Stimmzettel wird in Wahlurne eingeworfen Ein engagierter Wahlvorstand sorgt für den korrekten Ablauf des Wahlvorgangs.

Wahlen stellen die Grundlage jeder Demokratie dar und sind somit die Basis unseres Zusammenlebens in der Bundesrepublik Deutschland. Die Wahlen werden in Deutschland nicht durch die normale staatliche Verwaltung, sondern durch unabhängige Wahlorgane durchgeführt. Für deren Organisation ist die unterste kommunale Gebietskörperschaft, also die jeweilige Gemeindeverwaltung zuständig.

Dafür braucht unsere Demokratie für jede Wahl eine große Anzahl an Personen, die dieses Ehrenamt übernehmen. Ohne die ehrenamtliche Hilfe aus der Bevölkerung wären die Wahlen nicht durchführbar. Das Engagement als Wahlhelferin oder Wahlhelfer ist also Dienst für die Demokratie und für die Möglichkeit der Wahlen in der Verfassungsmäßigen Form: allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim.

Sollten auch Sie Interesse an der Ausübung dieses Ehrenamts haben, so dürfen wir auf die beigefügte Möglichkeit zur freiwilligen Meldung verweisen. Wir freuen uns über jede Meldung und bedanken uns bereits vorab für Ihre Bereitschaft zur Übernahme einer so wichtigen Aufgabe.

Bei Rückfragen können Sie sich an unser zentrales Mail-Postfach Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! wenden.

Gerne informieren wir Sie hier ausführlich über dieses Ehrenamt. Die nachfolgenden Informationen und Hinweise finden Sie außerdem auch im Formular als PDF-Datei im Anhang.

Informationen und Hinweise zum Ehrenamt als Wahlhelferin oder Wahlhelfer

Was tun die Wahlvorstände (Wahlhelferinnen, Wahlhelfer)?

  • Stimmabgaben im Wahlberechtigtenverzeichnis abhaken
  • Stimmzettel ausgeben
  • gegebenenfalls Wahlbriefe prüfen und zulassen
  • Wahlkabinen und Wahlurnen beaufsichtigen, um die geheime Wahl sicherzustellen und den Einwurf der Stimmzettel zu beobachten
  • Den Wahlvorgang vor Störungen und Beeinflussungen schützen
  • Briefwahlunterlagen zulassen
  • ab 18 Uhr die Stimmzettel auszählen

Ein Wahlvorstand setzt sich aus einem Wahlvorsteher, dem Schriftführer und je einem Stellvertreter sowie mindestens drei Beisitzern zusammen. Bei der Zusammenstellung wird darauf geachtet, dass in jedem Vorstand genügend erfahrene Wahlhelferinnen und Wahlhelfer vorhanden sind.

Die Arbeit in den Wahlbezirken beginnt in der Regel um 7:30 Uhr. Es erfolgt die Einteilung der Vormittags- und der Nachmittagsschicht, denn alle Wahlvorstände setzen sich aus so vielen Personen zusammen, dass in zwei Schichten gearbeitet werden kann. In den Briefwahlvorständen beginnt die Arbeit erst am Nachmittag.

Ab 18:00 Uhr zählen alle gemeinsam die Stimmzettel aus. Die Arbeit im Wahlvorstand endet, wenn das Ergebnis gemeldet ist und die Wahlunterlagen verpackt und übergeben und geprüft sind. Es wird soweit möglich darauf geachtet, dass zum ersten Mal eingesetzten Personen jeweils erfahrene Wahlhelferinnen und Wahlhelfer zur Seite stehen. Für Ihren Einsatz erhalten Sie ein Erfrischungsgeld. Die Höhe ist von der jeweiligen Wahl abhängig. 

Wie kann ich Mitglied eines Wahlvorstands werden?

Da Wahlvorstände jeweils aus dem Kreis der Wahlberechtigten berufen werden, müssen Sie für die jeweilige Wahl in Weilheim i.OB wahlberechtigt sein.

Für die Aufnahme in unsere Datenbank der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer füllen Sie einfach die Meldung im Anhang aus und lassen uns diese unterschrieben zukommen. Gerne können Sie die benötigten Daten auch per E-Mail an uns übermitteln.

Die Berufung der Wahlvorstände beginnt etwa drei bis vier Monate vor einer Wahl. Die letzten Nachberufungen erfolgen bis kurz vor dem Wahltag.

Wenn Sie von uns eingesetzt werden, bekommen Sie nach Ihrer Meldung ein persönliches Schreiben, das alle erforderlichen Informationen enthält, auch zu Ihrem Einsatzort.

Durch Ihre freiwillige Meldung und die Aufnahme in unsere Datenbank der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer kann es auch zu einer Einteilung bei zukünftigen Wahlen kommen. Sie werden in diesem Fall rechtzeitig vorab schriftlich informiert.

Natürlich stehen wir auch für Rückfragen gern zur Verfügung. Bitte beachten Sie auch die Informationen zur Erhebung personenbezogener Daten nach Artikel 13 Datenschutzgrundverordung (DSGVO) auf unserer Webseite