Eltern werden gemäß Artikel 23 Bayrisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz im Kindergartenbereich automatisch monatlich durch den Elternbeitragszuschuss in Höhe von 100 Euro entlastet. (Link zur Webseite des Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales). Dieser gilt ab dem 1. September des Jahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, und wird bis zur Einschulung bezahlt. Ein Antrag der Eltern ist nicht erforderlich. Die Auszahlung erfolgt direkt an die Gemeinden, die diesen Zuschuss an die nicht-kommunalen Träger weiterleiten. Diese reduzieren die Elternbeiträge um die Höhe des Zuschusses.

Weitere Leistungen und Hilfen für Familien

Sie finden die nachfolgenden Informationen auch zusammengefasst in verschiedenen Sprachen als PDF-Dateien zum Download. Der auf den Informationsblatt aufgedruckte QR-Code führt Sie auf die Webseite des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales weiter, auf der Sie ausführliche Infos zu den Themen finden.

1. Elterngeld

Nach der Geburt eines Kindes haben zuvor erwerbstätige Eltern die Möglichkeit, auf die Erwerbstätigkeit zu verzichten oder sie einzuschränken, um sich der Pflege und Fürsorge ihres Babys zu widmen. Durch das Basiselterngeld wird das nach der Geburt weggefallene Netto-Einkommen für bis zu 14 Monate zu einem festgelegten Prozentsatz ausgeglichen.

Nähere Infos zum Elterngeld finden Sie auf der Webseite des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales.

2. Bayerisches Familiengeld

Mit dem Bayerischen Familiengeld wird seit 1. September 2018 die Erziehungsleistung von Eltern mit kleinen Kindern besonders anerkannt. Eltern soll bei ihren Entscheidungen hinsichtlich Erziehung, Bildung und Gesundheitsförderung ein ökonomischer Gestaltungsspielraum eingeräumt werden.

Nähere Infos zum Bayerischen Familiengeld finden Sie auf der Webseite des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales.

3. Kindergeld, Kinderfreibetrag und Kinderzuschlag

Kindergeld und Kinderzuschlag sind Leistungen des Bundes, die Eltern finanziell unterstützen. Der Kinderfreibetrag zählt zu den Steuervergünstigungen für Familien.

Nähere Infos zum Kindergeld, Kinderfreibetrag und zum Kinderzuschlag finden Sie auf der Webseite des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales.

4. Bayerisches Krippengeld

Seit dem 1. Januar 2020 werden Eltern mit dem Krippengeld bereits ab dem ersten Geburtstag ihres Kindes mit monatlich bis zu 100 Euro pro Kind bei den Kinderbetreuungsbeiträgen entlastet, wenn sie diese tatsächlich tragen. Neben den Eltern können auch Adoptionspflegeeltern und Pflegeeltern vom Krippengeld profitieren. Das Krippengeld setzt voraus, dass das Kind in einer nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) geförderten Einrichtung betreut wird oder für das Betreuungsverhältnis in Tagespflege eine Förderung nach dem BayKiBiG erfolgt.

Das Krippengeld wird nur an Eltern gezahlt, deren Einkommen eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreitet. Damit sollen gezielt Eltern im mittleren und unteren Einkommensbereich unterstützt werden.

Beantragt werden kann das Krippengeld bei den zuständigen Regionalstellen des Zentrums Bayern Familie und Soziales (ZBFS).

Nähere Infos zum Bayerischen Krippengeld finden Sie auf der Webseite des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales.

5. Kinderkrankengeld

Berufstätige Eltern können sich für einen bestimmten Zeitraum unentgeltlich von der Arbeit freistellen lassen, um die Betreuung ihres kranken Kindes selbst sicherzustellen. Eltern, die gesetzlich krankenversichert sind, können bei ihrer Krankenkasse unter bestimmten Voraussetzungen für die Zeit des Verdienstausfalls ein Kinderkrankengeld beantragen. 

Nähere Infos zum Kinderkrankengeld finden Sie auf der Webseite des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales.

6. Leistungen für Bildung und Teilhabe

Die verschiedenen Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT), auch Bildungspaket genannt, unterstützen Kinder und Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die wenig Geld haben. Mit diesen Leistungen kann Ihr Kind Angebote in Schule und Freizeit nutzen, wenn Sie sich die Kosten dafür ansonsten nicht leisten könnten.

Nähere Infos zu Leistungen für Bildung und Teilhabe finden Sie auf den Webseiten des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales sowie des Landkreises Weilheim-Schongau.

7. Übernahme der Betreuungskosten / Förderung von Kindertagesstätten und Kindertagespflege

Können sich die Eltern beziehungsweise der / die Erziehungsberechtigte den Aufenthalt in einer Tageseinrichtung oder in einer Kindertagespflege finanziell nicht leisten, so besteht die Möglichkeit auf Übernahme der Kosten ganz oder teilweise seitens des Amtes für Jugend und Familie.

Die Höhe der Kostenübernahme bemisst sich nach dem Einkommen der Familie.

Nähere Infos zur Förderung von Kindertagesstätten und Kindertagespflege finden Sie auf der Webseite des Landkreises Weilheim-Schongau.

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

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