Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Stadtrates
Sitzungsdatum: Donnerstag, 07.05.2026
Beginn: 18:32 Uhr
Ende 20:08 Uhr
Ort: im großen Sitzungssaal des Rathauses
Anwesenheitsliste
Erster Bürgermeister
Wahlefeld, Tillman
Mitglieder des Stadtrates
- Andrä, Franz
- Appel, Florian
- Bertl, Alexandra
- Duijndam, Adrian
- Enders, Susann
- Gast, Klaus
- Grehl, Karl-Heinz
- Gronau, Brigitte
- Henkel, Felix
- Herrmann, Thomas
- Honisch, Alfred
- Kollmuß, Christian
- Dr. med. Langer, Johannes
- Lechner, Florian
- Lunz-Schmieder, Marion
- Martin, Horst
- Moy, Norbert
- Neulinger, Manuel
- Nowak, Luise
- Pyko, Bettina
- Ratter, Gerd
- Rieber, Karin
- Schmidt, Reno
- Türmer, Matthias
- Ücker, Hans
- von Ehrenstein, Tanja
- Weinzierl, Christian
- Winter, Xaver
- Zirngibl, Stefan
Schriftführer
Popp, Stefan
Verwaltung
- Buchner, Thomas
- Vogt, Peter
Presse
Kreisboten-Verlag
Weilheimer Tagblatt
Abwesende und entschuldigte Mitglieder des Stadtrates
Prof. Dr. Emeis, Stefan
Tagesordnung der öffentlichen Sitzung
- Begrüßung und Eröffnung der Sitzung durch den ersten Bürgermeister
- Vereidigung des ersten Bürgermeisters
- Vereidigung der neuen Stadtratsmitglieder
- Weitere Bürgermeister und weitere Stellvertreter
- Grundsätzliches
- Beschlussfassung über Zahl der weiteren Bürgermeister
- Wahl zweite/r Bürgermeister/in
- Wahl dritte/r Bürgermeister/in
- Vereidigung zweite/r und dritte/r Bürgermeister/in
- Neuerlass der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts
- Geschäftsordnung 2026-2032; Beschluss zur (übergangsweisen) Übernahme der bisherigen Geschäftsordnung, gegebenenfalls unter Änderung der Regelungen zu den Ausschüssen
- Besetzung der Ausschüsse und sonstigen Gremien
- Bildung von Referaten sowie Bestellung Referenten
- Bestellung des ersten Bürgermeisters sowie der weiteren Bürgermeister der Stadt Weilheim i.OB zu Eheschließungsstandesbeamten
- Beschluss Bestellung erster Bürgermeister zum Eheschließungsstandesbeamten
- Beschluss Bestellung zweite/r Bürgermeister/in zum Eheschließungsstandesbeamten
- Beschluss Bestellung dritte/r Bürgermeister/in zum Eheschließungsstandesbeamten
- Anfragen, Dringlichkeitsanträge
Öffentliche Sitzung
1. Begrüßung und Eröffnung der Sitzung durch den ersten Bürgermeister
Erster Bürgermeister Tillmann Wahlefeld stellt fest, dass form- und fristgerecht (digital und schriftlich) geladen wurde.
Entschuldigt hat sich folgendes Stadtratsmitglied: Dr. Emeis
Er erkundigt sich nach Einwänden gegen die Tagesordnung. Es wurden keine Einwände erhoben oder Änderungswünsche vorgetragen.
Sodann eröffnet er die erste Sitzung der neuen Wahlperiode des Stadtrates mit folgenden Worten:
Verehrte Stadtratskolleginnen und –kollegen,
verehrte Mitglieder der Verwaltung,
sehr geehrte Damen und Herren der Presse,
sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Gäste,
die Kommunalwahlen liegen hinter uns. Mit ihrem Votum haben die Weilheimer Wählerinnen und Wähler die Zusammensetzung des Stadtratsgremiums für die kommenden sechs Jahre, also bis 30. April 2032 entschieden.
Den Mitgliedern des neuen Stadtrates gratuliere ich ganz herzlich zu ihrer Wahl beziehungsweise ihrer Wiederwahl.
Ich bedanke mich zudem bei all denjenigen, die sich bei dieser Kommunalwahl als Stadtratskandidatinnen und Stadtratskandidaten beworben oder auch in anderer Weise bei der zurückliegenden Wahl engagiert haben.
Die Bürgerinnen und Bürger unserer schönen Stadt haben mich bei der Stichwahl am 22. März 2026 zum neuen Bürgermeister gewählt.
Dieser Vertrauensbeweis ehrt mich sehr und hat mich unheimlich gefreut!
Gleichzeitig sehe ich es auch als Vertrauensvorschuss. Diesem versuche ich mit allen mir zur Verfügung stehenden Mitteln gerecht zu werden!
Ich habe in den vergangenen Wochen seit der Stichwahl so viele Glückwünsche, aufmunternde Worte, persönliche Gratulationen (und auch bereits etliche Erwartungen) an mich erhalten, dass ich mich auch dafür heute von Herzen bei allen Menschen bedanken möchte.
Übrigens – ich kann nicht zaubern! – und auch nicht Wasser in Wein verwandeln, aber ich gehe meine neue Aufgabe mit Elan, Freude und einer großen Portion Optimismus an.
Mir ist bewusst, dass die Arbeit im Rathaus und insbesondere auch die Arbeit des Bürgermeisters genau beobachtet wird und nicht selten kritisch bewertet und kommentiert wird.
Dies halte ich in einer Demokratie für selbstverständlich und es gilt dabei neben dem richtigen Ton auch die Eigenschaften von Fairness, Offenheit und Kompromissbereitschaft in die Diskussion mit einzubringen.
Als Ihr Bürgermeister fühle ich mich dem Wohle unserer Stadt verpflichtet und werde dem Ganzen dienen und nicht einzelnen Interessen.
Ich werde transparent und offen arbeiten, werde sowohl Traditionen wertschätzen, als auch neue Impulse setzen.
Kommunikation und sachorientierte Herangehensweise sehe ich als wichtiges Instrument, um herausfordernde Probleme gemeinsam zu lösen, immer das Prinzip der Mehrheitsentscheidung dabei beachtend.
Ich lade heute schon alle interessierten Bürgerinnen und Bürger ein, an der Entwicklung unserer Stadt die nächsten sechs Jahre mitzuarbeiten.
Ich freue mich nun sehr, dass mir im Anschluss Herr Dr. Langer als ältestes Mitglied des Stadtrates (Nestor) den Amtseid abnehmen wird und mir mein Amtsvorgänger, Markus Loth, die Amtskette überreichen wird.
2. Vereidigung des ersten Bürgermeisters
Dr. Langer nimmt als ältestes Stadtratsmitglied (Nestor) dem ersten Bürgermeister Tillman Wahlefeld nachfolgenden Amtseid ab:
„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe.“
Anschließend überreicht Markus Loth (erster Bürgermeister a.D.), dem ersten Bürgermeister Tillman Wahlefeld die Amtskette.
3. Vereidigung der neuen Stadtratsmitglieder
Erster Bürgermeister Wahlefeld erkundigt sich, welche Eidesformel gewünscht ist.
Alle neuen Stadtratsmitglieder entscheiden sich für folgenden Eid:
"lch schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe".
Im Anschluss nimmt erster Bürgermeister Wahlefeld die Vereidigung von folgenden neuen Stadtratsmitgliedern vor:
- Christian Weinzierl, CSU
- Xaver Winter, CSU
- Johann Ücker, FREIE WÄHLER
- Thomas Herrmann, AfD
- Adrian Duijndam, AfD
- Felix Henkel, SPD
- Norbert Moy, SPD
- Bettina Pyko, BfW
- Florian Appel, BfW
- Karin Rieber, BfW
- Christian Kollmuß, BfW
- Tanja von Ehrenstein, WM
4. Weitere Bürgermeister und weitere Stellvertreter
4.1. Grundsätzliches
Zur Kenntnis genommen
4.2. Beschlussfassung über Zahl der weiteren Bürgermeister
Beschluss:
Die Vertretung des berufsmäßigen ersten Bürgermeisters erfolgt auch weiterhin durch die Wahl einer zweiten Bürgermeisterin beziehungsweise eines zweiten Bürgermeisters sowie einer dritten Bürgermeisterin beziehungsweise eines dritten Bürgermeisters als Ehrenbeamte.
Einstimmig beschlossen: Ja mit 30 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 30 Stadtratsmitglieder.
4.3 Wahl der zweite/r Bürgermeister/in
Wahl
Zur Wahl sind 30 Stimmberechtigte anwesend.
Erster Bürgermeister Tillman Wahlefeld bittet um Stimmabgabe mittels Stimmzettel (Liste aller wählbaren Personen).
Nach Durchführung der geheimen Wahl öffnet der Wahlausschuss die verschlossene Urne und ermittelt folgendes Ergebnis:
Stimmberechtigte: 30
Stimmabgabevermerke: 30
abgegebene Stimmzettel: 30
ungültig: 2
gültig: 28
davon für Marion Lunz-Schmieder: 28
Erster Bürgermeister Tillman Wahlefeld stellt fest, dass damit Frau Marion Lunz-Schmieder zur zweiten Bürgermeisterin gewählt worden ist. Er fragt, ob sie die Wahl annimmt. Frau Lunz-Schmieder bedankt sich für das Vertrauen und erklärt, die Wahl anzunehmen.
Eine schriftliche Annahmeerklärung liegt vor.
4.4 Wahl dritte/r Bürgermeister/in
Wahl
Zur Wahl sind 30 Stimmberechtigte anwesend.
Erster Bürgermeister Tillman Wahlefeld bittet um Stimmabgabe mittels Stimmzettel (Liste aller wählbaren Personen).
Nach Durchführung der geheimen Wahl öffnet der Wahlausschuss die verschlossene Urne und ermittelt folgendes Ergebnis:
Stimmberechtigte: 30
Stimmabgabevermerke: 30
abgegebene Stimmzettel: 30
ungültig: 8
gültig: 22
davon für Luise Nowak: 21, für Hans Ücker: 1
Erster Bürgermeister Tillman Wahlefeld stellt fest, dass damit Frau Luise Nowak zur dritten Bürgermeisterin gewählt worden ist. Er fragt, ob sie die Wahl annimmt. Frau Luise Nowak bedankt sich für das Vertrauen und erklärt, die Wahl anzunehmen. Eine schriftliche Annahmeerklärung liegt vor.
4.5 Vereidigung zweite/r und dritte/r Bürgermeister/in
Erster Bürgermeister Tillman Wahlefeld erkundigt sich zunächst nochmal, ob es Zweifel an der Rechtmäßigkeit der eben durchgeführten Wahlen gibt. Dies ist nicht der Fall.
Daraufhin nimmt er der zweiten Bürgermeisterin Frau Marion Lunz-Schmieder und der dritten Bürgermeisterin Frau Luise Nowak folgenden Amtseid ab:
„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe.“
4.6 Weitere Stellvertretung
Beschluss:
Die weitere Vertretung erfolgt durch das jeweils älteste nicht verhinderte Stadtratsmitglied.
Einstimmig beschlossen: Ja mit 30 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 30 Stadtratsmitglieder.
5. Neuerlass der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt folgende
Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts
Die Stadt Weilheim i.OB erlässt aufgrund der Artikel 20 a Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2, 23, 32, 33, 34 Absätze 2 und 4, 35 Absatz 1 Satz 2, 40, 41, 88 und 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch Paragraf (§) 1 des Gesetzes vom 23. Dezember 2025 (GVBl. S. 637), folgende Satzung:
§ 1 Zusammensetzung des Stadtrats
Der Stadtrat besteht aus dem berufsmäßigen ersten Bürgermeister (§ 4) und 30 ehrenamtlichen Mitgliedern.
§ 2 Ausschüsse
(1) Der Stadtrat bestellt zur Mitwirkung bei der Erledigung seiner Aufgaben folgende ständige Ausschüsse:
- den Hauptausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und zehn ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern
- den Bauausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und zehn ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern
- den Rechnungsprüfungsausschuss, bestehend aus fünf ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern
- den Klimaausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und zehn ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern
(2) ¹Den Vorsitz in den in Absatz 1 Buchstaben a, b und d genannten Ausschüssen führt der erste Bürgermeister. ²Im Rechnungsprüfungsausschuss führt den Vorsitz ein durch Mehrheitsbeschluss des Stadtrates aus der Mitte der Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses bestimmtes Mitglied.
(3) Für die Mitglieder eines Ausschusses werden für den Fall ihrer Verhinderung je Fraktion, Gruppe oder Ausschussgemeinschaft auf deren Vorschlag stellvertretende Mitglieder in einer bestimmten Reihenfolge namentlich bestellt.
(4) ¹Die Ausschüsse sind vorberatend tätig, soweit der Stadtrat selbst zur Entscheidung zuständig ist. ²Im übrigen beschließen sie anstelle des Stadtrats (beschließende Ausschüsse).
(5) Das Aufgabengebiet der Ausschüsse im Einzelnen ergibt sich aus der Geschäftsordnung, soweit es nicht durch gesetzliche Bestimmungen festgelegt ist.
(6) Für besondere Aufgaben können Kommissionen („Unterausschüsse“) gebildet werden, wobei sich der Stadtrat die Zahl der Mitglieder vorbehält.
§ 3 Tätigkeit der ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder; Entschädigung
(1) ¹Die Tätigkeit der ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder erstreckt sich auf die Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen des Stadtrats und seiner Ausschüsse. ²Außerdem können einzelnen Mitgliedern besondere Verwaltungs- und Überwachungsbefugnisse nach näherer Vorschrift der Geschäftsordnung übertragen werden.
(2) ¹Die ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder erhalten für ihre Tätigkeit folgende Entschädigung:
-
- Monatliche Pauschale 175,00 €
- Monatliche Technikpauschale 25,00 €
- Monatliche Pauschale Fraktionsvorsitzende (zusätzlich) 70,00 €
- Für die notwendige Teilnahme
- an Stadtrats- und Ausschusssitzungen 60,00 €
- an Sitzungen der Fraktionen, Gruppen sowie Ausschussgemeinschaften zur Vorbereitung einer einberufenen Ausschuss- oder Stadtratssitzung 30,00 €
- an Sitzungen sonstiger vom Stadtrat gebildeter Gremien 60,00 €
- Sachaufwandszuschuss an die Fraktionen:
- Grundbetrag jährlich 250,00 €
- Jahresbetrag je Mitglied 50,00 €
- Sachaufwandszuschuss an Stadtratsmitglieder ohne Fraktionsstatus 50,00 €
²Die Entschädigung wird vierteljährlich nachträglich ausbezahlt.
(3) ¹Stadtratsmitglieder, die Arbeitnehmer sind, haben für Sitzungen, zu denen Teilnahmepflicht besteht, außerdem Anspruch auf Ersatz des nachgewiesenen Verdienstausfalls. ²Selbstständig Tätige erhalten eine Pauschalentschädigung von 20,00 Euro je volle Stunde für den Verdienstausfall, der durch Zeitversäumnis ihrer beruflichen Tätigkeit entstanden ist. 3Sonstige Stadtratsmitglieder, denen im beruflichen oder häuslichen Bereich ein Nachteil entsteht, der in der Regel nur durch das Nachholen versäumter Arbeit oder die Inanspruchnahme einer Hilfskraft ausgeglichen werden kann, erhalten eine Pauschalentschädigung von 20,00 Euro je volle Stunde. 4Nachgewiesene Kosten für eine notwendige Betreuung von im Haushalt der ehrenamtlich tätigen Stadtratsmitgliedern lebenden
- Kindern, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
- Kindern mit Behinderung, die auf Hilfe angewiesen sind, oder
- Angehörige im Sinne von Artikel 20 Absatz 5 Bayerisches Verwaltungsverfahrengesetz (BayVwVfG) mit festgestelltem Pflegegrad nach § 15 Absatz 1 Satz 1 Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) werden bis zu einem Höchstbetrag von 20,00 Euro für jede volle Stunde der Sitzungsdauer ersetzt; für Personen, denen eine Entschädigung nach Satz 3 zusteht, gilt dies nur, soweit die erstattungsfähigen Betreuungskosten diese Entschädigung übersteigen.
5Die Ersatzleistungen nach diesem Absatz werden nur auf Antrag gewährt.
(4) Die ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder erhalten für auswärtige Tätigkeit Reisekosten und Tagegelder nach den Bestimmungen des Bayerischen Reisekostengesetzes.
§ 4 Erster Bürgermeister
Der erste Bürgermeister ist Beamter auf Zeit.
§ 5 Weitere Bürgermeister
(1) Die weiteren Bürgermeister sind Ehrenbeamte.
(2) Der erste Bürgermeister wird im Fall seiner Verhinderung durch den zweiten Bürgermeister, sofern auch dieser verhindert ist, durch den dritten Bürgermeister vertreten. Im Falle der gleichzeitigen Verhinderung des ersten und der weiteren Bürgermeister erfolgt die Vertretung durch das jeweils älteste nicht verhinderte Stadtratsmitglied.
§ 6 In-Kraft-Treten
¹Diese Satzung tritt am 08.05.2026 in Kraft. ²Gleichzeitig tritt die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom 08.05.2020 außer Kraft.
Einstimmig beschlossen: Ja mit 30 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 30 Stadtratsmitglieder.
6. Geschäftsordnung 2026-2032; Beschluss zur (übergangsweisen) Übernahme der bisherigen Geschäftsordnung gegebenenfalls unter Änderung der Regelungen zu den Ausschüssen
Beschluss:
Bis zum Erlass einer neuen Geschäftsordnung gelten die Bestimmungen der bisherigen, mit Beschluss des Stadtrates vom 07.05.2020 beschlossenen Geschäftsordnung, zuletzt geändert durch Beschluss vom 23.07.2020, weiter, soweit sie nicht durch Beschlüsse dieser Stadtratssitzung geändert werden.
Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 28 Stimmen, nein mit 2 Stimmen, anwesend waren 30 Stadtratsmitglieder.
7. Besetzung der Ausschüsse und sonstigen Gremien
Beschluss:
Die Ausschüsse und sonstigen Gremien werden entsprechend der Vorschläge der den Stadtrat bildenden Fraktionen und Gruppen wie folgt besetzt:
Ausschüsse (5 bzw. 10 Sitze, Hare/Niemeyer)
Hauptausschuss, 10 Ausschusssitze + Vorsitzender Erster Bürgermeister Wahlefeld
CSU/FDP (3): Zirngibl, Andrä, Türmer (Vertreter: Gast, Winter, Weinzierl, Dr. Langer, Bertl, Lunz-Schmieder)
Grüne (2): Gronau, Neulinger (Vertreter: Grehl, Honisch, Nowak, Dr. Emeis)
BfW (2): Kollmuß, Lechner (Vertreter: Pyko, Appel, Rieber)
SPD (1): Henkel (Vertreter: Moy, Martin)
AfD (1): Herrmann (Vertreter: Schmidt, Duijndam)
Freie Wähler (1): Ücker (Vertreter: Enders)
Bauausschuss, 10 Ausschusssitze + Vorsitzender Erster Bürgermeister Wahlefeld
CSU/FDP (3): Zirngibl, Gast, Winter (Vertreter: Andrä, Weinzierl, Türmer, Dr. Langer, Bertl, Lunz-Schmieder)
Grüne (2): Honisch, Nowak (Vertreter: Dr. Emeis, Neulinger, Gronau, Grehl)
BfW (2): Pyko, Appel (Vertreter: Rieber, Kollmuß, Lechner)
SPD (1): Martin (Vertreter: Moy, Henkel)
AfD (1): Schmidt (Vertreter: Herrmann, Duijndam)
Freie Wähler (1): Ücker (Vertreter: Enders)
Klimaausschuss, 10 Ausschusssitze + Vorsitzender Erster Bürgermeister Wahlefeld
CSU/FDP (3): Andrä, Weinzierl, Winter (Vertreter: Gast, Türmer, Dr. Langer, Bertl, Zirngibl, Lunz-Schmieder)
Grüne (2): Dr. Emeis, Grehl (Vertreter: Gronau, Neulinger, Honisch, Nowak)
BfW (2): Pyko, Rieber (Vertreter: Lechner, Appel, Kollmuß)
SPD (1): Moy (Vertreter: Henkel, Martin)
AfD (1): Duijndam (Vertreter: Herrmann, Schmidt)
Freie Wähler (1): Ücker (Vertreter: Enders)
Rechnungsprüfungsausschuss, 5 Ausschusssitze, Vorsitzender: Türmer
CSU/FDP (1): Türmer (Vertreter: Gast, Winter, Weinzierl, Andrä, Dr. Langer, Bertl, Zirngibl)
Grüne (1): Dr. Emeis (Vertreter: Neulinger, Grehl)
BfW (1): Kollmuß (Vertreter: Lechner, Pyko, Rieber, Appel)
SPD (1): Martin (Vertreter: Henkel, Moy)
AfD (1): Duijndam (Vertreter: Herrmann, Schmidt)
Sonstige Gremien:
Verwaltungsrat Kommunalunternehmen Stadtwerke Weilheim i.OB;
Vorsitz: Erster Bürgermeister Wahlefeld + 8 Sitze
CSU/FDP (2): Türmer, Zirngibl
Grüne (2): Dr. Emeis,Grehl
BfW (1): Lechner
SPD (1): Martin
AfD (1): Herrmann
Zweckverband Sparkasse Oberland; Vorsitz: Erster Bürgermeister Wahlefeld + 5 Sitze
CSU/FDP (1): Zirngibl (Vertreter: Türmer)
Grüne (1): Grehl (Vertreter: Nowak)
BfW (1): Pyko (Vertreter: Lechner)
SPD (1): Martin (Vertreter: Henkel)
AfD (1): Duijndam (Vertreter: Ücker)
Besondere Sach- und Wirtschaftskunde erforderlich! -> Nachweis durch Selbstauskünfte!
Kuratorium Jugendhaus Come In (5 Vertreter aus dem Stadtrat einschließlich Jugendreferent) Vorsitz: Jugendreferent Henkel
CSU/FDP (1): Lunz-Schmieder
Grüne (1): Neulinger
BfW (1): Rieber
SPD (1): Henkel
AfD (1): Schmidt
Schulverbandsversammlung Mittelschulverband Weilheim i.OB; Erster Bürgermeister Wahlefeld + 4 weitere gekorene Verbandsräte (Artkel 9 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz - BaySchFG)
CSU/FDP (1): Andrä (Vertreter - sofern durch Verbandssatzung vorgegeben: Winter, Weinzierl, Dr. Langer)
Grüne (1): Honisch (Vertreter - sofern durch Verbandssatzung vorgegeben: Dr. Emeis, Grehl)
BfW (1): Rieber (Vertreter - sofern durch Verbandssatzung vorgegeben: Pyko)
SPD (1): Martin (Vertreter - sofern durch Verbandssatzung vorgegeben: Moy)
Arbeitskreis Agenda – UN Agenda 2030
Erster Bürgermeister Wahlefeld
Zweite Bürgermeisterin Lunz-Schmieder
Dritte Bürgermeisterin Nowak
CSU/FDP (1): Winter (Vertreter: Weinzierl)
Grüne (1): Gronau (Vertreter: Dr. Emeis)
BfW (1): Appel (Vertreter: Lechner)
SPD (1): Henkel (Vertreter: Moy)
AfD (1): Hermann (Vertreter: Schmidt)
Georg-Petel-Stiftung - Stiftungsvorstand; Vorsitz: Erster Bürgermeister Wahlefeld
Kulturreferent Stadt Weilheim i.OB: Gast
Vertreter Sparkasse Oberland: Lanz (Vorstandsvorsitzender Sparkasse Oberland)
Georg-Petel-Stiftung - Stiftungsbeirat; Vorsitz: Erster Bürgermeister Wahlefeld
CSU/FDP (1): Gast
Grüne (1): Grehl
BfW (1): Pyko
SPD (1): Henkel
Verbandsversammlung Tourismusverband Pfaffenwinkel
Mitglied: Erster Bürgermeister Wahlefeld (Vertretung: Zweite Bürgermeisterin Lunz-Schmieder)
Fachbeirat Tourismus der Verbandsversammlung Tourismusverband Pfaffenwinkel
Mitglieder: Moy (Vertretung: Lechner), Bertl (Vertretung: Honisch)
Fraktionsvorsitzende bzw. Gruppierungsvorsitzende und deren Stellvertreter
CSU/FDP: Zirngibl (Stellvertretung: Winter)
Grüne: Neulinger (Stellvertretung: Gronau)
BfW: Lechner (Stellvertretung: Rieber)
SPD: Henkel (Stellvertretung: Martin)
AfD: Schmidt (Stellvertretung: Hermann)
Freie Wähler: Ücker (Stellvertretung: Enders)
ÖDP: Ratter
WM: von Ehrenstein
Einstimmig beschlossen: Ja mit 30 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 30 Stadtratsmitglieder.
8. Bildung von Referaten und Bestellung Referenten
Beschluss:
Die Referate werden wie folgt gebildet und besetzt:
- UN-Agenda 2030, Beteiligungsverfahren: Herr Henkel
- Angelegenheiten des Ortsteils Deutenhausen/Marnbach: Herr Gast
- Angelegenheiten des Ortsteils Unterhausen: Herr Ücker
- Ausstellungen / Messen / Märkte / Volksfest und Festplatz: Herr Türmer
- Dietlhofer See: Herr Weinzierl
- Feuerwehr: Herr Andrä
- Flüchtlinge, Asyl und Integration: Frau Gronau
- Fremdenverkehr / Tourismus: Herr Moy
- Gesundheit: Herr Dr. Langer
- Jugend: Herr Henkel
- Kindertagesstätten: Frau Nowak
- Kultur, Literatur, Museum, Heimat: Herr Gast
- Kunstforum, Kunstausstellungen: Herr Grehl
- Landwirtschaft und Forsten und unbebaute Grundstücke im Außenbereich: Herr Andrä
- Menschen mit Behinderungen: Frau Enders
- Musik, Theater, Performance: Herr Appel
- Schulen, Städtische Musikschule: Herr Martin
- Soziales / Familien: Frau Lunz-Schmieder
- Senioren: Herr Honisch
- Spielplätze: Frau Bertl
- Sport: Herr Kollmuß
- Städtisches Bürgerheim: Frau Gronau
- Städtischer Friedhof: Herr Zirngibl
- Städtisches Grün, Förderung Artenvielfalt: Herr Ratter
- Städtische Liegenschaften im Innenbereich, Energie: Herr Winter
- Stadtbücherei: Frau von Ehrenstein
- Städtepartnerschaft: Frau Lunz-Schmieder
- Straßen / Gehwege: Herr Schmidt
- Umwelt und Klima: Herr Prof. Dr. Emeis
- Veranstaltungen: Herr Lechner
- Verkehr: Herr Neulinger
- VHS - Erwachsenenbildung: Frau Rieber
- Wirtschaft: Frau Pyko
Einstimmig beschlossen: Ja mit 30 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 30 Stadtratsmitglieder.
9. Bestellung des ersten Bürgermeisters sowie der weiteren Bürgermeister
der Stadt Weilheim i.OB zu Eheschließungsstandesbeamten
9.1 Beschluss Bestellung erster Bürgermeister zum Eheschließungsstandesbeamten
Beschluss:
Der erste Bürgermeister der Stadt Weilheim i.OB, Herr Tillman Wahlefeld, wird zum Eheschließungsstandesbeamten für die Stadt Weilheim i.OB bestellt. Der Aufgabenbereich wird auf die Vornahme von Eheschließungen beschränkt. Die Bestellung erfolgt auf Widerruf und erlischt spätestens mit Ablauf der Amtszeit. Im Falle einer Wiederwahl des ersten Bürgermeisters gilt die Bestellung bis zur neuerlichen Entscheidung über die Bestellung durch das zuständige kommunale Gremium fort.
Einstimmig beschlossen: Ja mit 29 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 29 Stadtratsmitglieder.
Abstimmungsvermerke: Abstimmung ohne ersten Bürgermeister Wahlefeld aufgrund persönlicher Beteiligung. Die Sitzungsleitung übernahm zweite Bürgermeisterin Lunz-Schmieder.
9.2 Beschluss Bestellung zweite Bürgermeisterin zur Eheschließungsstandesbeamtin
Beschluss:
Die zweite Bürgermeisterin der Stadt Weilheim i.OB, Frau Marion Lunz-Schmieder, wird zur Eheschließungsstandesbeamtin für die Stadt Weilheim i.OB bestellt. Der Aufgabenbereich wird auf die Vornahme von Eheschließungen beschränkt. Die Bestellung erfolgt auf Widerruf und erlischt spätestens mit Ablauf der Amtszeit.
Abstimmungsvermerke: Abstimmung ohne zweite Bürgermeisterin Lunz-Schmieder aufgrund persönlicher Beteiligung.
9.3 Beschluss Bestellung dritte Bürgermeisterin zur Eheschließungsstandesbeamtin
Beschluss:
Die dritte Bürgermeisterin der Stadt Weilheim i.OB, Frau Luise Nowak, wird zur Eheschließungsstandesbeamtin für die Stadt Weilheim i.OB bestellt. Der Aufgabenbereich wird auf die Vornahme von Eheschließungen beschränkt. Die Bestellung erfolgt auf Widerruf und erlischt spätestens mit Ablauf der Amtszeit.
Abstimmungsvermerke: Abstimmung ohne dritte Bürgermeisterin Nowak aufgrund persönlicher Beteiligung.
10. Anfragen, Dringlichkeitsanträge
keine
Mit Dank für die gute Mitarbeit schließt Erster Bürgermeister Tillman Wahlefeld um 20:08 Uhr die öffentliche Sitzung des Stadtrates - Konstituierende Sitzung Wahlperiode 2026 - 2032.
Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.
Tillman Wahlefeld
Erster Bürgermeister
Stefan Popp
Schriftführung
Marion Lunz-Schmieder
Zweite Bürgermeisterin (für den öffentlichen Tagesordnungspunkt 9.1)
