Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung vom 11.09.2019 folgende Beschlüsse gefasst:

  • Der Jahresabschluss 2018 der Stadtwerke Weilheim i.OB KU wird gemäß § 27 Abs. 1 KUV festgestellt.
    (Summe je der Aktiva und Passiva 54.100.474,18 Euro)
    (Verlust laut Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung 10.627,94 Euro).
  • Der Jahresverlust 2018 in Höhe von 110.627,94 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen.
  • Dem Vorstand wird Entlastung erteilt.

Die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Rödl & Partner GmbH, Nürnberg, hat den Jahresabschluss 2018 gemäß Art. 107 der Bayerischen Gemeindeverordnung (GO) geprüft. Es wurde folgender uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt:
(Die Wiedergabe des Bestätigungsvermerks erfolgt hier nur auszugsweise)

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Stadtwerke Weilheim i.OB, Anstalt des öffentlichen Rechts, Weilheim i.OB

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Stadtwerke Weilheim i.OB, Anstalt des öffentlichen Rechts, Weilheim i.OB, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Stadtwerke Weilheim i.OB, Anstalt des öffentlichen Rechts, Weilheim i.OB, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

  • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften der Kommunalunternehmensverordnung des Bundeslandes Bayern i.V.m. den einschlägigen deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Kommunalunternehmens zum 31. Dezember 2018 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 und
  • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Kommunalunternehmens. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften der Kommunalunternehmensverordnung des Bundeslandes Bayern und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Nürnberg, den 23. August 2019

Rödl & Partner GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

Deuerlein
Wirtschaftsprüfer

Langenbach
Wirtschaftsprüfer

Der Jahresabschluss 2018 mit dem vollständigen Bestätigungsvermerk kann von Montag 07.10.2019 bis Dienstag, den 15.10.2019 jeweils Montag – Donnerstag von 08.00 – 12.00 Uhr sowie 13.30 – 16.00 Uhr und Freitag von 08.00 – 12.00 Uhr bei den Stadtwerken Weilheim i.OB, Stadtwerkestraße 1, Zimmer 113, eingesehen werden.

Stadtwerke Weilheim i.OB KU, 12.09.2019

Peter Müller, Vorstand

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

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