Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Stadtrates
Sitzungsdatum: Donnerstag, 01.10.2026
Beginn: 18:30 Uhr
Ende 20:45 Uhr
Ort: im großen Sitzungssaal des Rathauses
Erster Bürgermeister
Wahlefeld, Tillman
Mitglieder des Stadtrates
- Andrä, Franz
- Appel, Florian
- Duijndam, Adrian
- Enders, Susann
- Gast, Klaus
- Henkel, Felix
- Herrmann, Thomas
- Honisch, Alfred
- Kollmuß, Christian
- Lechner, Florian
- Lunz-Schmieder, Marion
- Martin, Horst
- Moy, Norbert
- Neulinger, Manuel
- Nowak, Luise
- Pyko, Bettina
- Ratter, Gerd
- Schmidt, Reno
- Türmer, Matthias
- Ücker, Hans
- von Ehrenstein, Tanja
- Weinzierl, Christian
- Winter, Xaver
Schriftführer
Popp, Stefan
Verwaltung
- Buchner, Thomas
- Fischer, Katrin
- Hollrieder, Christian
- Stork, Manfred
Presse
Kreisboten-Verlag
Weilheimer Tagblatt
Weitere Anwesende
Herr Hartl, Herr Pössinger, Landratsamt Weilheim Schongau, zum öffentlichen Tagesordnungspunkt 4
Herr Stiehle, Städtisches Bürgerheim, zu den öffentlichen Tagesordnungspunkten 6 und 7
Herr Steinbach, Wohnbau GmbH, zum öffentlichen Tagesordnungspunkt 9
Abwesende und entschuldigte Mitglieder des Stadtrates
- Bertl, Alexandra
- Prof. Dr. Emeis, Stefan
- Grehl, Karl-Heinz
- Gronau, Brigitte
- Dr. med. Langer, Johannes
- Rieber, Karin
- Zirngibl, Stefan
Tagesordnung der öffentlichen Sitzung
- Genehmigung Niederschrift
- Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse (Artikel 52 Absatz 3 Gemeindeordnung - GO)
- Bekanntgaben
- Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG)-Reform zum 01.01.2027 - Auswirkungen auf die Kita-Gebühren
- Änderung einfacher Bebauungsplan "Gewerbegebiet Trifthof", Änderung für Flurnummern (Fl.Nrn.) 6495, 6495/1, 6495/2, 6495/3 und 6495/4, Dr.-Karl-Slevogt-Straße; Änderungsbeschluss
- Vollzug des Bayerischen Immissionsschutzgesetzes (BayImSchG); Neufassung der Verordnung über die zeitliche Beschränkung ruhestörender Haus- und Gartenarbeiten in der Stadt Weilheim i.OB (Haus- und Gartenarbeitslärmverordnung)
- Städtisches Bürgerheim; Erhöhung der Heimgebühren für Rüstige und pflegebedürftige Bewohner zum 01.09.2026
- Städtisches Bürgerheim; Vorlage Jahresabschluss 2025
- Vorlage der Jahresrechnung 2025
- Beteiligungsbericht an der Wohnbau GmbH Weilheim i.OB für das Jahr 2025
- Hochwasserschutz Angerbach - finanzielle Mittel für Hydrologie, Hydraulik und Konzept
- Planfeststellung "Änderung Bahnübergang Raistinger Straße", Unterhausen; Stellungnahme der Stadt als Beteiligte im Verfahren sowie als Träger öffentlicher Belange
- Aufstellung einfacher Bebauungsplan für das Gebiet zwischen "Pöltnerstraße und Ledererstraße", Abwägung und Satzungsbeschluss
- Aufstellung Bebauungsplan "Römerstraße / Hardtkapellenstraße" - Abwägung und Satzungsbeschluss
- Aufstellung Bebauungsplan "Östlich des Franziskusweg" - Abwägung
- Änderung Bebauungsplan "Münchener Straße / Schützenstraße / Bahnhofstraße" - Abwägung und Satzungsbeschluss
- Änderung Bebauungsplan "Färbergasse II" - Abwägung und Satzungsbeschluss
- Rechnungsprüfungsbericht für die Jahre 2014 - 2018 des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes (BKPV) vom 22.05.2026 (nur Bauwesen); Vorlage und Stellungnahme
- Anfragen, Dringlichkeitsanträge
Erster Bürgermeister Tillman Wahlefeld eröffnet um 18:30 Uhr die öffentliche Sitzung des Stadtrates, begrüßt alle Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Stadtrates fest.
Erster Bürgermeister Wahlefeld bittet das Gremium, den öffentlichen Tagesordnungspunkt 11 als öffentlichen Tagesordnungspunkt 4 zu behandeln, da dazu auch Vertreter des Landratsamtes Weilheim-Schongau für Fragen anwesend sind, die aber noch andere Termine haben.
Das Gremium stimmt einstimmig zu. Der öffentliche Tagesordnungspunkt 11 wird nun als öffentlicher Tagesordnungspunkt 4 behandelt.
Öffentliche Sitzung
1. Genehmigung Niederschrift
Beschluss:
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 30.07.2026 wird genehmigt.
Einstimmig beschlossen: Ja mit 23 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen; anwesend waren 23 Stadtratsmitglieder.
Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse (Artikel 52 Absatz 3 Gemeindeordnung - GO)
keine
3. Bekanntgaben
3.1. BayKiBiG-Reform zum 01.01.2027 - Auswirkungen auf die Kita-Gebühren
Zur Kenntnis genommen
4. Änderung einfacher Bebauungsplan "Gewerbegebiet Trifthof",
Änderung für Flurnummern (Fl.Nrn.) 6495, 6495/1, 6495/2, 6495/3 und 6495/4, Dr.-Karl-Slevogt-Straße; Änderungsbeschlussbeschluss:
Beschluss:
Der einfache Bebauungsplan „Gewerbegebiet Trifthof“ ist in seinem gesamten Geltungsbereich nach den oben genannten Gesichtspunkten zu überarbeiten und neu aufzusetzen.
Hierzu wird ein Verfahren nach den Vorschriften des Baugesetzbuches beschlossen. Der
Bebauungsplan erhält weiterhin die Bezeichnung „Gewerbegebiet Trifthof“.
Vom Geltungsbereich sind folgende Grundstücke bzw. Grundstücksteilflächen erfasst:
Geltungsbereich 1 (GE1):
Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke bzw. Teilflächen (-TF) der Grundstücke mit den Flurnummern (Fl.Nrn.)
- 1011/0,
- 1011/1,
- 1011/2,
- 1011/3,
- 1101/4,
- 1011/5,
- 1011/7,
- 1011/8,
- 1012/1,
- 1012/2,
- 1012/3,
- 1012/4,
- 1012/6,
- 1012/7,
- 1012/8,
- 1012/9,
- 1012/10,
- 1012/14,
- 1012/15,
- 1012/16,
- 1013/1,
- 1024/0-TF,
- 1024/4,
- 1059/1,
- 1059/2,
- 1096,
- 1096/2,
- 1096/6,
- 1099,
- 1099/2,
- 1099/3,
- 1100,
- 1101/2,
- 1101/4,
- 1101/5,
- 1101/9,
- 1101/10,
- 1101/11,
- 1101/12,
- 1101/13,
- 1101/14,
- 1101/15,
- 1101/17,
- 1101/18,
- 1101/19,
- 1101/20,
- 1101/22,
- 1101/23,
- 1101/24,
- 1101/27,
- 1101/29,
- 1101/30,
- 1101/31,
- 1101/32,
- 1101/33,
- 1101/34,
- 1101/35,
- 1101/36,
- 1101/37,
- 1101/38,
- 1101/39,
- 1101/40,
- 1101/41,
- 1101/43,
- 1101/44,
- 1101/47,
- 1101/48,
- 1101/49,
- 1101/51,
- 1102,
- 1102/1,
- 1103/1,
- 1103/2,
- 1105/1,
- 1105/17,
- 1105/19,
- 1109/0,
- 1109/3,
- 1109/4,
- 6489-TF,
- 6492/2,
- 6492/3,
- 6492/4,
- 6492/5,
- 6492/6 und
- 6492/7,
jeweils Gemarkung Weilheim i.OB
Geltungsbereich 2 (GE):
Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke bzw. Teilflächen (-Tf) mit den Flurnummern 6495, 6495/1, 6495/2, 6495/3 und 6495/4, jeweils Gemarkung Weilheim i.OB.
Die Festsetzung der Nutzungen erfolgt grundsätzlich als Gewerbegebiet im Sinne von Paragraf (§) 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO). Eine entsprechende Abgrenzung erfolgt im Bebauungsplan selbst.
Mit Durchführung des Verfahrens und Neubekanntmachung des Bebauungsplanes werden der bisherige Bebauungsplan sowie die eine Änderung dazu ersetzt.
Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 19 Stimmen, Nein mit 5 Stimmen, anwesend waren 24 Stadtratsmitglieder.
5. Vollzug des Bayerischen Immissionsschutzgesetzes (BayImSchG); Neufassung der Verordnung über die zeitliche Beschränkung ruhestörender Haus- und Gartenarbeiten in der Stadt Weilheim i.OB (Haus- und Gartenarbeitslärmverordnung)
Beschluss:
Wer lehnt den Erlass einer Verordnung zur Regelung von Haus- und Gartenarbeitslärm ab?
Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 14 Stimmen, Nein mit 10 Stimmen, anwesend waren 24 Stadtratsmitglieder.
6. Städtisches Bürgerheim; Erhöhung der Heimgebühren für Rüstige und pflegebedürftige Bewohner zum 01.09.2026
Beschluss:
Die Entgelte ab 01.09.2026 werden ohne Erinnerung zur Kenntnis genommen. Die Zustimmung wird erteilt.
Einstimmig beschlossen: Ja mit 24 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 24 Stadtratsmitglieder.
7. Städtisches Bürgerheim; Vorlage Jahresabschluss 2025
Beschluss:
Die Jahresabschlüsse 2025 des Städtischen Bürgerheimes für die Geschäftsbereiche „Vollstationäre Pflege (Alten- und Pflegeheim)“ und „Seniorengerechtes Wohnen“ mit den Bilanzsummen in Höhe von 8.061.841,92 Euro und 11.472.836,02 Euro werden ohne Erinnerung zur Kenntnis genommen und diesen zugestimmt. Die jeweiligen Jahresüberschüsse sind auf neue Rechnung vorzutragen.
Einstimmig beschlossen: Ja mit 24 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 24 Stadtratsmitglieder.
8. Vorlage der Jahresrechnung 2025
Beschluss:
Die Vorlage der Jahresrechnung 2025 wird gemäß Artikel 102 Absatz 2 Gemeindeordnung (GO) ohne Erinnerung zur Kenntnis genommen.
Einstimmig beschlossen: Ja mit 24 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 24 Stadtratsmitglieder.
9. Beteiligungsbericht an der Wohnbau GmbH Weilheim i.OB für das Jahr 2025
Zur Kenntnis genommen
10. Hochwasserschutz Angerbach - Finanzielle Mittel für Hydrologie, Hydraulik und Konzept
Beschluss:
Dem vorliegenden Antrag zur Beantragung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns wird zugestimmt. Mit dem Beschluss bestätigt die Stadt Weilheim die nachstehenden 7 Punkte aus dem Auszug aus dem Zuwendungs Umweltschreiben (UMS) (Richtlinien des Freistaats Bayern für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2025)) Nummer 3.2:
- Die Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabensbeginn stellt keine Zusicherung auf den Erlass eines Zuwendungsbescheids im Sinne des Artikels 38 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) dar.
- Aus der Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabensbeginn kann auch sonst kein Rechtsanspruch auf Förderung abgeleitet werden.
- Der Antragssteller trägt das volle Finanzierungsrisiko.
- Die für eine eventuelle Zuwendung relevanten Voraussetzungen sind bereits bei der vorzeitigen Durchführung einzuhalten.
- Die etwaige Förderung richtet sich nach den dann (zum Zeitpunkt des Erlasses eines Zuwendungsbescheides) geltenden Zuwendungsrichtlinien und Bemessungsgrundsätzen.
- Beachtung der Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 13. April 2021, Nummer B II 2-515-238 (Bayerisches Ministerialblatt (BayMBI.) Nummer 298) "Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung (Korruptionsbekämpfungsrichtlinie - KorruR)"
- Einhaltung der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern und für Integration über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich vom 31. Juli 2018, Aktenzeichen (Az) B3-1512-31-19 (Allgemeines Ministerialblatt des Freistaates Bayern (AIIMBI.) Seite 547), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 19.September 2023 (BayMBI. Nummer 481) geändert worden ist.
Einstimmig beschlossen: Ja mit 24 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 24 Stadtratsmitglieder.
11. Planfeststellung "Änderung Bahnübergang Raistinger Straße", Unterhausen; Stellungnahme der Stadt als Beteiligte im Verfahren sowie als Träger öffentlicher Belange
Beschluss:
Im Rahmen des vorliegenden Planfeststellungsverfahrens wird die Zustimmung der Stadt Weilheim i.OB sowohl zur Planung als auch zur Kreuzungsvereinbarung verweigert, da die stets aufgestellten Forderungen zur einseitigen Befahrbarkeit des Bahnübergangs sowie die Kostenübernahme für notwendige Umbauten im Bereich des Spielplatzes nicht durch die Bahn AG bestätigt wurden.
Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 21 Stimmen, Nein mit 3 Stimmen, anwesend waren 24 Stadtratsmitglieder.
12. Aufstellung einfacher Bebauungsplan für das Gebiet zwischen "Pöltnerstraße und Ledererstraße", Abwägung und Satzungsbeschluss
Beschluss:
Über die vorgetragenen Einwendungen und Anregungen wird im Sinne des Abwägungsvorschlages der Bauverwaltung abgewogen und entschieden.
Die Planungsunterlage zum Bebauungsplan sind entsprechend der Abwägungsentscheidung redaktionell zu überarbeiten.
Der einfache Bebauungsplan für das Gebiet zwischen „Pöltnerstraße und Ledererstraße“ wird in der redaktionell im Sinne der Abwägung zu überarbeitenden Fassung der Planung vom
30.06.2026 nebst Begründung gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.
Einstimmig beschlossen: Ja mit 24 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 24 Stadtratsmitglieder.
13. Aufstellung Bebauungsplan "Römerstraße / Hardtkapellenstraße" - Abwägung und Satzungsbeschluss
Beschluss:
Über die vorliegenden Bedenken und Anregungen wird gemäß Paragrafen (§§) 1, 1a und 2 BauGB unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange im Sinne der Stellungnahme des Stadtbauamtes abgewogen und entschieden.
Es wird festgestellt, dass sich daraus keine relevante Änderung der Planung ergibt. Der Bebauungsplan „Römerstraße / Hardtkapellenstraße“ wird in der sich redaktionell ergebenden
Fassung samt Begründung gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.
Einstimmig beschlossen: Ja mit 24 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 24 Stadtratsmitglieder.
14. Aufstellung Bebauungsplan "Östlich des Franziskusweg" - Abwägung
Beschluss:
Über die vorliegenden Bedenken und Anregungen wird gemäß §§ 1, 1a und 2 BauGB unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange im Sinne der Stellungnahme des
Stadtbauamtes abgewogen und entschieden.
Der Bauleitplan ist dementsprechend zu überarbeiten und gemäß § 4 BauGB öffentlich auszulegen.
Einstimmig beschlossen: Ja mit 24 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 24 Stadtratsmitglieder.
15. Änderung Bebauungsplan "Münchener Straße / Schützenstraße /Bahnhofstraße" - Abwägung und Satzungsbeschluss
Beschluss:
Über die vorgebrachten Bedenken und Anregungen wird gemäß §§ 1, 1a und 2 BauGB unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange im Sinne des Abwägungsvorschlages des Stadtbauamtes abgewogen und entschieden. Es wird festgestellt, dass sich daraus keine Änderung oder Anpassung der Planung ergibt.
Die 14. Änderung des Bebauungsplanes „Münchener Straße / Schützenstraße / Bahnhofstraße“ wird in der Fassung vom 19.03.2026 samt Begründung gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.
Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 19 Stimmen, Nein mit 5 Stimmen, anwesend waren 24 Stadtratsmitglieder.
16. Änderung Bebauungsplan "Färbergasse II" - Abwägung und Satzungsbeschluss
Beschluss:
Über die eingegangenen Bedenken und Anregungen wird gemäß §§ 1, 1a und 2 BauGB unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange im Sinne des Abwägungsvorschlags der Verwaltung abgewogen und entschieden.
Es wird festgestellt, dass die neuerlichen Stellungnahmen keine Anpassung der Änderung auslösen.
Die 15. Änderung des Bebauungsplanes „Färbergasse II“ wird in der Fassung vom 19.03.2026 samt Begründung gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.
Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 19 Stimmen, Nein mit 5 Stimmen, anwesend waren 24 Stadtratsmitglieder.
17. Rechnungsprüfungsbericht für die Jahre 2014 - 2018 des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes (BKPV) vom 22.05.2026 (nur Bauwesen); Vorlage und Stellungnahme
Beschluss:
1. Der Rechnungsprüfungsbericht für die Jahre 2014 - 2018 des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes vom 22.05.2026 für die Stadt Weilheim (nur Bauwesen) wird ohne Erinnerung zur Kenntnis genommen.
2. Der Stellungnahme zum Rechnungsprüfungsbericht BKPV 2014 - 2018 mit Datum vom 23.09.2026 wird zugestimmt.
Einstimmig beschlossen: Ja mit 24Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 24 Stadtratsmitglieder.
18. Anfragen, Dringlichkeitsanträge
keine
Mit Dank für die gute Mitarbeit schließt Erster Bürgermeister Tillman Wahlefeld um 20:45 Uhr die öffentliche Sitzung des Stadtrates.
Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.
Tillman Wahlefeld
Erster Bürgermeister
Stefan Popp
Schriftführung
