Die Stadt Weilheim i.OB hat bereits im August 2023 auf die Durchführung eines bayernweiten Lärmaktionsplanes durch die Regierung von Oberfranken hingewiesen.

Nun wurde die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung dazu eingeleitet.

Der aktuelle Entwurf des Lärmaktionsplanes kann auf der eigens dafür eingerichteten Webseite eingesehen werden. In dieser zweiten Projektphase der Öffentlichkeitsbeteiligung besteht für Bürgerinnen und Bürger sowie für alle bayerischen Städte und Gemeinden die Möglichkeit, sich zum Entwurf und dem bisherigen Verfahren zu äußern.

Weitere Details dazu finden Sie in der nachfolgenden Pressemitteilung der Regierung von Oberfranken:

Regierung von Oberfranken, Pressemitteilung 15/2024 vom 30.04.2024

Bayernweiter Lärmaktionsplan: Zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung startet!

Am 2. Mai 2024 startet die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zur bayernweiten Lärmaktionsplanung. Alle Bürgerinnen und Bürger sowie die Städte und Gemeinden in Bayern erhalten bis zum 13. Juni 2024 die Gelegenheit, sich zum Entwurf des Lärmaktionsplans zu äußern und somit erneut an der Ausgestaltung dieses Plans mitzuwirken.

Rückblick

In der ersten Mitwirkungsphase bis Ende September 2023 konnten sich alle, die sich durch Lärm von Hauptverkehrsstraßen außerhalb von Ballungsräumen und von Bundesautobahnen in Ballungsräumen gestört fühlten, per Fragebogen zu Lärmproblemen äußern. Während dieses Zeitraums haben insgesamt 588 bayerische Gemeinden und 8.194 Bürgerinnen und Bürger teilgenommen.

Die Fragebögen hat die Regierung von Oberfranken in einer zentralen Datenbank gesammelt und ausgewertet. Die Ergebnisse sind in den jetzigen Entwurf des Lärmaktionsplans eingeflossen.

Zweite Phase

Der aktuelle Entwurf des Lärmaktionsplans kann nun auf der Webseite www.umgebungslaerm.bayern.de eingesehen werden. In der zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung besteht ab dem 2. Mai 2024 für Bürgerinnen und Bürger sowie alle bayerischen Städte und Gemeinden die Möglichkeit, sich zum Entwurf und dem bisherigen Verfahren der bayernweiten Lärmaktionsplanung zu äußern. Hierfür müssen Teilnehmende bis spätestens 13. Juni 2024 einen Online-Fragebogen ausfüllen. Alternativ kann dieser auch postalisch angefordert werden unter: Regierung von Oberfranken, SG 50, PF 110165, 95420 Bayreuth.

Die Regierung von Oberfranken wird anschließend die Rückmeldungen aus den Fragebögen erfassen, bündeln und auswerten. Die Ergebnisse werden zusammen mit dem finalen Lärmaktionsplan bis 18. Juli 2024 auf www.umgebungslaerm.bayern.de veröffentlicht.

Kontakt

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Fax 0881 682-1199

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