Aktenzeichen: 632-41.1.2.-6928
BEKANNTMACHUNG
Von Seiten der Firma BayernGrund, Grundstücksbeschaffungs- und –erschließungs- GmbH – wurde namens und im Auftrag der Stadt Weilheim die wasserrechtliche Erlaubnis für das Einleiten von Niederschlagswasser der Flurstücksnummern 6507, 6508, 6509, 6511 und 6512 der Gemarkung und Stadt Weilheim, Landkreis Weilheim-Schongau in das Grundwasser beantragt.
Die geplante Baumaßnahme ist Bestandteil des „interkommunalen Gewerbegebietes Achalaich“, welches zum einen von der Stadt Weilheim und zum anderen von der Gemeinde Polling durchgeführt wird.
Die gehobene Erlaubnis zur Einleitung des Niederschlagswassers in das Grundwasser – für den Bereich der Gemarkung und Stadt Weilheim - wurde mit Bescheid des Landratsamtes Weilheim-Schongau vom 11.03.2019 (AZ: 632-41.1.2.-6928) erteilt.
Der Erlaubnisbescheid für den Teilbereich der Gemeinde Polling ist hier nicht Gegenstand der Auslegung. Die Auslegung der Planunterlagen nebst Erlaubnisbescheid für den Teilbereich der Gemeinde Polling vom 11.02.2019 erfolgte in der Zeit vom 25.02.2019 bis zum Ablauf des 11.03.2019; dies wurde u.a. im Amtblatt des Landratsamtes Weilheim-Schongau vom 15.02.2019 bekannt gemacht.
Je eine Ausfertigung der gehobenen Erlaubnis für die Stadt Weilheim vom 11.03.2019 nebst Rechtsbehelfsbelehrung und je ein Plansatz liegt in der Zeit vom 29.03.2019 bis einschließlich 12.04.2019 während der üblichen Dienststunden
- im Landratsamt Weilheim-Schongau, Dienststelle Schongau, Münzstr. 33 2. Stock, 86956 Schongau und
- im Rathaus der Stadt Weilheim, Admiral-Hipper-Str. 20, 2. Stock, Zimmer 201 in 82362 Weilheim
zur Einsicht aus.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der vorbezeichnete Bescheid des Landratsamtes Weilheim-Schongau vom 11.03.2019 als zugestellt (Artikel 74 Abs. 4 Satz 2 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes – BayVwVfG – in der jeweils gültigen Fassung).
Landratsamt Weilheim-Schongau
Schongau, den 11.03.2019
gez.
Daniela Gröndahl