BEKANNTMACHUNG

In seiner Sitzung am 02.04.2019 beschloss der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB, den Bebauungsplan für das Gebiet „Spitzbreiten“ aus dem Jahr 1937 im Bereich der Kreuzeckstraße zu ändern. Für die Grundstücke Fl.Nrn. 1557/4, 1560/34 und 1560/42, Gemarkung Weilheim, soll die überbaubare Grundstücksfläche durch Verschiebung der westlichen Baugrenze vergrößert werden. Für das Grundstück Fl.Nr. 1560/35, Gemarkung Weilheim, soll eine andere Bauweise zugelassen werden.
Der Geltungsbereich der 7. vereinfachten Änderung ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan des Stadtbauamtes Weilheim i.OB vom 02.04.2019.

Diese Änderung des Bebauungsplanes kann nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt und durch sie kein Vorhaben zur Pflicht der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorbereitet oder begründet werden und keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung von in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen. Von einer Umweltprüfung wird daher abgesehen.

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses.

Der Änderungsplan und die Begründung liegen in der Zeit vom 12.08.2019 mit 13.09.2019 öffentlich aus.

Den von der Aufhebung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der benachbarten Wohngebäude und der Öffentlichkeit wird hiermit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die öffentliche Auslegung erfolgt gemäß § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Einholung von Stellungnahmen der Fachbehörden nach § 4 Abs. 2 BauGB. Wir bitten Sie, dies zu beachten. Stellungnahmen werden bis spätestens 13.09.2019 erbeten.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB).

Der Änderungsplan kann während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, oder unter www.weilheim.de eingesehen werden. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

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