Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Stadtrates

Sitzungsdatum: Donnerstag, 14.11.2024
Beginn: 18:30 Uhr
Ende 20:00 Uhr
Ort: im großen Sitzungssaal des Rathauses

Anwesenheitsliste

Erster Bürgermeister

Loth, Markus

Mitglieder des Stadtrates

  • Andrä, Franz
  • Asam, Romana
  • Bertl, Alexandra
  • Dr. Bosch, Roland
  • Prof. Dr. Emeis, Stefan
  • Enders, Susann
  • Flock, Angelika
  • Gebauer, Saika
  • Grehl, Karl-Heinz
  • Gronau, Brigitte
  • Holeczek, Brigitte
  • Honisch, Alfred
  • Kerscher, Bernhard
  • Klinkicht, Ullrich
  • Dr. med. Langer, Johannes
  • Lechner, Florian
  • Lunz-Schmieder, Marion
  • Martin, Horst
  • Neulinger, Manuel
  • Nowak, Luise
  • Pentenrieder, Rupert
  • Ratter, Gerd
  • Schmidt, Reno
  • Schwaiger, Hubert
  • Schwalb, Roland
  • Thieler, Ragnhild
  • Vollmann, Hans
  • Wahlefeld, Tillman

Schriftführerin

Groß, Karin

Verwaltung

  • Fischer, Katrin
  • Frenzl, Stefan
  • Hink, Brunhilde
  • Scharf, Christoph
  • Stork, Manfred

Presse

Kreisboten-Verlag
Weilheimer Tagblatt

Abwesende und entschuldigte Stadtratsmitglieder

  • Gast, Klaus
  • Zirngibl, Stefan

Tagesordnung der öffentlichen Sitzung

  1. Genehmigung einer Niederschrift
  2. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse (Artikel 52 Absatz 3 Gemeindeordnung)
  3. Bekanntgaben
  4. Antrag der ÖDP vom 30.09.2024 - Prüfung von Kompensationsmöglichkeiten des durch den Münchner Verkehrs- und Tarifverbund (MVV) - Beitritt entstehenden Preissprungs
  5. Verbandssitzung des Zweckverbands Kommunale Dienste Oberland; Bestellung von weiteren Vertretern gemäß Artikel 31 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG)
  6. Neubesetzung stellvertretendes Mitglied im Zweckverband Sparkasse Oberland nach Mandatsniederlegung Stadtratsmitglied Imgart; erneute Behandlung
  7.  Antrag des Stadtratsmitgliedes Gebauer vom 11.10.2024 auf Entlassung aus dem Ehrenamt als Stadtratsmitglied; Beschlussfassung über Antrag und Feststellung Listennachfolger / Nachrücker
  8. Nachprüfungsantrag nach Paragraf (§) 8 Absatz 4 der Geschäftsordnung, Artikel 32 Absatz 3 Gemeindeordnung (GO) der Fraktion CSU / FDP vom 14.07.2024 zum 3. öffentlichen Tagesordnungspunkt (TOP Ö 3) der gemeinsamen Bau- / Verkehrsausschusssitzung vom 09.07.2024 "Umbau Johann-Baur-Straße zur fahrradfreundlichen Straße"
  9. Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Leprosenweg II Erweiterung Nord"; Abwägung und Satzungsbeschluss
  10. Einfacher Bebauungsplan für das Stadtgebiet; Aufstellungsbeschluss und Einleitung Verfahren
  11. Bebauungsplan "Adlhochstraße" - 4. Änderung und Erweiterung; Abwägung und Satzungsbeschluss
  12. Bebauungsplan "Adlhochstraße" - 5. Änderung und Erweiterung; Änderungsbeschluss Flächennutzungsplan und Bebauungsplan, Einleitung Verfahren
  13. 31. Änderung Flächennutzungsplan "Sonderbaufläche Solar PV Anlage Weilheim-Ost"; Abwägung und weiteres Verfahren
  14. Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaikanlage Altvaterstraße"; Aufstellungsbeschluss - Zustimmung zur Planung
  15. Anfragen, Dringlichkeitsanträge 

Erster Bürgermeister Markus Loth eröffnet um 18:30 Uhr die öffentliche Sitzung des Stadtrates, begrüßt alle Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Stadtrates fest.

Öffentliche Sitzung

1. Genehmigung einer Niederschrift

Beschluss:

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 17.10.2024 wird genehmigt.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 28 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 28, persönlich beteiligt waren 0 Stadtratsmitglieder.

2.  Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse (Artikel 52 Absatz 3 Gemeindeordnung)

Zur Kenntnis genommen

3. Bekanntgaben

keine 

4. Antrag der ÖDP vom 30.09.2024 - Prüfung von Kompensationsmöglichkeiten des durch den MVV-Beitritt entstehenden Preissprungs

Beschluss:

Dem Antrag der ÖDP vom 30.09.2024, die Stadtverwaltung soll einen Vorschlag für Kompensationsmöglichkeiten des durch den MVV-Beitritt entstehenden Preissprungs für ausgewählte Nutzergruppen des innerstädtischen Stadtbusses sowie die damit für die Stadt verbundenen Kosten ausarbeiten, wird zugestimmt.

Mehrheitlich abgelehnt: Ja mit 7 Stimmen, nein mit 22 Stimmen, anwesend waren 29, persönlich beteiligt waren 0 Stadtratsmitglieder. 

5. Verbandssitzung des Zweckverbands Kommunale Dienste Oberland; Bestellung von weiteren Vertretern gemäß Artikel 31 KommZG

Beschluss:

Gemäß Artikel 31 Absatz 2 Satz 3 KommZG werden folgende weitere Vertreter in die Verbandssitzung des Zweckverbands Kommunale Dienste Oberland bestellt:

  • Brunhilde Hink (Leitung Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung)
  • Thomas Buchner (stellvertretende Leitung Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung)
  • Gerhard Bäck (Leitung Örtliche Straßenverkehrsbehörde)

Einstimmig beschlossen: Ja mit 29 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 29, persönlich beteiligt waren 0 Stadtratsmitglieder.

6. Neubesetzung stellvertretendes Mitglied im Zweckverband Sparkasse Oberland nach Mandatsniederlegung Stadtratsmitglied Imgart; erneute Behandlung

Beschluss:

Als Stellvertretung des Mitgliedes Gerd Ratter wird in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Sparkasse Oberland folgendes Stadtratsmitglied bestellt: 

Herr Bernhard Kerscher 

Einstimmig beschlossen: Ja mit 29 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 29, persönlich beteiligt waren 0 Stadtratsmitglieder.

7. Antrag des Stadtratsmitgliedes Gebauer vom 11.10.2024 auf Entlassung aus dem Ehrenamt als Stadtratsmitglied; Beschlussfassung über Antrag und Feststellung Listennachfolger / Nachrücker

Beschluss:

I.  

Dem Antrag des Stadtratsmitgliedes Saika Gebauer vom 11.10.2024 auf Niederlegung des Mandats zum 31.01.2025 wird stattgegeben.

II. 

Werner Loos und Walter Hüglin wurden als Listennachfolger von der Liste 06 FDP gestrichen. Es wird festgestellt, dass Herr Matthias Türmer, Weilheim i.OB, als Listennachfolger für die FDP in den Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB nachrückt.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 29 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 29, persönlich beteiligt waren 0 Stadtratsmitglieder.

8. Nachprüfungsantrag nach § 8 Absatz 4 der Geschäftsordnung, Artikel 32 Absatz 3 GO der Fraktion CSU / FDP vom 14.07.2024 zum TOP Ö 3 der gemeinsamen Bau- / Verkehrsausschusssitzung vom 09.07.2024 "Umbau Johann-Baur-Straße zur fahrradfreundlichen Straße"

Beschluss:

1. Auf die Einbahnstraßenregelung, außer im Bereich des Krankenhauses bis zur Petelgasse, wie bereits vorhanden, wird verzichtet. Damit wird es auch nach dem Umbau kaum Veränderungen hinsichtlich der Verlagerung des Verkehrs geben. Auch der Thematik der Einhaltung der Hilfsfrist für die Feuerwehr kann somit Rechnung getragen werden.

2. Auf die Baumstandorte in der Straße wird zugunsten von Stellplätzen verzichtet. Die ausgewiesenen Parkflächen werden optisch nicht unterteilt. Somit kann ein Großteil an Parkflächen erhalten bleiben. Allerdings ist zu beachten, dass bei einer Markierung und verkehrsrechtlichen Ordnung von Parkflächen, bisher widerrechtlich genutzte Parkflächen (zum Beispiel in Kreuzungsbereichen) nicht mehr zur Verfügung stehen. Die Baumpflanzungen im Bereich der Kreuzung an der Rastkapelle Steinstraße bleiben.

3. Es wird eine zusätzliche, verkehrsrechtlich abgestimmte Parkzone (Hol- und Bringdienste) für das Krankenhaus geschaffen.

4. Zu einem späteren Zeitpunkt könnten Überlegungen erfolgen, ob eine digitale Anzeige für einen Blaulicht-Einsatz zusätzliche Aufmerksamkeit schaffen könnte (Alternativ). 

Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 20 Stimmen, nein mit 9 Stimmen, anwesend waren 29, persönlich beteiligt waren 0 Stadtratsmitglieder. 

9. Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Leprosenweg II Erweiterung Nord"; Abwägung und Satzungsbeschluss 

Beschluss:

Über die bisher vorliegenden und noch bis Fristende eingegangenen Bedenken und Anregungen wird unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange gemäß Paragrafen (§§) 1, 1a und 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Sinne der Stellungnahme des Stadtbauamtes abgewogen und entschieden.

Es wird festgestellt, dass sich daraus lediglich redaktionelle Ergänzungen ergeben, die zu keiner erneuten Planauslegung führen. 

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan "Leprosenweg II Erweiterung Nord" wird samt Begründung, Umweltbericht und Vorhaben- und Erschließungsplan in der sich redaktionell zu ergänzenden Fassung gemäß §§ 10 und 12 BauGB als Satzung beschlossen.

Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 27 Stimmen, nein mit 1 Stimme, anwesend waren 28, persönlich beteiligt waren 0 Stadtratsmitglieder. 

10. Einfacher Bebauungsplan für das Stadtgebiet; Aufstellungsbeschluss und Einleitung Verfahren

Beschluss:

Mit dem Erlass des vorliegenden einfachen Bebauungsplanes für den Bereich "Stadtgebiet Weilheim i.OB" besteht Einverständnis.

Die Hinweise zum nachhaltigen Bauen sind um den Vorschlag von Stadträtin Gronau bezüglich Erhalt und Sanierung von Bestandsgebäuden zu ergänzen.

Der Geltungsbereich umfasst das gesamte Stadtgebiet der Stadt Weilheim i.OB mit den Gemarkungen Weilheim i.OB, Deutenhausen und Unterhausen. Ausgenommen sind die Bereiche des Stadtgebietes, für die ein rechtsverbindlicher qualifizierter Bebauungsplan gemäß § 30 Absatz 1 BauGB oder ein vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß §§ 12 und 30 Abs. 2 BauGB besteht. Ebenfalls ausgenommen sind Grundstücke, die dem bauplanungsrechtlichen Außenbereich im Sinne von § 35 BauGB zugeordnet sind. 

Die Verwaltung wird beauftragt, für diesen einfachen Bebauungsplan das Aufstellungsverfahren nach den Vorschriften des BauGB einzuleiten.

Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 23 Stimmen, nein mit 6 Stimmen, anwesend waren 29, persönlich beteiligt waren 0 Stadtratsmitglieder. 

11. Bebauungsplan "Adlhochstraße" - 4. Änderung und Erweiterung; Abwägung und Satzungsbeschluss

Beschluss:

Über die im Verfahren vorgebrachten Anregungen wird unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange gemäß §§ 1, 1a und 2 BauGB im Sinne der Stellungnahme des Stadtbauamtes entschieden. Es wird festgestellt, dass sich daraus lediglich redaktionelle Anpassungen ergeben.

Der Geltungsbereich der vorliegenden 4. Änderung und Erweiterung wird um das Grundstück mit der Flurnummer (Fl.Nr.) 3047/6 reduziert.

Der insoweit redaktionell ergänzte Bebauungsplan "Adlhochstraße" wird samt Begründung gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 29 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 29, persönlich beteiligt waren 0 Stadtratsmitglieder.

12. Bebauungsplan "Adlhochstraße" - 5. Änderung und Erweiterung; Änderungsbeschluss Flächennutzungsplan und Bebauungsplan, Einleitung Verfahren

Beschluss:

Mit der Einbeziehung des Grundstücks Fl.Nr. 3047/6, Gemarkung Weilheim i.OB in den Bebauungsplan "Adlhochstraße" und Ausweisung von Baugrenzen für sogenannte Tiny-Häuser besteht Einverständnis. 

Der Flächennutzungsplan der Stadt Weilheim i.OB ist dahingehend zu ändern, dass die bisher nur teilweise zur Wohnbebauung dargestellte Fl.Nr. 3047/6 gänzlich als Wohnbaufläche ausgewiesen wird.

Gleichzeitig wird eine 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Adlhochstraße" zur Einbeziehung der Fl.Nr. 3047/6 in den Geltungsbereich und Ausweisung von Wohnbauflächen beschlossen. Hierfür ist das Regelverfahren zur Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes durchzuführen.

Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 26 Stimmen, nein mit 3 Stimmen, anwesend waren 29, persönlich beteiligt waren 0 Stadtratsmitglieder. 

13. 31. Änderung Flächennutzungsplan "Sonderbaufläche Solar PV Anlage Weilheim-Ost"; Abwägung und weiteres Verfahren

Beschluss:

Über die vorliegenden Bedenken und Anregungen wird unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange gemäß §§ 1, 1a und 2 BauGB im Sinne der Stellungnahme des Stadtbauamtes abgewogen und entschieden.

Die Planungsunterlagen sind entsprechend zu überarbeiten und das Verfahren mit der öffentlichen Auslegung und erneuten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange weiter zu führen. 

Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 27 Stimmen, nein mit 2 Stimmen, anwesend waren 29, persönlich beteiligt waren 0 Stadtratsmitglieder. 

14. Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaikanlage Altvaterstraße"; Aufstellungsbeschluss - Zustimmung zur Planung 

Beschluss:

Mit dem vorliegenden Antrag zur Erstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für eine Freiflächen-PV-Anlage am Grundstück Fl.Nr. 4000/68-Teilfläche (Tf), Gemarkung Weilheim i.OB, Altvaterstraße, besteht nach den vorliegenden Planunterlagen Einverständnis. 

Der Flächennutzungsplan der Stadt Weilheim i.OB wird für das Grundstück Fl.Nr. 4000/68-Tf, Gemarkung Weilheim i.OB, derzeit geändert, um an Stelle der Landwirtschaftlichen Fläche eine Sonderbaufläche für Photovoltaik zu zulassen. 

Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung "Sondergebiet - Freiflächen-Photovoltaikanlage Altvaterstraße".

Die Verwaltung wird beauftragt, das notwendige Verfahren für diesen vorhabenbezogenen Bebauungsplan nach den Vorschriften des BauGB durchzuführen.

Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 27 Stimmen, nein mit 2 Stimmen, anwesend waren 29, persönlich beteiligt waren 0 Stadtratsmitglieder. 

15. Anfragen, Dringlichkeitsanträge

keine!


Mit Dank für die gute Mitarbeit schließt Erster Bürgermeister Markus Loth um 20:00 Uhr die öffentliche Sitzung des Stadtrates.

Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.

Markus Loth
Erster Bürgermeister

Karin Groß
Schriftführung