Eltern werden gemäß Artikel 23 Bayrisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz im Kindergartenbereich automatisch monatlich durch den Elternbeitragszuschuss in Höhe von 100 Euro entlastet. (Link zur Webseite des Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales)
Im Krippenbereich kann gemäß Artikel 23a Bayrisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz einkommensabhängig (bis 60.000 Euro + 5.000 Euro für jedes weitere Kind) Krippengeld in Höhe von bis zu 100 Euro im Monat beantragt werden. (Link zum online Antrag für das Krippengeld)
Zudem gibt es das Bayerische Familiengeld. Der Freistaat Bayern gewährt den Eltern für jedes Kind im zweiten und dritten Lebensjahr, daher vom 13. bis zum 36. Lebensmonat 250 Euro pro Monat, ab dem dritten Kind sogar 300 Euro pro Monat. Das Familiengeld erhalten Eltern für ihre Kinder, die ab dem 1. Oktober 2015 geboren sind. (Link zur Webseite Bayerisches Familiengeld)
Es ist eine Leistung für alle Familien, unabhängig vom Einkommen oder der Erwerbstätigkeit. Eltern in Bayern können auch Familiengeld erhalten, wenn das Kind eine Krippe besucht oder in der Familie betreut wird.
Unabhängig davon ist es einkommensabhängig möglich, dass die Kita-Gebühren und Verpflegungskosten auf Antrag vom Amt für Jugend und Familie teilweise oder vollständig übernommen werden.