Die Sitzung des Wahlausschusses gemäß Artikel 32 Absatz 2 Satz 1 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes zur Prüfung der eingereichten Wahlvorschläge findet am
Dienstag, 04. Februar 2020, um 16:00 Uhr im Rathaus, großer Sitzungssaal im Dachgeschoss (3. Stock) statt.
Der Zutritt zu dieser Sitzung ist jedermann gestattet (Artikel 17 Absatz 2 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes). Der Wahlausschuss kann jedoch die Öffentlichkeit ausschließen, soweit Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder auf berechtigte Ansprüche Einzelner dies notwendig machen. Falls eine weitere Sitzung erforderlich wird, wird diese rechtzeitig öffentlich bekannt gemacht.
Weilheim i.OB, 24.01.2020
Andreas Wunder
Stadtwahlleiter