BEKANNTMACHUNG

In seiner Sitzung am 22.03.2018 beschloss der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB für die Grundstücke Fl.Nrn. 2870 und 2870/1, Gemarkung Weilheim, einen Bebauungsplan nach den Vorschriften des BauGB aufzustellen.

Der Geltungsbereich ist im Lageplan des Stadtbauamts vom 22.03.2018 dargestellt.

Das Gebiet wird als sonstiges „Sondergebiet“ gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Parkhaus“ festgesetzt.

Hiermit erfolgt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses.

Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes wird unter Anwendung der Vorschriften des § 4 a Abs. 2 BauGB durchgeführt. Danach erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) gleichzeitig mit der frühzeitigen Beteiligung der Fachbehörden (dem sog. Scoping nach § 4 Abs. 1 BauGB).

Den von der Planung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der Öffentlichkeit wird hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 20.08.2019 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Bauleitplanung zugestimmt wird.

Der Planungsentwurf und die zugehörige Begründung können in der Zeit vom 15.07.2019 mit 20.08.2019 während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, oder unter www.weilheim.de eingesehen werden.

Auf Verlangen wird der Inhalt der Bauleitplanung erläutert.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

Weilheim zieht an