Die Örtliche Verkehrsbehörde ist für verkehrsrechtliche Anordnungen und Ausnahmegenehmigungen zuständig. Die Überwachung des ruhenden Verkehrs hat seit 1. Januar 2017 der Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberland mit Sitz in Bad Tölz übernommen, von dem auch ab 1. Juli 2017 der fließende Verkehr überwacht wird.
Leitung
Gerhard Bäck
Johannes-Damrich-Straße 10
82362 Weilheim i.OB
Telefon 0881 682-3500
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Barbara Leisching
Johannes-Damrich-Straße 10
82362 Weilheim i.OB
Telefon 0881 682-3501
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Öffnungszeiten der Stadtverwaltung
Vormittag
Montag bis Freitag:
08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Nachmittag
Montag bis Mittwoch
14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Im Anhang finden Sie Antragsformulare für verkehrsrechtliche Anordnungen, Ausnahmegenehmigungen sowie Bewohnerparkausweise zum Download.