BEKANNTMACHUNG

Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12.11.2019 beschlossen, den Bebauungsplan „Obere Stadt IIIb“ zu ändern.

Für die Grundstücke Fl.Nrn. 777/2, 777/4 und 777/5, Gemarkung Weilheim, soll die zugelassene Bebauung neu geordnet und angemessen nachverdichtet werden. Die Erschließung der neuen Wohnbauflächen soll angepasst und der zu den Baugrundstücken vorgelagerte Bereich an der öffentlichen auf Fl.Nr. 2257 (Krumpperplatz) neu gestaltet werden. Als Art der baulichen Nutzung ist „Allgemeines Wohngebiet (WA)“ vorgesehen.

Vom Geltungsbereich dieser Änderung sind folgende Grundstücke bzw. Grundstücksteilflächen (-TF) der Gemarkung Weilheim erfasst:

Fl.Nrn. 777/2, 777/4, 777/5 und 2257-TF

Die betroffenen Grundstücke sind im beigefügten Lageplan dargestellt.

Der Änderungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt.

Gemäß § 13a Abs. 3 BauGB entsprechend wird hiermit bekannt gegeben, dass

  1. der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4 BauGB) aufgestellt werden soll und
  2. sich die Öffentlichkeit im Rathaus, Stadtbauamt, 2. Stock, Zimmer Nr. 201 oder 202, über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren kann und ihr im weiteren Verfahren im Rahmen einer öffentlichen Planauslegung Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wird.

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses.

Der Änderungsplan und die zugehörige Begründung liegen in der Fassung vom 20.11.2019 zur Einsichtnahme in der Zeit vom 13.12.2019 mit 17.01.2020 öffentlich aus.

Den Eigentümer der Grundstücke im Plangebiet sowie der Öffentlichkeit wird hiermit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB entsprechend Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 17.01.2020 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB).

Der Änderungsplan kann während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, oder unter www.weilheim.de eingesehen werden. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

Weilheim zieht an