Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Stadtrates

Sitzungsdatum: Donnerstag, 10.04.2025
Beginn: 18:30 Uhr
Ende 19:05 Uhr
Ort: im großen Sitzungssaal des Rathauses

Anwesenheitsliste

Erster Bürgermeister

Loth, Markus

Mitglieder des Stadtrates

  • Andrä, Franz
  • Asam, Romana
  • Dr. Bosch, Roland
  • Prof. Dr. Emeis, Stefan
  • Flock, Angelika
  • Gast, Klaus
  • Grehl, Karl-Heinz
  • Gronau, Brigitte
  • Holeczek, Brigitte
  • Honisch, Alfred
  • Kerscher, Bernhard
  • Klinkicht, Ullrich
  • Dr. med. Langer, Johannes
  • Lechner, Florian
  • Lunz-Schmieder, Marion
  • Martin, Horst
  • Neulinger, Manuel
  • Nowak, Luise
  • Pentenrieder, Rupert
  • Ratter, Gerd
  • Schmidt, Reno
  • Schwalb, Roland
  • Türmer, Matthias
  • Vollmann, Hans
  • Zirngibl, Stefan

Schriftführer

Popp, Stefan

Verwaltung

  • Fischer, Katrin
  • Scharf, Christoph
  • Stork, Manfred

Presse

Kreisboten-Verlag
Weilheimer Tagblatt

Abwesende und entschuldigte Stadtratsmitglieder

  • Bertl, Alexandra
  • Enders, Susann 
  • Schwaiger, Hubert
  • Thieler, Ragnhild
  • Wahlefeld, Tillman

Tagesordnung der öffentlichen Sitzung

Totengedenken Harald Bauer

  1. Genehmigung der Niederschrift vom 20.02.2025
  2. Bekanntgaben
    1. Dankesbrief neuer Stadtpfarrer Paul Igbo
  3. Kinderbetreuung; Anpassung der Elternbeiträge (Besuchsgebühren, Verpflegungskosten) ab 01.09.2025 - 2. Änderung der Gebührensatzung vom 17.05.2022 in der Fassung vom 30.01.2024
  4. 26. Änderung Flächennutzungsplan "Sonderbaufläche Energiezentrale Kranlöchl" - Abwägung und Feststellung
  5. Bebauungsplan "Gartenstraße / Moosstraße"- Abwägung und Satzungsbeschluss
  6. Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) - Widmung von öffentlichen Verkehrsflächen gemäß Artikel 6 BayStrWG - Bahnhofsumfeld
  7. Anfragen, Dringlichkeitsanträge

Erster Bürgermeister Markus Loth eröffnet um 18:30 Uhr die öffentliche Sitzung des Stadtrates, begrüßt alle Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Stadtrates fest.

Öffentliche Sitzung

Totengedenken Harald Bauer

Zur Kenntnis genommen

1. Genehmigung der Niederschrift 

Beschluss:

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 20.03.2025 wird genehmigt.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 26 Stimmen, nein mit 0 Stimmen; anwesend waren 26, persönlich beteiligt waren 0 Stadtratsmitglieder.

2. Bekanntgaben

2.1 Dankesbrief neuer Stadtpfarrer Paul Igbo

Zur Kenntnis genommen

3. Kinderbetreuung; Anpassung der Elternbeiträge (Besuchsgebühren, Verpflegungskosten) ab 01.09.2025 - 2. Änderung der Gebührensatzung vom 17.05.2022 in der Fassung vom 30.01.2024

Beschluss:

Die Stadt Weilheim i.OB erlässt aufgrund erlässt aufgrund Artikel 23 und 24 Absatz 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) und Artikel 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch der städtischen Kindertageseinrichtungen in Weilheim i.OB vom 17.05.2022. 

Paragraf (§) 1 

Die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch der städtischen Kindertageseinrichtungen in Weilheim i.OB vom 17.05.2022 wird wie folgt geändert:  

§ 3 (Gebührenhöhe) der Satzung erhält folgende Fassung:

(1) Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Dauer des Besuchs der Kindertageseinrichtung.

(2) Die monatliche Gebühr für den Besuch der städtischen Kindertageseinrichtungen Pfiffikus, Nepomuk und Dorfspatzen Unterhausen beträgt für alle Kinder

a) in der Kinderkrippe:

  • bei einer durchschnittlichen Buchungszeit von mehr als 3 bis einschließlich 4 Stunden ab 01.09.2025 285,00 Euro und ab 01.09.2026 300,00 Euro
  • bei einer durchschnittlichen Buchungszeit von mehr als 4 bis einschließlich 5 Stunden ab 01.09.2025 315,00 Euro und ab 01.09.2026 330,00 Euro
  • bei einer durchschnittlichen Buchungszeit von mehr als 5 bis einschließlich 6 Stunden ab 01.09.2025 345,00 Euro und ab 01.09.2026 360,00 Euro
  • bei einer durchschnittlichen Buchungszeit von mehr als 6 bis einschließlich 7 Stunden ab 01.09.2025 375,00 Euro und ab 01.09.2026 390,00 Euro
  • bei einer durchschnittlichen Buchungszeit von mehr als 7 bis einschließlich 8 Stunden ab 01.09.2025 405,00 Euro und ab 01.09.2026 420,00 Euro
  • bei einer durchschnittlichen Buchungszeit von mehr als 8 bis einschließlich 9 Stunden ab 01.09.2025 435,00 Euro und ab 01.09.2026 450,00 Euro
  • bei einer durchschnittlichen Buchungszeit von mehr als 9 bis einschließlich 10 Stunden ab 01.09.2025 465,00 Euro und ab 01.09.2026 480,00 Euro

b) im Kindergarten:

  • bei einer durchschnittlichen Buchungszeit von mehr als 3 bis einschließlich 4 Stunden ab 01.09.2025 185,00 Euro und ab 01.09.2026 200,00 Euro
  • bei einer durchschnittlichen Buchungszeit von mehr als 4 bis einschließlich 5 Stunden ab 01.09.2025 205,00 Euro und ab 01.09.2026 220,00 Euro
  • bei einer durchschnittlichen Buchungszeit von mehr als 5 bis einschließlich 6 Stunden ab 01.09.2025 225,00 Euro und ab 01.09.2026 240,00 Euro
  • bei einer durchschnittlichen Buchungszeit von mehr als 6 bis einschließlich 7 Stunden ab 01.09.2025 245,00 Euro und ab 01.09.2026 260,00 Euro
  • bei einer durchschnittlichen Buchungszeit von mehr als 7 bis einschließlich 8 Stunden ab 01.09.2025 265,00 Euro und ab 01.09.2026 280,00 Euro
  • bei einer durchschnittlichen Buchungszeit von mehr als 8 bis einschließlich 9 Stunden ab 01.09.2025 285,00 Euro und ab 01.09.2026 300,00 Euro
  • bei einer durchschnittlichen Buchungszeit von mehr als 9 bis einschließlich 10 Stunden ab 01.09.2025 305,00 Euro und ab 01.09.2026 320,00 Euro

(3) Die Kosten für die Inanspruchnahme von Mittagessen (Verpflegungsbeitrag) sind in den Gebühren nach Absatz 2 nicht enthalten. Der Verpflegungsbeitrag wird je nach Inanspruchnahme durch die Einrichtung oder mittels Buchungs- und Abrechnungsportal (z.B. kitafino) abgerechnet.

Der Verpflegungskostenbeitrag je Essen beträgt ab 01.09.2025 4,25 Euro.

Es ergeben sich folgende Monatsbeträge: 

  • 1 Essen pro Woche 17,00 Euro
  • 2 Essen pro Woche 34,00 Euro
  • 3 Essen pro Woche 51,00 Euro
  • 4 Essen pro Woche 68,00 Euro
  • 5 Essen pro Woche 85,00 Euro

§ 2 Inkrafttreten 

Diese Satzung tritt am 01.09.2025 in Kraft.  

Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 24 Stimmen, nein mit 2 Stimmen, anwesend waren 26 Stadtratsmitglieder. Persönlich beteiligt: 0 Stadtratsmitglieder  

4. 26. Änderung Flächennutzungsplan "Sonderbaufläche Energiezentrale Kranlöchl" - Abwägung und Feststellung

Beschluss: 

Über die vorliegenden Stellungnahmen wird gemäß Paragrafen (§§) 1, 1a und 2 Baugesetzbuch (BauGB) unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange im Sinne des Abwägungsvorschlages der Verwaltung abgewogen und entschieden.

Damit ergibt sich nur eine geringfügige redaktionelle Anpassung, die zu keiner Änderung in der Planung und nochmaligen Auslegung führt.

Die 26. Änderung des Flächennutzungsplanes "Sonderbaufläche Energiezentrale Kranlöchl" wird in der sich redaktionell ergebenden Fassung samt Begründung und Umweltbericht festgestellt und beschlossen.

Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 24 Stimmen, nein mit 2 Stimmen, anwesend waren 26 Stadtratsmitglieder. Persönlich beteiligt: 0 Stadtratsmitglieder   

5. Bebauungsplan "Gartenstraße / Moosstraße"- Abwägung und Satzungsbeschluss

Beschluss: 

Über die vorliegenden Stellungnahmen wird gemäß §§ 1, 1a und 2 BauGB unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange im Sinne der Stellungnahme des Stadtbauamtes abgewogen und entschieden. Es wird festgestellt, dass sich daraus keine Änderung in der Planung ergibt. Die Formulierung über Ordnungswidrigkeiten ist redaktionell vorzunehmen. 

Der einfache Bebauungsplan für das Gebiet "Gartenstraße / Moosstraße" wird in der sich redaktionell ergebenden Fassung samt Begründung gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 26 Stimmen, nein mit 0 Stimmen; anwesend waren 26, persönlich beteiligt waren 0 Stadtratsmitglieder.

6. Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) - Widmung von öffentlichen Verkehrsflächen gemäß Artikel 6 BayStrWG - Bahnhofsumfeld

Beschluss: 

Die Widmung der im Vorgang genannten Straßen und Wege gemäß Artikel 6 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes wird beschlossen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 26 Stimmen, nein mit 0 Stimmen; anwesend waren 26, persönlich beteiligt waren 0 Stadtratsmitglieder. 

7. Anfragen, Dringlichkeitsanträge

Keine!


Mit Dank für die gute Mitarbeit schließt Erster Bürgermeister Markus Loth um 19:05 Uhr die öffentliche Sitzung des Stadtrates.

Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.

Markus Loth
Erster Bürgermeister

Stefan Popp
Schriftführung