BEKANNTMACHUNG
Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner Sitzung vom 26.09.2002 die Änderung des Bebauungsplanes "Obere Stadt I" gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die Bekanntmachung der Änderungsabsicht erfolgte im Amtsblatt Nr. 24 vom 14.10.2002.
Gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ist die Planung den Bürgern vorzustellen. Hierzu findet am Donnerstag, 09.01.2003, 18.00 Uhr im kleinen Sitzungssaal des Rathauses eine vorgezogene Bürgerbeteiligung statt, zu der hiermit eingeladen wird. Bei der Bürgerbeteiligung werden die Ziele und Zwecke der Planung im einzelnen erläutert. An der Erörterung kann jedermann teilnehmen.
Stadt Weilheim i.OB
Markus Loth
1. Bürgermeister