr Dr. Reinhold, dass die Frage nach Erdbebenanfälligkeit meist zentral im Raum stehe. Dazu erklärt er, dass das System des Eavor-Loop mit einem geschlossenen Wasserkreislauf – ähnlich einer Fußbodenheizung oder auch Erdwärmesonden – arbeitet. Es werde kein Wasser aus der Tiefe entnommen bzw. wieder zurückgeleitet. In den Leitungen und abgedichteten Bohrlöchern laufe Wasser in Trinkwasserqualität als Trägermedium, das dafür eigens eingepumpt wird. Daher gibt es für das Erdinnere keine „Stresssituation“, die zu Eruptionen führen könnte. Sicherlich seien die anfänglichen Investitionskosten für die Anlage hoch – amortisiere sich aber auf eine Laufzeit von ca. 30 Jahren deutlich. Durch die Lerneffekte aus den ersten Anlagen werde das System immer besser und kostengünstiger.

Wie die Firma gerade auf Weilheim bzw. deren engste Nachbargemeinden komme und wer hinter der Firma stehe, beantwortet Herr Dr. Reinhold damit, dass aus vielen Erfahrungswerten aus Bohrungen und Untersuchungen innerhalb Deutschlands feststehe, dass die Geologie in Süddeutschland – gerade in Bayern – optimal sei. Die Tiefenbohrung in der Lichtenau war zwar für das dort geplante Projekt nicht zielführend, sei aber für das Loop-Verfahren optimal. Zudem sei der Wärmepreis in Deutschland gegenüber anderen Ländern sehr attraktiv.

Zu den Gesellschaftern der Firma gehören z. B. Konzerne aus Japan, Öl- und Gasfirmen (die eine Umstellung erkannt haben), verschiedene Investmentfonds, wie auch der kanadische Staat. Die Hintergründe der Firma seien also breit gefächert. Für das jeweilige Projekt werde eine eigene Gesellschaft gegründet. 

Zur Frage, welche Fläche letztlich für das Kraftwerk benötigt werde und ob in Weilheim auch so große Lüfteranlagen wie in Geretsried geplant seien, weisen die Herren Owolabi und Dr. Reinhold darauf hin, dass für das eigentliche Kraftwerk bzw. den Wärmetauscher am Ende eine Fläche von ca. 20 mal 30 Meter benötigt werde. Lüfteranlagen werden nicht benötigt, da für den Bereich Weilheim – anders als in Geretsried – keine Stromgewinnung vorgesehen sei. Hier soll ausschließlich Erdwärme produziert und abgegeben werden. Dazu brauche man keine Lüfteranlagen.

Sicherlich sei ein Redundanzkraftwerk nötig, um Spitzenlasten abzufangen. Dies müsse letztlich mit dem Endabnehmer (z.B. Stadt / Stadtwerke) zu gegebener Zeit vertraglich vereinbart werden. Insgesamt sei die Firma Eavor aus ihren bisherigen Erfahrungen und den geologischen Vorkommen in Bayern sehr optimistisch, dass das Projekt umsetzbar sei. Grundsätzlich sei das Projekt in Geretsried wie eine „Blaupause“ für Weilheim zu sehen. Wenn man dort erfolgreich ist, werde man dies auch im Bereich Weilheims erreichen. Weilheim könne aus den Erfahrungen von Geretsried nur profitieren.

Eavor stehe derzeit noch an Anfang der Untersuchungen. Nach Erteilung der Aufsuchungsgenehmigung Ende 2023 konnten die bekannten geologischen Unterlagen über das Landesamt für Umwelt in Augsburg angefordert werden. Diese werden nun ausgewertet. Grundsätzlich ist mit einem Zeithorizont von ca. einem Jahr ab heute für die Erstellung einer Machbarkeitsstudie zu rechnen. Sobald diese fertiggestellt sei werde Eavor konkret auf die Stadt und Stadtwerke zukommen. Für eine Umsetzung des Projekts mit Einrichtung Bohrplatz, Bohrungen und erster Wärmelieferung sei ein Zeithorizont von bestenfalls ca. 4 Jahren anzusetzen.

Auf die Frage, wann für die Stadt Weilheim i.OB im gesamten Verfahren der Punkt sei, wo man sich für die Teilnahme am Projekt und Wärmeabnahme entscheiden bzw. wann die Stadt spätestens aus dem Projekt aussteigen müsse, erklärt Herr Dr. Reinhold, dass die laufenden Voruntersuchungen bis zur Machbarkeitsstudie einzig durch die Firma Eavor erfolgen. Erst wenn die Machbarkeitsstudie wirklich positive Ergebnisse erbringt, stehe eine vertragliche Verbindung zwischen Stadt und Eavor im Raum. Dies müsse dann zum gegebenen Zeitpunkt ausverhandelt werden. Derzeit plane die Stadt ja ohnehin ein eigenes Fernwärmenetz aufzubauen. Man werde die Stadt zu nichts zwingen und signalisiert völlige Transparenz im Verfahren. Gerne werde die Firma natürlich für den Bohrplatz und das spätere Kraftwerk auf ein städtisches Grundstück zurückgreifen, wenn dies von der Lage her möglich werde. Andernfalls müsse natürlich auf privater Ebene eine geeignete Fläche gesucht werden.

Nachdem keine weiteren Fragen mehr gestellt wurden, bedankt sich zweite Bürgermeisterin Flock für die ausführlichen Erläuterungen zu dem innovativen und zukunftsträchtigen Projekt und wünscht für die weitere Arbeit ein gutes Gelingen. 

Zur Kenntnis genommen: anwesend waren 29 Stadtratsmitglieder

5. Bebauungsplan "Gartenstraße / Moosstraße"; Aufstellung B-Plan und Erlass einer Veränderungssperre

Zur Kenntnis genommen: anwesend waren 29 Stadtratsmitglieder

5.1 Beschluss 1 - Bauantrag 

Beschluss:

Den vorliegenden Bauanträgen zur Errichtung von zwei Wohngebäuden mit insgesamt acht Wohneinheiten und Duplexparkern auf den Grundstücken Eichtweide 2 und Gartenstraße 17, wird zugestimmt.

Mehrheitlich abgelehnt: Ja mit 2 Stimmen, nein mit 27 Stimmen, anwesend waren 29 Stadtratsmitglieder.

5.2 Beschluss 2 - Aufstellung B-Plan und Veränderungssperre 

Beschluss:

Für das Quartier ist zur städtebaulichen Ordnung einer künftigen Nachverdichtung ein einfacher Bebauungsplan im Sinne von Paragraf (§) 30 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) mit dem Ziel der Festlegung überbaubarer Flächen, der Höhenentwicklung sowie einer sozialverträglichen Anzahl von Wohneinheiten aufzustellen. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Gartenstraße / Moosstraße“. Entsprechend der Darstellung im Flächennutzungsplan sind die Grundstücke als „Allgemeines Wohngebiet“ nach § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) auszuweisen. 

Zur Sicherung der Planung ist für den festgelegten Geltungsbereich des Bebauungsplanes die anliegende Veränderungssperre im Sinne von § 14 BauGB zu erlassen.

Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 27 Stimmen, nein mit 2 Stimmen, anwesend waren 29 Stadtratsmitglieder.

5.3  Beschluss 3 - Geltungsbereich

Beschluss:

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes sowie der Veränderungssperre umfasst die Grundstücke beziehungsweise Grundstücksteilflächen mit den Flurnummern (Fl.Nrn.) 3167, 3167/61, 3168/3, 3167/44, 3167/45, 3167/51, 3167/52, 3167/53, 3167/42, 3167/58, 3167/60, 3210/47, 3210/50, 3210/57, 3168/2, 3167/3, 3167/62, 3167/56, 3167/54, 3167/39, 3167/49, 3167/47, 3167/46, 3167/66, 3167/2, 3175/1, 3175, 3174, 3173, 3172, 3172/3, 3172/4, 3171, 3170, 3100, 3100/5, 3100/3, 3102, 3104, 3163, 3167/5, 3167/63, 3167/57, 3167/55, 3167/40, 3167/50, 3167/48, 3174/2, 3173/2, 3172/2, 3171/2, 3170/2, 3100/2, 3100/4, 3110/3, 3101/2, alle Gemarkung Weilheim i.OB. 

Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 27 Stimmen, nein mit 2 Stimmen, anwesend waren 29 Stadtratsmitglieder. 

6. Ausgleichsflächenmanagement - Ökokonto; Erlass einer Kostenerstattungssatzung

Beschluss:

Die vorliegende Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeiträgen nach Paragrafen (§§) 135a bis 135c BauGB (Ausgleichsflächen-Kostenerstattungssatzung) wird beschlossen. 

Einstimmig beschlossen: Ja mit 29 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 29 Stadtratsmitglieder. 

7. Anfragen, Dringlichkeitsanträge 

keine!


Mit Dank für die gute Mitarbeit schließt Zweite Bürgermeisterin Angelika Flock um 20:29 Uhr die öffentliche Sitzung des Stadtrates.

Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.

Angelika Flock
Zweite Bürgermeisterin

Stefan Popp
Schriftführung

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

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