Bekanntmachung

In seiner Sitzung am 17.09.2019 beschloss der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB, den Bebauungsplan für das Gebiet „Geisenhofergelände“ im Bereich der Grundstücke Flurnummern 2815/2 und 2812/5, Gemarkung Weilheim, Münchener Straße 39, zu ändern.

Der Geltungsbereich dieser Änderung und Erweiterung ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan. Das Gebiet bleibt – wie bisher - als Mischgebiet gemäß § 6 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt. Das bislang für seine östliche Teilfläche unbeplante Grundstück Flurnummer 2812/5 wird in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes mit einbezogen. Mit der Änderung soll die bauliche Ausnutzung der Grundstücke Flurnummern 2815/2 und 2812/5 insgesamt neu geordnet werden.

Durch die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Sie berührt keine anderen umweltrechtlich relevanten Belange als die bisherige Planung.

Das Verfahren zur Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes wird nach den Vorschriften des § 13 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Durch die Änderung und Erweiterung werden keine Vorhaben mit der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorbereitet oder begründet. Es bestehen keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung von in § 1 Absatz 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter. Von einer Umweltprüfung wird daher abgesehen.

Der Bebauungsplan lag zuletzt in der Fassung der Planung vom 05.11.2019 in der Zeit vom 28.11.2019 mit 07.01.2020 öffentlich aus. Die Träger öffentlicher Belange wurden gehört. In seiner öffentlichen Sitzung am 14.01.2020 befasste sich der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB mit den im Verfahren vorgebrachten Anregungen und Einwendungen. Über die vorgebrachten Anregungen und Einwendungen wurde abgewogen und entschieden. Aus der Abwägung ergaben sich Änderungen und Ergänzungen in den Planungsunterlagen.
Der insoweit geänderte Bauleitplan und die Begründung werden in der Fassung der Planung vom 14.01.2020 erneut zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt. Dies wurde bereits im vorhergehenden Amtsblatt Nr. 5 vom 20.02.2020 öffentlich bekannt gemacht.

Auf Grund technischer Probleme muss nun der Zeitraum der öffentlichen Auslegung neu festgelegt werden. Der Änderungsplan und die zugehörige Begründung liegen nun zur Einsichtnahme in der Zeit vom 09.03.2020 mit 14.04.2020 öffentlich aus.

Der betroffenen Öffentlichkeit wird hiermit gemäß § 13 Absatz 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 14.04.2020 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB).

Der Änderungsplan kann während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, oder unter www.weilheim.de eingesehen werden. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

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