Die Örtliche Straßenverkehrsbehörde ist für verkehrsrechtliche Anordnungen und Ausnahmegenehmigungen zuständig. Die Überwachung des ruhenden Verkehrs hat seit 1. Januar 2017 der Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberland mit Sitz in Bad Tölz übernommen, von dem auch ab 1. Juli 2017 der fließende Verkehr überwacht wird.

Leitung

Gerhard Bäck

Johannes-Damrich-Straße 10
82362 Weilheim i.OB

Telefon 0881 682-3500
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Team

Barbara Leisching

Johannes-Damrich-Straße 10
82362 Weilheim i.OB

Telefon 0881 682-3501
E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!


Öffnungszeiten der Stadtverwaltung

Vormittag

Montag bis Freitag:
08:00 Uhr bis 12:30 Uhr

Nachmittag

Montag bis Mittwoch
14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Donnerstag
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Während der Schulferien in Bayern ist auch am Donnerstag nur bis 16:00 Uhr für den Publikumsverkehr geöffnet.

Für das Amt für soziale Angelegenheiten (Sozialamt) gelten bis auf Weiteres folgende Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr sowie nach Vereinbarung.

Sie möchten den Boden aufgraben, etwas lagern, Bereiche absperren, einen Container oder ein Gerüst aufstellen? Sie benötigen ein Halteverbot für einen Umzug oder eine Anlieferung?

In diesen Fällen benötigen Sie eine Verkehrsanordnung und wir bitten Sie, bei Ihrem Antrag, den Sie als PDF-Formular im Anhang finden, folgendes zu beachten:

1. Die Genehmigung einfacher Einzelvorgänge benötigt in der Regel einen Vorlauf von mindestens acht Werktagen. Dies gilt ebenso bei der Beantragung von Halteverboten, die für die Rechtswirksamkeit Vorlauf brauchen.

2. Umfangreichere oder längere Arbeitsstellen (Trassenverlegungen, größere Aufgrabungen usw.) und Mehrfachanträge benötigen einen längeren Vorlauf. Bitte stimmen Sie gegebenenfalls vor Ihrer Antragstellung Ihren Terminwunsch mit uns ab.

3. Die Beurteilung, um welche Art von Arbeitsstelle es sich bei Ihrem Antrag handelt, nimmt die Verkehrsbehörde vor.

4. Allein durch die Antragstellung ist nicht sichergestellt, dass die Genehmigung zum Wunschzeitpunkt zwingend erfolgt.

Bitte füllen Sie Ihren Antrag vollständig aus. Je besser Ihre Angaben sind, desto weniger Rückfragen sind notwendig und eine zügige Bearbeitung möglich. Hierzu gehören insbesondere:

  • die vollständige Angabe Ihrer Kontaktdaten,
  • die Nennung eines Verantwortlichen mit MVAS-Zertifikat (MVAS: Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen )
  • die bestmögliche Beschreibung Ihrer Maßnahme: genaue Lage und Größe; Antragszeitraum; Maßnahmendauer; Was wird genau gemacht? Welche Einschränkungen benötigen Sie? Wie ist die Restbreite? usw.

Bitte prüfen Sie unbedingt alle Ihre Angaben und Unterlagen auf Vollständigkeit, bevor Sie diese an uns senden.

Bitte beachten Sie, dass Sie als Antragsteller bei Aufgrabungen für die Berücksichtigung der Spartenpläne zuständig sind. Ebenso informieren Sie sich bitte, ob Ihre Aufgrabung auf einem Bodendenkmal liegt.

Als Bauunternehmer im weiteren Sinne sind Sie nach  Paragraph (§) 45 Absatz 6 Straßenverkehrsordung (StVO) verpflichtet, einen ausgearbeiteten Verkehrszeichenplan mit beizufügen. Sollten Sie dies nicht leisten können, bitten wir Sie, sich ein Unternehmen zu suchen, welches dies für Sie übernimmt. Selbstverständlich können Sie gerne vor Antragstellung mit uns besprechen, wie der für Sie umsetzbare und für uns vorstellbare Verkehrszeichenplan aussehen soll.

Sollten Sie kurzfristig Maßnahmen durchführen müssen, weil nachweislich augenscheinliche Dringlichkeit bzw. Gefahr im Verzug besteht, so informieren Sie bitte die Polizei Weilheim und im Anschluss uns zu den Geschäftszeiten. Erhalten Sie die Freigabe, so ist diese nach Anweisung umzusetzen und der Antrag hierfür zum unmittelbar nächstmöglichen Zeitpunkt mit allen Unterlagen an uns zu senden.

Für Ihre Rückfragen stehen wir Ihnen in der Verkehrsbehörde selbstverständlich gerne zur Verfügung.


Im Anhang finden Sie neben den Antragsformularen für verkehrsrechtliche Anordnungen auch Formulare für  Ausnahmegenehmigungen sowie Bewohnerparkausweise zum Download.

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

Weilheim zieht an