(Beschlossen vom Stadtrat in der Sitzung vom 24.07.2007)
Integration orientiert sich verpflichtend am Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland.
Die darin festgelegten Grundrechte sowie die Grundsätze des demokratischen und sozialen Rechtsstaats wie
- Menschenrechte
- Demokratie
- Rechtsstaatlichkeit
- Gewaltenteilung
- die Gleichstellung von Mann und Frau
- die Trennung von Kirche und Staat
- und die rechtliche und politische Ordnung der Gesellschaft
bilden deshalb auch den Rahmen für das Miteinander zwischen allen Weilheimer Bürgerinnen und Bürgern.
Unter Integration verstehen wir einen notwendigen und gegenseitigen Prozess der Einbeziehung von Einheimischen und Migranten aller Generationen in unser Gemeinwesen, bei dem Verschiedenheit akzeptiert und als Bereicherung erlebt wird.
Der Prozess der Eingliederung verlangt von den Zuwanderern nicht Assimilierung, also nicht die Aufgabe ihrer eigenen Identität, aber Respekt vor der gewachsenen deutschen Kultur. Dennoch ist die Kommunikationsfähigkeit in der deutschen Sprache eine entscheidende Voraussetzung für diese Teilhabe. Die Stadt Weilheim i.OB unterstützt deshalb in besonderen Ausnahmefällen die Migranten bei ihren Anstrengungen, die deutsche Sprache zu erlernen.
Unser Verständnis von Integration betont die Potentiale der eingewanderten Bevölkerung, nicht ihre Defizite. Mit ihrer kommunalen Integrationspolitik schafft die Stadt Weilheim i.OB dafür ein günstiges Umfeld, denn die erfolgreiche Integrationsarbeit findet vor Ort statt, und wird von der Stadtverwaltung gefördert und gefordert.
Wie verstehen Integration als eine Querschnittsaufgabe, die alle Bereiche des sozialen Lebens umfasst. Integration ist ein zeitlich unbegrenzter Prozess der dann erfolgreich ist, wenn die Existenzbereiche wie
- Wohnen
- Arbeiten
- Bildung
- Kultur
- soziale Leistungen sowie
- die Teilnahme am politischen und
- gesellschaftlichen Leben
zu Handlungsfeldern werden, bei denen allen Bürgerinnen und Bürgern unserer Stadt grundsätzlich die gleichen Entwicklungschancen ermöglicht werden.