Die Wahlergebnisse 2026

Stadtratswahl, Bürgermeisterwahl,

Landratswahl, Kreistagswahl

am 8. März 2026

Hier erhalten Sie Details zu den Terminen und Abläufen der Kommunalwahl 2026 in Weilheim. Nutzen Sie die Chance, aktiv unsere Stadt mitzugestalten. Jede Stimme zählt – machen Sie mit!

Weitere Informationen finden Sie zudem auf der Webseite des Bayerischen Innenministeriums.

Bekanntmachung zur Stichwahl der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters sowie des Landrats am Sonntag, 22. März 2026

Gemeinde: Stadt Weilheim i.OB

1. Die Abstimmung dauert von 8 Uhr bis 18 Uhr.

2. Das Stimmrecht kann folgendermaßen ausgeübt werden:

2.1. Im Abstimmungsraum:

2.1.1. Die Gemeinde ist in 16 allgemeine Stimmbezirke eingeteilt.

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis spätestens 15. Februar 2026 übersandt worden sind, sind der Stimmbezirk und der Abstimmungsraum angegeben, in dem die Stimmberechtigten abstimmen können. Sie enthalten einen Hinweis, ob der Abstimmungsraum barrierefrei ist.

Verkündung des vorläufigen Ergebnisses der Wahl des Stadtrats am 8. März 2026

Vorbehaltlich der Feststellung durch den Wahlausschuss wurde folgendes Ergebnis ermittelt:

1.)

  • Die Zahl der Stimmberechtigten: 17.946
  • Die Zahl der Personen, die gewählt haben: 11.843
  • Die Zahl der insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen: 323.746
  • Die Zahl der insgesamt abgegebenen ungültigen Stimmzettel: 239

2.)

Insgesamt sind 30 Stadtratssitze zu vergeben.

3.)

Auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallen folgende Stimmenzahlen und Sitze:

Verkündung des vorläufigen Ergebnisses der Wahl der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters am 8. März 2026

Vorbehaltlich der Feststellung durch den Wahlausschuss wurde folgendes Ergebnis ermittelt:

1.)

  • Die Zahl der Stimmberechtigten: 17.946
  • Die Zahl der Personen, die gewählt haben: 11.848
  • Die Zahl der insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen: 11.765
  • Die Zahl der insgesamt abgegebenen ungültigen Stimmzettel: 83

Dabei entfielen auf die einzelnen Bewerber:

Bekanntmachung der Sitzung des Wahlausschusses zur abschließenden Feststellung der Wahlergebnisse für die Stichwahl der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters am 22. März 2026 und für die Wahl des Stadtrats am 08. März 2026

Die Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung des abschließenden Wahlergebnisses gemäß Artikel 19 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) in Verbindung mit Paragraf (§) 92 Absatz 1 der Gemeinde- und Landkreiswahlordnung (GLKrWO) findet statt am Montag, 23. März 2026, um 17:00 Uhr im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, Admiral-Hipper-Straße 20, 82362 Weilheim i.OB, großer Sitzungssaal (3. Obergeschoss).

Bekanntmachung des abschließenden Ergebnisses der Wahl der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters am 8. März 2026

Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 09. März 2026 folgendes abschließendes Ergebnis der Wahl der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters festgestellt:

1.)

  • Die Zahl der Stimmberechtigten: 17.946
  • Die Zahl der Personen, die gewählt haben: 11.848
  • Die Zahl der insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen: 11.765
  • Die Zahl der insgesamt abgegebenen ungültigen Stimmzettel: 83

Dabei entfielen auf die einzelnen Bewerber:

Bekanntmachung des abschließenden Ergebnisses der Wahl der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters am 8. März 2026

Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 09. März 2026 folgendes abschließendes Ergebnis der Wahl der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters festgestellt:

1.

  • Die Zahl der Stimmberechtigten: 17.946
  • Die Zahl der Personen, die gewählt haben: 11.848
  • Die Zahl der insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen: 11.765
  • Die Zahl der insgesamt abgegebenen ungültigen Stimmzettel: 83

Dabei entfielen auf die einzelnen Bewerber:

Bekanntmachung über die Veröffentlichung des vorläufigen Ergebnisses für die Wahl der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters und des vorläufigen Ergebnisses für die Wahl des Stadtrats am Sonntag, 8. März 2026

Unter dem Vorbehalt der Feststellung des abschließenden Wahlergebnisses durch den Wahlausschuss wird das ermittelte vorläufige Wahlergebnis für die Wahl der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters und für die Wahl des Stadtrats der Stadt Weilheim i.OB am 08.03.2026 nach dessen Vorliegen auf der Homepage der Stadt Weilheim i.OB gegenüber der Öffentlichkeit verkündet.

Mit einer Verkündung des vorläufigen Ergebnisses für die Wahl des Stadtrats ist bis voraussichtlich Dienstag den 10.03.2026 zu rechnen.

Das vorläufige Ergebnis für die Wahl der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters wird voraussichtlich am 09.03.2026, bei einer Stichwahl voraussichtlich am 23.03.2026 gegenüber der Öffentlichkeit verkündet.

Informationen und Probestimmzettel zur Kommunalwahl 2026

Das Landratsamt Weilheim-Schongau bietet auf seiner Webseite Informationen zu den Gemeinde- und Landkreiswahlen am 08. März 2026.

Bei der Kommunalwahl können die Stimmen entweder gebündelt oder ganz unterschiedlich auf die Kandidaten und Parteien verteilt werden. Dies wird kumulieren und panaschieren genannt. Auf dem großen Stimmzettel für den Kreistag können insgesamt 60 Stimmen verteilt werden. Um das schon einmal zu üben, steht für die Bürgerinnen und Bürger dort auch ein Probestimmzettel zur Kreistagswahl zur Verfügung.

Wahlbekanntmachung für die Wahl des Stadtrats, der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters, des Kreistags sowie der Landrätin oder des Landrats am 08. März 2026

Gemeinde: Stadt Weilheim i.OB

1. Die Abstimmung dauert von 8 Uhr bis 18 Uhr.

2. Das Stimmrecht kann folgendermaßen ausgeübt werden:

2.1. Im Abstimmungsraum:

2.1.1. Die Gemeinde ist in 16 allgemeine Stimmbezirke eingeteilt.

Bekanntmachung der Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung des Ergebnisses für die Wahl der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters am Sonntag, 08. März 2026

Die Sitzung des Wahlausschusses gemäß Artikel 19 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) und Paragraf (§) 90 Absatz 1 der Gemeinde- und Landkreiswahlordnung (GLKrWO) findet statt am Montag, 09.03.2026, um 09.30 Uhr im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, Admiral-Hipper-Straße 20, 82362 Weilheim i.OB, großer Sitzungssaal (3. Obergeschoss).

Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl des Stadtrats, der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters, des Kreistags, der Landrätin oder des Landrats am 08. März 2026

Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Kreistags am 08. März 2026

Der Wahlausschuss hat für die Wahl des Kreistags folgende Wahlvorschläge zugelassen:

Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Landrats am 08. März 2026

Der Kreiswahlausschuss hat für die Wahl des Landrats folgende Wahlvorschläge zugelassen:

Informationen zu Stimmzettel und zur Briefwahl für die Kommunalwahl 2026

Nach Erhalt der Wahlbenachrichtigungen für die Kommunalwahl am 8. März 2026 haben die Weilheimer Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Briefwahl zu beantragen.

Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters am 08. März 2026

Der Wahlausschuss hat für die Wahl der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters die folgenden Wahlvorschläge zugelassen:

Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Weilheimer Stadtrats am 08. März 2026

Der Wahlausschuss hat für die Wahl des Stadtrats die folgenden Wahlvorschläge zugelassen:

Bekanntmachung der Sitzung des Wahlausschusses zur Beschlussfassung über die eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl des Stadtrats und der Ersten Bürgermeisterin oder des Ersten Bürgermeisters am Sonntag, 08. März 2026

Die Sitzung des Wahlausschusses findet statt am

Dienstag, 20. Januar 2026 (47 Tag vor dem Wahltag) um 17:00 Uhr 

im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, Admiral-Hipper-Straße 20, 82362 Weilheim i.OB., Großer Sitzungssaal, 3. OG.

Bekanntmachung der eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl des Stadtrats am 08. März 2026

Für die  Wahl des Stadtrats wurden folgende Wahlvorschläge bis zum 08. Januar 2026 (59. Tag vor dem Wahltag), 18 Uhr, eingereicht:

Bekanntmachung der eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl der Ersten Bürgermeisterin oder des Ersten Bürgermeisters am 08. März 2026

Für die Wahl der Ersten Bürgermeisterin oder des Ersten Bürgermeisters wurden folgende Wahlvorschläge bis zum 08. Januar 2026 (59. Tag vor dem Wahltag), 18 Uhr, eingereicht: 

Bekanntmachung über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Stadtrats und der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters in der Stadt Weilheim i.OB, Landkreis Weilheim-Schongau, am 8. März 2026

1. Durchzuführende Wahl

Am Sonntag, dem 08. März 2026, findet die Wahl von 30 Stadtratsmitgliedern und der oder des berufsmäßigen ersten Bürgermeisterin oder ersten Bürgermeisters statt.

2. Wahlvorschlagsträger

Wahlvorschläge dürfen nur von Parteien und von Wählergruppen (Wahlvorschlagsträgern) eingereicht werden. Der Begriff der politischen Partei richtet sich nach dem Gesetz über die politischen Parteien (Parteiengesetz). Wählergruppen sind alle sonstigen Vereinigungen oder Gruppen natürlicher Personen, deren Ziel es ist, sich an Gemeindewahlen zu beteiligen. Parteien und Wählergruppen, die verboten sind, können keine Wahlvorschläge einreichen.

Bekanntmachung über die Eintragungsmöglichkeiten in Unterstützungslisten für die Wahl des Stadtrats, der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters, des Kreistags, der Landrätin oder des Landrats

1. Falls Wahlvorschläge zusätzliche Unterstützungsunterschriften benötigen, können sich die Wahlberechtigten ab dem Tag nach der Einreichung des Wahlvorschlags, jedoch spätestens bis Montag, den 19. Januar 2026 (48. Tag vor dem Wahltag), 12 Uhr, mit Familienname, Vorname und Anschrift in eine Unterstützungsliste eintragen.

Hinweis: Die Wahlleiterin hat in Abstimmung mit der Gemeinde nach Artikel 28 Absatz 1 Satz 1 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG) zu entscheiden, ob Unterstützungslisten bereits am Tag der Einreichung eines Wahlvorschlags auslegt werden.