BEKANNTMACHUNG

Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 22.11.2018 eine 23. Änderung des Flächennutzungsplanes vom 29.02.2012 für den Bereich „Nördlich der Geistbühelstraße“ gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m § 1 Abs. 8 BauGB beschlossen.

Im Änderungsbereich sollen an Stelle der bislang dargestellten Grünfläche mit landwirtschaftlicher Nutzung und Fläche für Friedhofserweiterung neben Wohnbauflächen eine öffentliche Grünfläche sowie eine Fläche für eine Kindertagesstätte entstehen.

Vom Geltungsbereich erfasst sind die im beiliegend abgedruckten Lageplan vom 22.01.2019 schwarz umrandet dargestellten Grundstücke bzw. Grundstücksteilflächen (TF) Fl.Nrn. 330/3 TF, 330/7 TF, 981, 981/2 TF, 982/1 und 983, Gemarkung Weilheim.

Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB erfolgt hiermit die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses zu diesem Bauleitplan.

Der technische Planentwurf sowie die Begründung für diese Änderung liegen in der Fassung vom 22.01.2019 vor. Der Änderungsplan mit Begründung und Umweltbericht werden zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt. Sie können in der Zeit vom 13.03.2019 mit 18.04.2019 im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, II. Stock, Stadtbauamt, Zimmer 202, während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes und unter www.weilheim.de von jedermann eingesehen werden.

Den von der Planung betroffenen Grundeigentümern im Plangebiet sowie den Nachbarn und der Öffentlichkeit wird hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 18.04.2019 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass den Planungen zugestimmt wird.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Der Planentwurf und die Begründung können während den üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus, 2. Stock, Zimmer Nr. 202, oder unter www.weilheim.de eingesehen werden. Auf Wunsch wird die Planung erläutert.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

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