Das im Stadtarchiv Weilheim i.OB verwahrte Archivgut kann grundsätzlich von allen natürlichen oder juristischen Personen sowie von Behörden, Gerichten und sonstigen öffentlichen Stellen benutzt werden, sofern ein berechtigtes Interesse an der Benutzung glaubhaft nachgewiesen werden kann und keine Schutzfristenbestimmungen entgegenstehen.

Für die Archivbenutzung ist ein schriftlicher Benutzungsantrag auszufüllen, der im Stadtarchiv erhältlich ist. Darin sind der Name, der Beruf, die Anschrift des Benutzers bzw. seines Auftraggebers sowie der Benutzungsgrund und Verwertungsvorhaben anzugeben.

Der Benutzungsantrag ist grundsätzlich nur für das laufende Kalenderjahr gültig.

Näheres regelt die Satzung über die Aufgaben und die Benutzung des Stadtarchives Weilheim i.OB vom 22. November 1991.

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

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