BEKANNTMACHUNG

In seiner Sitzung am 17.10.2019 beschloss der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB östlich des Narbonner Rings einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung „Waldorfschulzentrum“ nach den Vorschriften des BauGB aufzustellen. Vom Geltungsbereich werden nach dem im Anhang in PDF-Format beigefügten Lageplan des Stadtbauamts vom 17.10.2019 folgende Grundstücke bzw. Grundstücksteilflächen (-TF) erfasst:

Flurnummern 2263-TF, 2280/5, 2282/1, 2282/10, 2283/2, 2297/1, 2298/4-TF, Gemarkung Weilheim.

Das Gebiet wird entsprechend der Ausweisung im Flächennutzungsplan als „Sondergebiet“ für Schule und Soziales gemäß § 11 Baunebenverordnung (BauNVO) ausgewiesen. Beim Plangebiet handelt es sich um einen bislang unbebauten Bereich östlich des Narbonner Rings, der im Rahmen der Bauleitplanung entwickelt werden soll. Es soll ein Standort für schulische und soziale Einrichtungen geschaffen werden.

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses.

Der Bebauungsplanentwurf und die Begründung werden nun in der Fassung der Planung vom 17.10.2019 zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt. Der Umweltbericht liegt in der Fassung vom 08.11.2019 vor. Sie können in der Zeit vom 28.02.2020 mit 03.04.2020 im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, II. Stock, Stadtbauamt, Zimmer 202, während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes und unter www.weilheim.de von jedermann eingesehen werden. Neben den sich aus der Begründung zur Planung ergebenden umweltbezogene Informationen liegen folgende weitere umweltbezogenen Informationen vor:

Verfasser, Datum, Thema
Müller-BBM GmbH Planegg, 28.10.2019, Schalltechnische Verträglichkeitsuntersuchung
INGEVOST Planegg, 16.09.2019, Verkehrsuntersuchung

Die öffentliche Auslegung erfolgt gemäß § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Einholung von Stellungnahmen der Fachbehörden nach § 4 Abs. 2 BauGB. Wir bitten Sie, dies zu beachten.

Den von der Planung betroffenen Grundeigentümern im Plangebiet sowie den Nachbarn und der Öffentlichkeit wird hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 03.04.2020 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass den Planungen zugestimmt wird.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Änderungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Der Planentwurf und die Begründung können während den üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus, 2. Stock, Zimmer Nr. 202, oder unter www.weilheim.de eingesehen werden. Auf Wunsch wird die Planung erläutert.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

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