Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner Sitzung vom 19.12.2002 die Änderung des Bebauungsplanes für das Gebiet "Südendstraße - Lehner", Gemarkung Weilheim i.OB, gemäß § 2 Abs. 1 und Abs. 4 BauGB beschlossen. Vom Geltungsbereich werden die im beiliegenden Lageplan des Stadtbauamtes vom 14.10.2002 schwarz umrandet dargestellten Grundstücke bzw. Grundstücksteilflächen erfaßt: Fl.Nr. 1056/2, 1056/6, 1056/7, 1056/14 und 1056/19-Teilfläche, Gemarkung Weilheim i.OB. Das Gebiet wird entsprechend der Ausweisung im Flächennutzungsplan und des bisherigen Bebauungsplanes als "Allgemeines Wohngebiet" gemäß § 4 BauNVO ausgewiesen.

Hiermit erfolgt gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses. Um die Bürger frühzeitig in die Planungen einzubeziehen, findet am Donnerstag, 27.02.2003, 18.30 Uhr im kleinen Sitzungssaal des Rathauses, 2. Stock eine Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB statt, zu der wir alle Interessierten einladen. Hierbei wird die Planung im einzelnen erläutert.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

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