Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Stadtrates

Sitzungsdatum: Donnerstag, 30.07.2026
Beginn: 18:30 Uhr
Ende 19:15 Uhr
Ort: im großen Sitzungssaal des Rathauses

Erster Bürgermeister

Wahlefeld, Tillman

Mitglieder des Stadtrates

  • Andrä, Franz 
  • Appel, Florian
  • Duijndam, Adrian
  • Prof. Dr. Emeis, Stefan
  • Gast, Klaus
  • Gronau, Brigitte
  • Henkel, Felix
  • Herrmann, Thomas
  • Honisch, Alfred
  • Dr. med. Langer, Johannes
  • Lechner, Florian
  • Lunz-Schmieder, Marion
  • Martin, Horst
  • Moy, Norbert
  • Nowak, Luise
  • Pyko, Bettina
  • Ratter, Gerd
  • Rieber, Karin
  • Türmer, Matthias
  • Ücker, Hans
  • von Ehrenstein, Tanja
  • Weinzierl, Christian
  • Winter, Xaver
  • Zirngibl, Stefan

Schriftführer

Popp, Stefan

Verwaltung

  • Buchner, Thomas
  • Fischer, Katrin
  • Stork, Manfred
  • Vogt, Peter

Presse

Kreisboten-Verlag
Weilheimer Tagblatt

Abwesende und entschuldigte Mitglieder des Stadtrates

  • Bertl, Alexandra
  • Enders, Susann
  • Grehl, Karl-Heinz
  • Kollmuß, Christian
  • Neulinger, Manuel
  • Schmidt, Reno

Tagesordnung der öffentlichen Sitzung  

  1. Genehmigung Niederschrift 
  2. Bekanntgaben
  3. Vollzug des Bayerischen Ladenschlussgesetzes (BayLadSchlG); Neufassung der Ladenschlussverordnung aufgrund Änderung der gesetzlichen Grundlage durch Inkrafttreten des Bayerischen Ladenschlussgesetzes (BayLadSchlG)
  4. Dachsanierung städtischer Kindergarten Nepomuk; Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben
  5. Bildung einer Haushaltskonsolidierungskommission
  6. Bebauungsplan "Pütrichstraße / Angerkapellenstraße";  Abwägung und öffentliche Planauslegung
  7. Anfragen, Dringlichkeitsanträge
    1. Anfrage der CSU/FDP-Fraktion vom 06.07.2026 zur Reform des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG-Reform)
    2. Anfrage Stadtratsmitglied Moy vom 29.07.2026 zum zentralen Omnibusbahnhof der Stadt Weilheim i.OB
    3. Dringlichkeitsantrag Stadtratsmitglied von Ehrenstein vom 29.07.2026: Errichtung einer Sitzgelegenheit auf der Streuobstwiese am Trifthof

Erster Bürgermeister Tillman Wahlefeld eröffnet um 18:30 Uhr die öffentliche Sitzung des Stadtrates, begrüßt alle Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Stadtrates fest.

Öffentliche Sitzung

1. Genehmigung Niederschrift 

Beschluss:

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 09.07.2026 wird genehmigt.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 25 Stimmen, nein mit 0 Stimmen; anwesend waren 25 Stadtratsmitglieder.

2. Bekanntgaben

Surfwelle an der Ammer

Erster Bürgermeister Wahlefeld gibt bekannt, dass er von der Projektgruppe „AmmerWelle“ eine Mail erhalten habe. Nach Klärung mit den Behörden (Wasserwirtschaftsamt, Landratsamt) sei die Ammer kein Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH-Gebiet). Ein Scoping-Termin ist in Vorbereitung durch die Behörden.

Erster Bürgermeister Wahlefeld begrüßt die Idee. Dies habe er den Vertretern der Projektgruppe auch mitgeteilt, gleichzeitig aber einer finanziellen Beteiligung der Stadt eine Absage erteilt.

3. Vollzug des Bayerischen Ladenschlussgesetzes (BayLadSchlG); Neufassung der Ladenschlussverordnung aufgrund Änderung der gesetzlichen Grundlage durch Inkrafttreten des Bayerischen Ladenschlussgesetzes (BayLadSchlG)

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt folgende

Verordnung über die Freigabe von Verkaufszeiten während des allgemeinen Ladenschlusses (Ladenschlussverordnung - LadSchlVO)

Die Stadt Weilheim i.OB erlässt auf Grund von Artikel 6 Absatz 1 und Artikel 7 Absatz 1 des Bayerischen Ladenschlussgesetzes (BayLadSchlG) vom 25. Juli 2025 (Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt (GVBl.) Seite 246, Bayerische Rechtssammlung (BayRS) 8050-20-A) folgende Verordnung:

§ 1 Anwendungsbereich

Diese Verordnung regelt die Öffnung die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen und in Nächten an Werktagen. Sie gilt für Verkaufsstellen nach Artikel 1 BayLadSchIG.

§ 2 Verkaufsoffene Sonntage

(1) In der Stadt Weilheim i.OB dürfen die Verkaufsstellen abweichend von der Vorschrift des Artikel 3 Absatz 1 BayLadSchlG in jedem Jahr an folgenden Sonntagen zu den in Satz 2 aufgeführten Zeiten geöffnet sein:

  1. Palmmarkt: am Sonntag vor Palmsonntag
  2. Gallimarkt: am zweiten Sonntag im Oktober
  3. Andreasmarkt: am letzten Sonntag im November (fällt dieser auf den Volkstrauertag oder Totensonntag, findet die Öffnung am zweiten Sonntag im November statt)

Die Verkaufsstellen dürfen an den genannten Sonntagen für die Dauer von maximal fünf zusammenhängenden Stunden in der Zeit zwischen 11:00 Uhr und 18:00 Uhr geöffnet
sein.

(2) Die Öfnungszeiten sind so festzulegen, dass sie den Hauptgottesdienst nicht stören.

§ 3 Verkaufsoffene Nächte

(1) Abweichend von den allgemeinen Ladenschlusszeiten Artikel 2 Absatz 1 Nummern 1 bis 3 des Bayerischen Ladenschlussgesetzes dürfen Verkaufsstellen im Stadtgebiet Weilheim i.OB an den nachfolgenden Werktagen in der Zeit von 20:00 Uhr bis 24:00 Uhr für den geschäftlichen Verkehr mit Kunden geöffnet sein:

  1. am ersten Freitag nach den Sommerferien (Strassen!Zauber!Festival!)
  2. am ersten Freitag im November (Innenstadtfreitag: Candle Light Shopping)
  3. am ersten Freitag im Dezember (Innenstadtfreitag)

(2) Die Regelung für verkaufsoffene Nächte für einzelne Verkaufsstellen nach Artikel 7 Absatz 3 BayLadSchIG bleibt hiervon unberührt. 

§ 4 Räumlicher Geltungsbereich

Die Freigabe gilt für alle Verkaufsstellen, die im Gebiet der Altstadt innerhalb der Stadtmauer, Rathausplatz und Obere Stadt bis Römerstraße liegen (siehe Lageplan im Anhang).

§ 5 Inkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Rechtsverordnung zur Freigabe verkaufsoffener Sonn- und Feiertage aus Anlass von Märkten, Messen und ähnlichen Veranstaltungen in der Stadt Weilheim i.OB vom 20.06.2024 (Amtsblatt 14/2024 der Stadt Weilheim i.OB) außer Kraft.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 25 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 25 Stadtratsmitglieder.

4. Dachsanierung städtischer Kindergarten Nepomuk; Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben

Beschluss:

Die weiteren überplanmäßigen Ausgaben auf der Haushaltsstelle 1.4644.9402 in Höhe von bis zu 40.000 Euro werden bewilligt.

Die Deckung ist durch die Vereinnahmung des frühzeitig zurückgezahlten Wohnbaudarlehens gewährleistet.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 25 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 25 Stadtratsmitglieder. 

5. Bildung einer Haushaltskonsolidierungskommission

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die Bildung einer Haushaltskonsolidierungskommission und beauftragt diese, konkrete Vorschläge zur Verbesserung der Finanzlage zu erarbeiten und dem jeweils zuständigen Organ (Gremium) zur Entscheidung vorzulegen. Die Kommission tagt nichtöffentlich. Die für den Sitzungsdienst relevanten Vorschriften in der Geschäftsordnung finden Anwendung.

Die Kommission wird wie folgt besetzt:

  • Erster Bürgermeister Wahlefeld (Vorsitz)
  • Zweite Bürgermeisterin Lunz-Schmieder
  • Dritte Bürgermeisterin Nowak
  • Fraktion CSU/FDP: Zirngibl (Stellvertretung: Türmer)
  • Fraktion Grüne: Neulinger (Stellvertretung: Gronau)
  • Fraktion BfW: Lechner (Stellvertretung: Pyko)
  • Fraktion AfD: Herrmann (Stellvertretung: Duijndam)
  • Fraktion SPD: Martin (Stellvertretung: Henkel)
  • Gruppierung FW: Ücker (Stellvertretung: Enders)
  • Gruppierung ÖDP: Ratter
  • Gruppierung WM: von Ehrenstein

Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 24 Stimmen, nein mit 1 Stimme, anwesend waren 25 Stadtratsmitglieder.  

6. Bebauungsplan "Pütrichstraße / Angerkapellenstraße";  Abwägung und öffentliche Planauslegung

Beschluss: 

Über die vorliegenden Bedenken und Anregungen wird gemäß Paragrafen (§§) 1, 1a und 2 Baugesetzbuch (BauGB) unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange im Sinne der Stellungnahme des Stadtbauamtes abgewogen und entschieden.

Die Planung ist entsprechend zu ergänzen und gemäß § 4 BauGB öffentlich auszulegen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 25 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 25 Stadtratsmitglieder. 

7. Anfragen, Dringlichkeitsanträge

7.1 Anfrage der CSU/FDP-Fraktion vom 06.07.2026 zur BayKiBiG-Reform

Zur Kenntnis genommen

7.2 Anfrage Stadtratsmitglied Moy vom 29.07.2026 zum zentralen Omnibusbahnhof der Stadt Weilheim i.OB

Zur Kenntnis genommen

7.3 Dringlichkeitsantrag Stadtratsmitglied von Ehrenstein vom 29.07.2026: Errichtung einer Sitzgelegenheit auf der Streuobstwiese am Trifthof

Antrag wurde zurückgezogen, wird auf dem Verwaltungsweg bearbeitet.

Zur Kenntnis genommen


Mit Dank für die gute Mitarbeit schließt Erster Bürgermeister Tillman Wahlefeld um 19:15 Uhr die öffentliche Sitzung des Stadtrates.

Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.

Tillman Wahlefeld
Erster Bürgermeister

Stefan Popp
Schriftführung