BEKANNTMACHUNG

In seiner Sitzung am 22.11.2018 beschloss der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB für das Gebiet „Nördlich der Geistbühelstraße“ – Bereich Schwaigerstraße einen Bebauungsplan nach den Vorschriften der §§ 1, 1a und 2 BauGB aufzustellen. Für diese, dem Außenbereich zuzuordnende Fläche, wurde beschlossen, das beschleunigte Verfahren nach § 13b BauGB i.V.m. §§ 13a und 13 BauGB durchzuführen, da die Voraussetzungen hierzu vorliegen.

Vom Geltungsbereich werden nach dem Lageplan des Stadtbauamts vom 13.11.2018 folgende Grundstücke bzw. Grundstücksteilflächen erfasst:

Fl.Nrn. 983-Teilfläche, 983/5, 982/1-Teilfläche, 981-Teilfläche und 982-Teilfläche, alle Gemarkung Weilheim i.OB.

Das Gebiet wird als „Reines Wohngebiet“ gemäß § 3 Abs. 2 BauNVO festgesetzt. Ein Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes, der derzeit die Fläche noch als Grünfläche darstellt, als Wohnbaufläche wird gleichzeitig eingeleitet. Im Übrigen kann der Bebauungsplan nach § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB auch von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes abweichen. Der Flächennutzungsplan könnte im Wege der Berichtigung angepasst werden.

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes kann während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 201 oder 202, eingesehen werden.

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der im Verfahren zu hörenden Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

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