BEKANNTMACHUNG

Der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner öffentlichen Sitzung am 08.10.2019 beschlossen, den Bebauungsplan „In der Au - Nord“ zu ändern und zu erweitern.

Vom Geltungsbereich sind folgende Grundstücke bzw. Grundstücksteilflächen (-TF) der Gemarkung Weilheim erfasst:

Fl.Nrn. 1003-TF, 1003/1, 1003/2, 1003/3, 1004/5-TF 1006/9 und 1006/19-TF

Die betroffenen Grundstücke sind im beigefügten Lageplan im PDF-Format dargestellt.

Mit der Änderung und Erweiterung des Bebauungsplan sollen im Rahmen einer geordneten städtebaulichen Nachverdichtung unter Berücksichtigung der Lage des Plangebietes südlich angrenzend an die Erholungsfläche „In der Au“ zusätzliche Flächen für Wohnungsbau geschaffen werden. Das bereits bebaute Grundstück Fl.Nr. 1003/1 wird hierbei in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes einbezogen. Für das Plangebiet verbleibt es bei der bisherigen Nutzung als „Allgemeines Wohngebiet“ gemäß § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO).

Das Verfahren zur Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes wird nach den Vorschriften des § 13 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Durch die Änderung und Erweiterung werden keine Vorhaben mit der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorbereitet oder begründet. Es bestehen keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung von in § 1 Absatz 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter. Von einer Umweltprüfung wird daher abgesehen.

Hiermit erfolgt die öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses.

Die Planung zur Änderung und Erweiterung sowie die Begründung werden in der Fassung vom 12.12.2019 zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt. Die Planung und die zugehörige Begründung liegen zur Einsichtnahme in der Zeit vom 28.02.2020 mit 03.04.2020 öffentlich aus.

Der betroffenen Öffentlichkeit wird hiermit gemäß § 13 Absatz 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 03.04.2020 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB).

Die Planung kann während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, oder unter www.weilheim.de eingesehen werden. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

Weilheim zieht an