In seiner Sitzung vom 21.11.2002 beschloß der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB, den Bebauungsplan für das Gebiet "Marnbacher Feld II" in Bezug auf die Wohnbaufestsetzung der bisher landwirtschaftlichen Fläche Fl.Nr. 59, Gemarkung Deutenhausen zu ändern. Vom Geltungsbereich der Änderung sind die im beiliegend abgedruckten Lageplan des Stadtbauamtes vom 13.11.2002 dargestellten Grundstücke Fl.Nr. 59 und 60/5, Gemarkung Deutenhausen erfasst.

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses. Um die Bürger frühzeitig in die Planungen einzubeziehen, findet am Donnerstag, 27.02.2003, 18.00 Uhr im kleinen Sitzungssaal des Rathauses, 2. Stock eine Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB statt, zu der wir alle Interessierten einladen. Hierbei wird die Planung im einzelnen erläutert.

Den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der benachbarten Wohngebäude wird hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 28.02.2003 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellung-nahme abgegeben worden sein, wird angenommen, daß der Änderung zugestimmt wird.

Der Änderungsplan kann während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, eingesehen werden. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

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