Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Stadtrates

Sitzungsdatum: Donnerstag, 17.10.2024
Beginn: 18:30 Uhr
Ende 19:00 Uhr
Ort: im großen Sitzungssaal des Rathauses

Anwesenheitsliste

Erster Bürgermeister

Loth, Markus

Mitglieder des Stadtrates

  • Andrä, Franz
  • Asam, Romana
  • Bertl, Alexandra
  • Dr. Bosch, Roland
  • Prof. Dr. Emeis, Stefan
  • Gast, Klaus
  • Gebauer, Saika
  • Grehl, Karl-Heinz
  • Gronau, Brigitte
  • Holeczek, Brigitte
  • Honisch, Alfred
  • Kerscher, Bernhard
  • Klinkicht, Ullrich
  • Lechner, Florian
  • Lunz-Schmieder, Marion
  • Martin, Horst
  • Neulinger, Manuel
  • Nowak, Luise
  • Pentenrieder, Rupert
  • Ratter, Gerd
  • Schmidt, Reno
  • Thieler, Ragnhild
  • Vollmann, Hans
  • Wahlefeld, Tillman

Schriftführer

Popp, Stefan

Verwaltung

  • Buchner, Thomas
  • Frenzl, Stefan
  • Scharf, Christoph
  • Stork, Manfred

Weitere Anwesende

Herr Neuner, Stadtwerke, zum öffentlichen Tagesordnungspunkt 4

Presse

Kreisboten-Verlag
Weilheimer Tagblatt

Abwesende und entschuldigte Stadtratsmitglieder

  • Enders, Susann
  • Flock, Angelika
  • Dr. med. Langer, Johannes
  • Schwaiger, Hubert
  • Schwalb, Roland
  • Zirngibl, Stefan

Tagesordnung der öffentlichen Sitzung

  1. Genehmigung einer Niederschrift
  2. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse (Artikel 52 Absatz 3 Gemeindeordnung)
  3. Bekanntgaben
  4. Stadtbus Weilheim i.OB; Empfehlung des Verwaltungsrates - Entfall der Sonn- und Feiertagsfahrten
  5. Erlass einer Grundsteuer-Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2025
  6. Anfragen, Dringlichkeitsanträge 

Erster Bürgermeister Markus Loth eröffnet um 18:30 Uhr die öffentliche Sitzung des Stadtrates, begrüßt alle Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Stadtrates fest.

Öffentliche Sitzung

1. Genehmigung einer Niederschrift

Beschluss:

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 26.09.2024 wird genehmigt.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 25 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 25, persönlich beteiligt waren 0 Stadtratsmitglieder.

2.  Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse (Artikel 52 Absatz 3 Gemeindeordnung)

keine

3. Bekanntgaben

keine 

4. Stadtbus Weilheim i.OB; Empfehlung des Verwaltungsrates - Entfall der Sonn- und Feiertagsfahrten

Beschluss:

Der Empfehlung des Verwaltungsrates, die Sonn- und Feiertagsfahrten auf allen Stadtbuslinien zum Fahrplanwechsel im Dezember 2024 entfallen zu lassen, wird hiermit zugestimmt.

Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 15 Stimmen, nein mit 10 Stimmen, anwesend waren 25, persönlich beteiligt waren 0 Stadtratsmitglieder. 

5. Erlass einer Grundsteuer-Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2025

Beschluss:

Die Hebesätze für die Grundsteuern A und B werden für das Haushaltsjahr 2025 und die Folgejahre mit der nachfolgenden Satzung bis auf Weiteres wie folgt festgesetzt:

Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze der Stadt Weilheim i.OB (Hebesatzsatzung)

Aufgrund des Artikels 22 Absatz 2, Artikel 23 fortfolgende (ff.) der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.02.1998 (Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt - GVBl. Seite 796), zuletzt geändert durch Paragraf (§) 1 Abs. 6 der Verordnung vom 04.06.2024 (GVBl. S. 98) und Artikel 18 des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 04.04.1993 (GVBl. 264), zuletzt geändert durch § 1 Absatz 10 der Verordnung vom 04.06.2024 (GVBl. S. 98) in Verbindung mit § 25 Absatz 1 und 2 des Grundsteuergesetzes (GrStG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.08.1973 ((BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 21 des Gesetzes vom 16.12.2022 (BGBl. I S. 2294)) und Artikel 5 des Bayerisches Grundsteuergesetzes vom 10.12.2021 ((GVBl. S. 638), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 21.04.2023 (GVBl. S. 128)) erlässt die Stadt Weilheim i.OB folgende Satzung:

§ 1 Hebesätze

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Grundsteuern werden wie folgt festgesetzt:

  1. Für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) Haushaltsjahr 2025 und Folgejahre 380 von Hundert (v.H.)
  2. Für die Grundstücke (Grundsteuer B) Haushaltsjahr 2025 und Folgejahre 400 v.H.

§ 2 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 25 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 25, persönlich beteiligt waren 0 Stadtratsmitglieder. 

6. Anfragen, Dringlichkeitsanträge

keine!


Mit Dank für die gute Mitarbeit schließt Erster Bürgermeister Markus Loth um 19:00 Uhr die öffentliche Sitzung des Stadtrates.

Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.

Markus Loth
Erster Bürgermeister

Stefan Popp
Schriftführung