Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Stadtrates

Sitzungsdatum: Donnerstag, 20.06.2024
Beginn: 18:30 Uhr
Ende 22:45 Uhr
Ort: im großen Sitzungssaal des Rathauses

Anwesenheitsliste

Erster Bürgermeister

Loth, Markus

Mitglieder des Stadtrates

  • Andrä, Franz
  • Asam, Romana
  • Bertl, Alexandra
  • Dr. Bosch, Roland
  • Prof. Dr. Emeis, Stefan
  • Enders, Susann
  • Gast, Klaus
  • Gebauer, Saika
  • Grehl, Karl-Heinz
  • Gronau, Brigitte
  • Holeczek, Brigitte
  • Honisch, Alfred
  • Imgart, Rüdiger
  • Kerscher, Bernhard
  • Klinkicht, Ullrich
  • Lechner, Florian
  • Lunz-Schmieder, Marion
  • Martin, Horst
  • Neulinger, Manuel
  • Nowak, Luise
  • Pentenrieder, Rupert
  • Ratter, Gerd
  • Schwalb, Roland
  • Thieler, Ragnhild
  • Vollmann, Hans
  • Wahlefeld, Tillman
  • Zirngibl, Stefan

Schriftführer

Popp, Stefan

Verwaltung

  • Fischer, Katrin
  • Frenzl, Stefan
  • Hink, Brunhilde
  • Kirchmayer, Stefan

Presse

Kreisboten-Verlag
Weilheimer Tagblatt

Weitere Anwesende

  • Frau Schrepfer, Herr Wendt, Herr Neuner, Stadtwerke, zum öffentlichen Tagesordnungspunkt 5
  • Herr Schuller, Stadtförster, zum öffentlichen Tagesordnungspunkt 7
  • Herr Pertl, LIFE Future Forest, zum öffentlichen Tagesordnungspunkt 7

Abwesende und entschuldigte Stadtratsmitglieder

  • Flock, Angelika
  • Dr. med. Langer, Johannes
  • Schwaiger, Hubert

Tagesordnung der öffentlichen Sitzung

  1. Genehmigung einer Niederschrift
  2. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse (Artikel 52 Absatz 3 Gemeindeordnung)
  3. Bekanntgaben
  4. Förderung Radverkehr; Vervollständigung und Aktualisierung Modal Split-Beschluss
    1. Beschluss 1 "Zielwert - Steigerung von 14 % auf 20 %"
    2. Beschluss 2 "Zielwert - Steigerung von 14 % auf 19 %"
    3. Beschluss 3 "Zielerreichung in 2029"
    4. Beschluss 4 "Zielerreichung in 2030"
    5. Beschluss 5 "Zielerreichung in 2031"
  5. MVV-Verbunderweiterung - Entscheidung über Beitritt der Stadt Weilheim i.OB
  6. Vollzug des Gesetzes über den Ladenschluss (LadSchlG); Erlass einer neuen Rechtsverordnung zur Freigabe verkaufsoffener Sonn- und Feiertage aus Anlass von Märkten, Messen und ähnlichen Veranstaltungen in der Stadt Weilheim i.OB
  7. Anträge der ÖDP-Stadtratsgruppe
    1. Antrag der ÖDP-Stadtratsgruppe vom 05.02.2024; Prüfung von Alternativen zum geplanten technischen Hochwasserschutz
    2. Antrag der ÖDP-Stadtratsgruppe vom 27.05.2024; Chancen für die Stadt Weilheim durch die Leistungen des Zukunftswaldes nutzen (Projekt „LIFE Future Forest – Lebendiger Boden für Wald und Klima“) und damit die Anpassung an den Klimawandel verbessern
  8. Stellplatzsatzung 2024 - Anpassung für Mehrfachparker; Beschlussfassung Änderungssatzung 
  9. Einfacher Bebauungsplan für das Gebiet zwischen "Admiral-Hipper-Straße und Hofstraße"; Abwägung, Satzungsbeschluss
  10. Bebauungsplan "Seitzstraße / Glanerstraße" - Weiterführung des Verfahrens; Abwägung
  11. Bebauungsplan "Bärenmühlweg"; Aufstellungsbeschluss und Beschluss Veränderungssperre
    1. Beschluss 1 "Satzungsbeschluss"
    2. Beschluss 2 "Veränderungssperre"
  12. Festsetzung der Musikschulgebühren ab 01.09.2024; 12. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Besuch der Städtischen Musikschule Weilheim i.OB (Musikschulgebührensatzung)
  13. Anfragen, Dringlichkeitsanträge 
    1. Anfrage Stadtratsmitglied Klinkicht vom 19.06.2024; Umweltgutachten "Energiezentrale am Kranlöchl"

Erster Bürgermeister Markus Loth eröffnet um 18:30 Uhr die öffentliche Sitzung des Stadtrates, begrüßt alle Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Stadtrates fest.

Öffentliche Sitzung

1. Genehmigung einer Niederschrift

Beschluss:

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 16.05.2024 wird genehmigt.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 28 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 28 Stadtratsmitglieder.

2.  Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse (Artikel 52 Absatz 3 Gemeindeordnung)

keine!

3. Bekanntgaben

keine!

4. Förderung Radverkehr; Vervollständigung und Aktualisierung Modal Split-Beschluss  

4.1 Beschluss 1 "Zielwert - Steigerung von 14 % auf 20 %"

Beschluss:

Wer ist dafür, den Zielwert von 14 % auf 20 % anzuheben?

Mehrheitlich abgelehnt: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 19 Stimmen, anwesend waren 28 Stadtratsmitglieder.  

4.2 Beschluss 2 "Zielwert - Steigerung von 14 % auf 19 %"

Beschluss:

Wer ist dafür, den Zielwert von 14 % auf 19 % anzuheben?

Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 21 Stimmen, nein mit 7 Stimmen, anwesend waren 28 Stadtratsmitglieder.   

Abstimmungsvermerke: Der Stadtrat spricht sich somit mehrheitlich für die von der Verwaltung vorgeschlagene Erhöhung des Zielwertes von 14 % auf 19 % aus.

4.3 Beschluss 3 "Zielerreichung in 2029"

Beschluss:

Wer ist dafür, als Ziel für die Erhöhung des Radverkehrsanteils von 14 % auf 19 % das Jahr 2029 festzulegen?

Mehrheitlich abgelehnt: Ja mit 1 Stimme, nein mit 27 Stimmen, anwesend waren 28 Stadtratsmitglieder.  

4.4 Beschluss 4 "Zielerreichung in 2030" 

Beschluss:

Wer ist dafür, als Ziel für die Erhöhung des Radverkehrsanteils von 14 % auf 19 % das Jahr 2030 festzulegen?

Mehrheitlich abgelehnt: Ja mit 8 Stimmen, nein mit 20 Stimmen, anwesend waren 28 Stadtratsmitglieder.  

4.5 Beschluss 5 "Zielerreichung in 2031" 

Beschluss:

Wer ist dafür, als Ziel für die Erhöhung des Radverkehrsanteils von 14 % auf 19 % das Jahr 2031 festzulegen?

Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 21 Stimmen, nein mit 7 Stimmen, anwesend waren 28 Stadtratsmitglieder.  

Abstimmungsvermerke: Der Stadtrat spricht sich somit mehrheitlich für die von der Verwaltung vorgeschlagene Zielerreichung im Jahr 2031 aus.

5. MVV-Verbunderweiterung - Entscheidung über Beitritt der Stadt Weilheim i.OB

Zur Kenntnis genommen: anwesend waren 28 Stadtratsmitglieder.   

6. Vollzug des Gesetzes über den Ladenschluss (LadSchlG); Erlass einer neuen Rechtsverordnung zur Freigabe verkaufsoffener Sonn- und Feiertage aus Anlass von Märkten, Messen und ähnlichen Veranstaltungen in der Stadt Weilheim i.OB

Beschluss:

1. Der Stadtrat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung Ref3/192/2024.

2. Der Stadtrat stimmt dem Entwurf zur Rechtsverordnung zur Freigabe verkaufsoffener Sonn- und Feiertage aus Anlass von Märkten, Messen und ähnlichen Veranstaltungen in der Stadt Weilheim i.OB (Ladenschlussverordnung – LadSchlVO) zu und beschließt die Rechtsverordnung mit folgenden Wortlaut:

Rechtsverordnung zur Freigabe verkaufsoffener Sonn- und Feiertage aus Anlass von Märkten, Messen und ähnlichen Veranstaltungen in der Stadt Weilheim i.OB (Ladenschlussverordnung – LadSchlVO) vom 20.06.2024

Auf Grund von Paragraf (§) 14 Absatz 1 und 2 des Gesetzes über den Ladenschluss (LadSchlG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 02. Juni 2003 (Bundesgesetzblatt - BGBl  Teil I Seite 744), das zuletzt durch Artikel 430 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBL Teil I Seite 1474) geändert worden ist, erlässt die Stadt Weilheim i.OB folgende Rechtsverordnung:

§ 1 Verkaufsoffene Sonn- und Feiertage

(1) In der Stadt Weilheim i.OB dürfen die Verkaufsstellen abweichend von der Vorschrift des § 3 Satz 1 Nr. 1 LadSchlG in jedem Jahr an folgenden Sonntagen zu den in § 1 Absatz 2 aufgeführten Zeiten geöffnet sein:

  1. Am Palmmarkt mit Bauernmarkt – am Sonntag vor Palmsonntag
  2. Am Johannimarkt mit Bauernmarkt – am letzten Sonntag im Juni
  3. Am Gallimarkt mit Bauernmarkt – am zweiten Sonntag im Oktober
  4. Am Andreasmarkt mit Bauernmarkt – am letzten Sonntag im November (bei Zusammentreffen mit dem Totensonntag, der zweite Sonntag im November)

(2) ¹Die Ladenöffnungszeiten an diesen vier Sonntagen können sich zwischen 11 Uhr und  18 Uhr bewegen. ²Der Zeitraum darf jedoch fünf zusammenhängende Stunden nicht überschreiten und soll außerhalb der Zeit des Hauptgottesdienstes liegen.

(3) ¹Von der in § 1 Absatz 1 und 2 getroffenen Regelung sind nur Verkaufsstellen betroffen, welche im Gebiet der Altstadt innerhalb der Stadtmauer, Rathausplatz und Obere Stadt bis Römerstraße liegen. ²Der räumliche Geltungsbereich der betreffenden Verkaufsstellen ist im beiliegenden Plan (im Anhang als PDF-Datei) gekennzeichnet und verbindlicher Bestandteil der Verordnung.

§ 2 Beachtung von Vorschriften

Folgende gesetzliche Bestimmungen und Vorschriften sind zu beachten:

  1. § 17 und § 24 Gesetz über den Ladenschluss (LadSchlG),
  2. Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG),
  3. Manteltarifvertrag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Einzelhandel in Bayern,
  4. Jugendarbeitsschutzgesetz (JarbSchG) und
  5. Mutterschutzgesetz (MuSchG).

§ 3 Ordnungswidrigkeiten

¹Wer vorsätzlich oder fahrlässig außerhalb der zulässigen Öffnungszeiten Waren verkauft, handelt ordnungswidrig im Sinne des § 24 LadSchlG. ²Die Ordnungswidrigkeit kann mit Geldbuße geahndet werden.

§ 4 Inkrafttreten

¹Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. ²Sie gilt 20 Jahre.

Weilheim i.OB, den 20.06.2024

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
Erster Bürgermeister

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Rechtsverordnung entsprechend der Vorgabe in der Rechtsverordnung in Kraft zu setzen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 26 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 26 Stadtratsmitglieder. 

Abstimmungsvermerke: Beratung und Abstimmung ohne die Stadtratsmitglieder Holeczek und Ratter, da diese den Sitzungssaal verlassen hatten.

7. Anträge der ÖDP-Stadtratsgruppe

7.1 Antrag der ÖDP-Stadtratsgruppe vom 05.02.2024; Prüfung von Alternativen zum geplanten technischen Hochwasserschutz

Beschluss:

Der Antrag zu öffentlichen Tagesordnungspunkt 7.1 wird an den Bauausschuss zur erneuten Behandlung unter Einbeziehung eines Vertreters des Wasserwirtschaftsamtes Weilheim zurückverwiesen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 28 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 28 Stadtratsmitglieder.  

7.2 Antrag der ÖDP-Stadtratsgruppe vom 27.05.2024; Chancen für die Stadt Weilheim durch die Leistungen des Zukunftswaldes nutzen (Projekt „LIFE Future Forest – Lebendiger Boden für Wald und Klima“) und damit die Anpassung an den Klimawandel verbessern

Beschluss:

Der Antrag zu öffentlichen Tagesordnungspunkt 7.2 wird an den Bauausschuss zur erneuten Behandlung unter Einbeziehung eines Vertreters des Wasserwirtschaftsamtes Weilheim zurückverwiesen.

Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 19 Stimmen, nein mit 9 Stimmen, anwesend waren 28 Stadtratsmitglieder.  

8. Stellplatzsatzung 2024 - Anpassung für Mehrfachparker; Beschlussfassung Änderungssatzung

Beschluss:

Die vorliegende Satzung zu Änderung der Satzung über die Herstellung, Gestaltung und Ablösung von Stellplätzen (Stellplatzsatzung) der Stadt Weilheim i.OB wird in der Fassung vom 07.05.2024 beschlossen.

Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 20 Stimmen, nein mit 8 Stimmen, anwesend waren 28 Stadtratsmitglieder.  

9. Einfacher Bebauungsplan für das Gebiet zwischen "Admiral-Hipper-Straße und Hofstraße"; Abwägung, Satzungsbeschluss 

Beschluss:

Von den im Verfahren eingegangenen Bedenken und Anregungen wird Kenntnis genommen.

Über sie wird gemäß Paragrafen (§§) 1, 1a und 2 Baugesetzbuch (BauGB) unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange im Sinne des vorliegenden Abwägungsvorschlages des Stadtbauamtes abgewogen und
entschieden.

Soweit sich daraus noch geringe Anpassungen in den Hinweisen des Bebauungsplanes ergeben, erfolgen diese redaktionell. Die Planungsgrundlagen sind davon nicht betroffen.

Die sich daraus redaktionell ergebende Fassung des einfachen Bebauungsplanes für das Gebiet zwischen „Admiral-Hipper-Straße und Hofstraße“ wird gemäß §§ 10 und 12 BauGB als Satzung beschlossen.

Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 23 Stimmen, nein mit 5 Stimmen, anwesend waren 28 Stadtratsmitglieder.  

10. Bebauungsplan "Seitzstraße / Glanerstraße" - Weiterführung des Verfahrens; Abwägung 

Beschluss:

Über die vorliegenden Bedenken und Anregungen wird gemäß §§ 1,1a und 2 BauGB im Sinne der Stellungnahme des Stadtbauamtes unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange abgewogen und entschieden.
Der Bebauungsplan ist entsprechend anzupassen und gemäß §§ 3 Absatz 2 und 4 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen. 

Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 27 Stimmen, nein mit 1 Stimme, anwesend waren 28 Stadtratsmitglieder.  

11. Bebauungsplan "Bärenmühlweg"; Aufstellungsbeschluss und Beschluss Veränderungssperre 

Zur Kenntnis genommen: anwesend waren 27 Stadtratsmitglieder.   

Abstimmungsvermerke: Beratung und Abstimmung ohne Stadtratsmitglied Bertl, die den Sitzungssaal verlassen hatte.

11.1 Beschluss 1 "Satzungsbeschluss"

Beschluss:

Für den im Lageplan des Stadtbauamtes vom 05.06.2024 dargestellten Geltungsbereich, die Grundstücke beziehungsweise Grundstücksteilflächen (-TF) mit den Flurnummern (Fl.Nrn.) 

  • 666,
  • 670-TF,
  • 671/2-TF,
  • 672-TF,
  • 675-TF,
  • 679/3,
  • 680-TF,
  • 682/1-TF,
  • 684/1,
  • 688,
  • 690,
  • 693,
  • 693/3,
  • 695,
  • 696/1,
  • 698,
  • 701,
  • 703/1,
  • 704,
  • 704/5,
  • 2242/2,
  • 2242/4,
  • 2243-TF,
  • 2244/2,
  • 2244/3,
  • 2245,
  • 2245/4,
  • 2246,
  • 2246/17,
  • 2247/6,
  • 2247/7,
  • 2247/8,
  • 2247,
  • 2249/1,
  • 2249/5,
  • 2251 und
  • 2253,

Gemarkung Weilheim i.OB, betreffend wird die Aufstellung eines Bebauungsplanes gemäß §§ 1, 1a und 2 BauGB beschlossen.

Es handelt sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung, so dass die Vorschriften des § 13a BauGB Anwendung finden.

Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Bärenmühlweg“. Der Flächennutzungsplan der Stadt Weilheim i.OB kennzeichnet die Flächen nördlich des Bärenmühlweges als Wohnbauflächen; südlich als gemischte Baufläche.

Die Flurstücke 698 und 701 sind wegen der unmittelbaren Nähe zum gewerblich genutzten Grundstück Fl.Nr. 702, Obere Stadt 77, als Mischgebiet nach § 6 BauNVO (Baunutzungsverordnung) festzusetzen, alle übrigen Grundstücke werden als Allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO ausgewiesen.

Im Bereich des Mischgebiets werden Gartenbaubetriebe, Tankstellen und Vergnügungsstätten (§ 6 Absatz 2 Nrn. 6 bis 8 BauNVO) sowie Ausnahmen nach § 6 Abs. 3 BauNVO ausgeschlossen.

Im Bereich des Allgemeinen Wohngebiets sind Ausnahmen nach § 4 Absatz 3 Nr. 1 BauGB Beherbergungsbetriebe, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe (Nr. 2), Gartenbaubetriebe (Nr. 4) und Tankstellen (Nr. 5) nicht zugelassen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 27 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 27 Stadtratsmitglieder.   

11.2 Beschluss 2 "Veränderungssperre"

Beschluss:

Zur Sicherung der Bauleitplanung wird die beiliegende Satzung über eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Bärenmühlweg“ gemäß §§ 14 fortfolgende (ff) BauGB beschlossen.

Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 26 Stimmen, nein mit 1 Stimme, anwesend waren 27 Stadtratsmitglieder.  

12. Festsetzung der Musikschulgebühren ab 01.09.2024; 12. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Besuch der Städtischen Musikschule Weilheim i.OB (Musikschulgebührensatzung)

Beschluss:

Zu 1) Mit der Gebührenerhöhung in Summe von 3,3 % für die Unterrichtsangebote der Musikschule besteht Einverständnis.

Zu 2) Mit den redaktionellen Änderungen in der Gebührensatzung besteht Einverständnis.

Der anliegende Entwurf einer „12. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Besuch der Städtischen Musikschule Weilheim i.OB (Musikschulgebührensatzung)“ wird als Satzung beschlossen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 27 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 27 Stadtratsmitglieder.   

Abstimmungsvermerke: Beratung und Abstimmung ohne Stadtratsmitglied Bertl, die den Sitzungssaal verlassen hatte.

13. Anfragen, Dringlichkeitsanträge

13.1. Anfrage Stadtratsmitglied Klinkicht vom 19.06.2024; Umweltgutachten "Energiezentrale am Kranlöchl"

Die Anfrage betrifft die Energiezentrale und damit die Stadtwerke.

Nach Auskunft der Stadtwerke vom 19.06.2024 wird die Anfrage gemäß der geltenden Regeln behandelt. Eine Antwort ist daher frühestens in der nächsten Sitzung möglich.

Zur Kenntnis genommen: anwesend waren 28 Stadtratsmitglieder.   


Mit Dank für die gute Mitarbeit schließt Erster Bürgermeister Markus Loth um 22:45 Uhr die öffentliche Sitzung des Stadtrates.

Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.

Markus Loth
Erster Bürgermeister

Stefan Popp
Schriftführung

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

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