BEKANNTMACHUNG

Seit der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes vom 29.02.2012 hat der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB verschiedene Änderungen beschlossen und deren Verfahren bereits durchgeführt. Die genehmigten und rechtsverbindlichen Änderungen 1 bis 9 wurden in die Fassung des Flächennutzungsplanes vom 31.12.2014 eingearbeitet. Die Fassung des Flächennutzungsplanes vom 31.12.2014 wurde im Amtsblatt vom 05.08.2015 bekannt gemacht.

Seit dieser Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes sind weitere Änderung genehmigt und rechtsverbindlich geworden:

  • 10. Änderung „Interkommunales Gewerbegebiet Achalaich / Eichtweide“ - rechtsverbindlich seit 06.05.2016
  • 11. Änderung Wohnbaufläche „Östlich des Prälatenweges II“ - rechtsverbindlich seit 20.02.2015
  • 12. Änderung Wohnbaufläche „Südlich der Pöltner Kirche II“ - rechtsverbindlich seit 20.11.2015
  • 13. Änderung Wohnbaufläche „Am Hardtfeld II“ - rechtsverbindlich seit 05.12.2015
  • 14. Änderung Wohnbaufläche „Am Gögerl“ - rechtsverbindlich seit 05.12.2015
  • 15. Änderung „Berufsschulzentrum Weilheim“ - rechtsverbindlich seit 06.05.2016
  • 16. Änderung „Marnbach-Ost“ - rechtsverbindlich seit 20.04.2018
  • 17. Änderung „Kanalstraße (ehemaliger Bauhof)“ - rechtsverbindlich seit 20.09.2016
  • 18. Änderung „Südlich der Hardtstraße Marnbach“ - rechtsverbindlich seit 05.04.2017
  • 19. Änderung „Verkehrsanbindung Interkommunales Gewerbegebiet Achalaich“ - rechtsverbindlich seit 05.08.2017
  • 20. Änderung „Gmünder-Anwesen und Gut Dietlhofen“ - rechtsverbindlich seit 05.07.2017

Weiter wurden in folgenden Bereichen im Rahmen der redaktionellen Anpassung des Flächennutzungsplanes die Darstellungen zur Nutzung an die tatsächlich vorhandenen Gegebenheiten geändert:

  • Bereich „Waitzackerbach“ - Entfall der Überschwemmungsfläche nach Betriebsaufnahme des Rückhaltebeckens östlich Tankenrain; nachrichtliche Darstellung der geänderten Überschwemmungsflächen
  • Bereich „Hangstraße, Am Hochufer, Am Öferl, Fischerried“ - Änderung der Aufteilung Wohnbaufläche, gemischte Baufläche, Gewerbefläche
  • Bereich „westlich Huosiring“ - Erweiterung der Wohnbaufläche
  • Bereich „nördlich Bahnhof“ - Gemeinbedarfsfläche „Bus“
  • Bereich „Wessobrunner Straße“ - Ergänzung Wohnbaufläche
  • Bereich „Leprosenweg - Darstellung Gewerbefläche beim Bauhof des Wasserwirtschaftsamtes

Gemäß § 6 Abs. 6 BauGB kann die Gemeinde bestimmen, dass der Flächennutzungsplan in der Fassung, die er durch verschiedene Änderungen oder Ergänzungen erfahren hat, neu bekannt gemacht wird.

Die Bauverwaltung hat daher durch das mit der Erstellung des Flächennutzungsplanes beauftragte Büro U-Plan, Königsdorf, den Flächennutzungsplan mit Einarbeitung der oben genannten weiteren Änderungen Nr. 11 bis 20 und der oben genannten redaktionellen Anpassungen ergänzen lassen. Hierzu liegt nun die Planfassung vom 27.03.2019 vor.

Gemäß § 6 Abs. 6 BauGB hat der Stadtrat in seiner öffentlichen Sitzung am 16.05.2019 beschlossen, dass der Flächennutzungsplan der Stadt Weilheim i.OB vom 29.02.2012 in der Fassung der Einarbeitung der rechtskräftigen Änderungen Nr. 1 bis 20 vom 27.03.2019 nebst redaktionellen Anpassungen hiermit neu bekannt gemacht wird.

Die Fassung des Flächennutzungsplanes vom 27.03.2019 kann im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, Stadtbauamt, 2. Stock, Zimmer 202, während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes oder unter www.weilheim.de eingesehen werden.

Stadt Weilheim i.OB

Horst Martin
2. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

Weilheim zieht an