BEKANNTMACHUNG

In seiner Sitzung am 16.01.2018 beschloss der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB, den Bebauungsplan Gewerbegebiet „Am Öferl“ für die Grundstücke Fl.Nrn. 2812/8 und 2812/29, Gemarkung Weilheim, zu ändern. Auf die bislang als „Gewerbegebiet“, „eingeschränktes Gewerbegebiet“ und „Mischgebiet“ festgesetzten Bereiche der o.g. Grundstücke soll die Verteilung der Art der baulichen Nutzung neu geordnet werden. Ebenso sollen die überbaubaren Grundstückflächen neu geordnet werden.

Bei der vorliegenden Bebauungsplanänderung und Ergänzung handelt es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung, bei der eine geordnete Nachverdichtung ermöglicht wird.
Die von der Bebauungsplanänderung umfasste Fläche unterschreitet deutlich die Flächenbegrenzung des § 13a Abs. 1 Satz 2 BauGB.

Bei den zugelassenen Bebauungen handelt es sich um kein UVP-pflichtiges Vorhaben und sie lassen keine Beeinträchtigungen von FFH- oder von europäischen Vogelschutzgebieten erwarten. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt daher im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB.

Das beschleunigte Verfahren führt zur entsprechenden Anwendung des vereinfachten Verfahrens (§ 13 BauGB). Abgesehen wird von Umweltprüfung und Umweltbericht, die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung wird nicht angewandt.

Die Änderungsplanung lag zuletzt in der Fassung der Planung vom 14.09.2018 in der Zeit vom 12.10.2018 mit 16.11.2018 öffentlich aus. Die Träger öffentlicher Belange wurden gehört.

In seiner öffentlichen Sitzung am 04.12.2018 befasste sich der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB mit den im Verfahren vorgebrachten Anregungen und Einwendungen. Über die vorgebrachten Anregungen und Einwendungen wurde abgewogen und entschieden. Aus der Abwägung ergaben sich Änderungen und Ergänzungen in den Planungsunterlagen.

Der insoweit geänderte Bauleitplan mit Begründung in der Fassung der Planung vom 04.12.2018 sowie die überarbeitete schalltechnische Untersuchung werden erneut zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt.

Sie können in der Zeit vom 28.03.2019 mit 30.04.2019 im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, II. Stock, Stadtbauamt, Zimmer 202, während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes von jedermann eingesehen werden. Die Informationen sind auch unter www.weilheim.de einsehbar und stehen zum Download bereit. Den von der Planung betroffenen Grundeigentümern im Plangebiet sowie den Nachbarn und der Öffentlichkeit wird hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme zur Planung bis spätestens 30.04.2019 gegeben.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB).

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

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