Grundstücksbeschreibung:
Das Grundstück befindet sich am südwestlichen Stadtrand von Weilheim am Ende des ruhig und idyllisch gelegenen Wohngebiets „In der Au“ und verfügt über eine nahezu ideale Größe für ein Eigenheimgrundstück sowie über ein gutes Baurecht.
Das Stadtzentrum liegt etwa 1,3 Kilometer, der Bahnhof ca. 1,5 Kilometer entfernt.
Das Exposé mit Lageplan sowie ein Formular für ein Kaufgebot finden Sie im Anhang als PDF-Dateien zum Herunterladen.
Grundstückslage: 82362 Weilheim i.OB, In der Au, Teilfläche der Grundstücke mit der Flurnummer (Fl.Nr.) 1009 und 1014 der Gemarkung Weilheim
Grundstücksgröße: A 5: 329 Quadratmeter
Zuschnitt Grundstück: weitgehend rechteckig
Baurecht: Gemäß Bebauungsplan „In der Au“ in der Fassung der 29. vereinfachten Änderung und Erweiterung, rechtskräftig seit 20. August 2026
Zwei Vollgeschosse, Grundflächenzahl (GRZ) 0,4, Geschossflächenzahl (GFZ) 0,8, je Wohngebäude maximal zwei Wohnungen (maximal eine Wohnung je Doppelhaushälfte), Pflanzgebot, Grundrissorientierung bei den bahnseitigen Grundstücken
Topographie: eben
Sonstiges: geschützte Gebiete HQ100 (Hochwasserereignis statistisch seltener als alle 100 Jahre), cirka 40 Meter Entfernung zur Bahnlinie Weilheim - Schongau
Verfügbarkeit: sofort nach Erwerb
Mindestgebot: A 5: 334.000 Euro (laut aktuellem Verkehrswert inklusive Erschließung)
Den entsprechenden Bebauungsplan finden Sie ebenfalls auf unserer Webseite. Fragen zum Bebauungsplan werden von der Bauverwaltung (E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) beantwortet.
Rückfragen zum Ausschreibungsverfahren werden von der Liegenschaftsverwaltung der Stadt Weilheim i.OB (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) bearbeitet.
Das Angebot ist ausschließlich in schriftlicher Form (siehe Vorlage „Abgabe eines Kaufgebotes zum Grundstück In der Au, Fläche A 5“, im Anhang zum Download) bis zum 31. Dezember 2026 bei der Stadt Weilheim i.OB, Admiral-Hipper-Straße 20, Liegenschaftsverwaltung, 82362 Weilheim i.OB, einzureichen.
Die Entscheidung zur Vergabe trifft der Hauptausschuss bzw. der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB. Das Ergebnis der Vergabeentscheidung kann frühestens ab dem 08. März 2027 mitgeteilt werden; vorherige Auskünfte zur Vergabeentscheidung werden nicht gegeben.
