BEKANNTMACHUNG

Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28.07.2016 beschlossen, für das Gebiet „Münchener Straße / Ludwig-Thoma-Straße“ einen Bebauungsplan nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) aufzustellen. Der Bebauungsplan lag zuletzt in der Fassung der Planung vom 16.10.2018 nebst Begründung öffentlich aus.

Nach Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrensschritte befasste sich der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB nach vorheriger Beratung im Bauausschuss in seiner öffentlichen Sitzung am 24.01.2019 mit den vorgebrachten Einwendungen und Anregungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Fachbehörden. Über die vorgetragenen Anregungen und Bedenken wurde unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange durch den Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB im Sinne der §§ 1, 1a und 2 BauGB abgewogen und entschieden. Hieraus ergaben sich Änderungen in der Planung. Auch der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wurde nochmals erweitert.

Vom Geltungsbereich sind folgende Grundstücke bzw. Grundstücksteilflächen (TF) betroffen:

Gemarkung Weilheim:

Fl.Nrn. 2748, 2748/2, 2748/3, 2748/4, 2748/5, 2748/6, 2748/9 und 2828-TF;

Gemarkung Unterhausen:

Fl.Nrn. 139/7-TF, 624, 625/1, 626, 626/4, 626/5, 626/6, 626/7, 626/8, 626/9, 626/10, 626/11, 626/12, 626/13, 626/14, 626/15, 626/16, 626/17, 626/18, 627-TF, 627/2.

Das bisherige städtebauliche Konzept des Bebauungsplanes soll auf den hinzugekommenen Grundstücksflächen weiter im Sinne der bisherigen Planung entwickelt werden. Es verbleibt bei einer Nutzung als „Mischgebiet“ gemäß § 6 BauNVO.

Es handelt sich daher bei der Bauleitplanung weiterhin um eine Maßnahme der Innenentwicklung, so dass der Bebauungsplan auch mit erweitertem Geltungsbereich nach den beschleunigten Verfahrensvorschriften des § 13a BauGB aufgestellt wird. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4 BauGB) nach den Vorschriften des § 13 BauGB aufgestellt.

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des geänderten Geltungsbereiches des Bebauungsplanes. Der geänderte Geltungsbereich ist im beigefügten Lageplan dargestellt.

Der im Sinne der Abwägungsentscheidung des Stadtrates geänderte Bauleitplan und die Begründung werden erneut zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt.

Sie können in der Zeit vom 28.05.2019 mit 01.07.2019 während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, oder unter www.weilheim.de eingesehen werden. Auf Verlangen werden der Planinhalt und die geänderten Festsetzungen erläutert. Stellungnahmen werden bis spätestens 01.07.2019 erbeten.

Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Planung zugestimmt wird. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB). Die öffentliche Auslegung erfolgt gemäß § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Einholung von Stellungnahmen der Fachbehörden nach § 4 Abs. 2 BauGB. Wir bitten Sie, dies zu beachten.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

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