BEKANNTMACHUNG

In seiner Sitzung am 19.02.2019 beschloss der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB, den Bebauungsplan für das Gebiet „In der Au – West“ für die Grundstücke Fl.Nr. 1007/7 und 1007/14, Gemarkung Weilheim, nochmals zu ändern. Das bestehende Wohngebäude soll erweitert werden in einem Teilbereich der Fläche des bislang nördlich festgesetzten Nebengebäudes/Garagengebäudes. Auch soll die Möglichkeit geschaffen werden, an das Wohngebäude einen erdgeschossigen Anbau errichten zu können. Für eine neue Garage ist weiter eine Situierung im nordöstlichen Bereich des Grundstückes vorgehen. Eine weitere Garage ist an der Westgrenze des Baugrundstücks geplant. Die bestehenden Nebengebäude/Garagen sollen abgebrochen werden.

Diese Änderung des Bebauungsplanes soll die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „In der Au - West“ ersetzen. Sie kann nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt und durch sie kein Vorhaben zur Pflicht der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorbereitet oder begründet werden und keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung von in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen. Von einer Umweltprüfung wird daher abgesehen.

Der Änderungsplan in der Fassung vom 19.02.2019 liegt mit Begründung zur Einsichtnahme in der Zeit vom 15.04.2019 mit 17.05.2019 aus.

Den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der benachbarten Wohngebäude wird hiermit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 17.05.2019 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB).

Der Änderungsplan kann während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, oder unter www.weilheim.de eingesehen werden. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

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