AUSFERTIGUNG
Siebte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Besuch der Städtischen Musikschule Weilheim i.OB (Musikschulgebührensatzung) vom 21.02.2003
Die Stadt Weilheim i.OB erlässt aufgrund des Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende
SATZUNG
zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Besuch der Städtischen Musikschule Weilheim i.OB (Musikschulgebührensatzung).
§ 1
Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Besuch der Städtischen Musikschule Weilheim i.OB (Musikschulgebührensatzung) wird wie folgt geändert:
1. § 5 Abs. 1 der Satzung erhält folgende Fassung:
"§ 5 Gebührensätze
Für den Unterricht an der Städtischen Musikschule Weilheim i.OB gelten die nachfolgenden Gebührensätze (alle in €):
Jahresgebühr monatliche Rate
(1) Grundgebühr / Chor
1. Allgemeine Grundgebühr 192,-- 16,--
2. Ermäßigte Grundgebühr für Ensembleteilnehmer bis 25 Jahre 96,-- 8,--
(Stichtag 1. Januar)
3. Kinderchor / Jugendchor 66,-- 5,50.
2. § 5 Abs. 2 der Satzung erhält folgende Fassung:
"(2) Zusatzgebühren für Unterricht in den Abteilungen "Instrumentalunterricht" und "Förderklasse" (alle in €)
1. Gruppenunterricht mit 4 Schülern (45 Min.), je Schüler 114,-- 9,50, im Fach Klavier 132,-- 11,--
2. Gruppenunterricht mit 4 Schülern (60 Min.), je Schüler 222,-- 18,50, im Fach Klavier 246,-- 20,50
3. Gruppenunterricht mit 3 Schülern (45 Min.), je Schüler 186,-- 15,50, im Fach Klavier 210,-- 17,50
4. Gruppenunterricht mit 3 Schülern (60 Min.), je Schüler 318,-- 26,50, im Fach Klavier 342,-- 28,50
5. Gruppenunterricht mit 2 Schülern (45 Min.), je Schüler 330,-- 27,50, im Fach Klavier 360,-- 30,--
6. Gruppenunterricht mit 2 Schülern (30 Min.), je Schüler 186,-- 15,50, im Fach Klavier 210,-- 17,50
7. Einzelunterricht 30 Minuten 444,-- 37,--, im Fach Klavier 480,-- 40,--
8. Einzelunterricht 45 Minuten 666,-- 55,50, im Fach Klavier 714,-- 59,50
9. Förderklasse 666,-- 55,50.
3. § 5 Abs. 5 der Satzung erhält folgende Fassung:
"(5) Schülern aus den Gemeinden Bernried und Tutzing wird auf die jeweils geltenden Gebührensätze nach Abs. 1 und 2 abzüglich etwaiger Ermäßigungen ein Zuschlag von 15 v.H. in Rechnung gestellt. Schülern aus der Gemeinde Tutzing wird außerdem ein Familienbeitrag zur Instrumentenbeschaffung von € 10, /Jahr berechnet; dieser entfällt für Familien, die sich mit ihrer Mitgliedschaft im Förderkreis der Musikschule Tutzing e.V. bereits an der Instrumentenbeschaffung beteiligen."
4. § 11 Abs. 1 der Satzung (Miete und Ausleihe) erhält folgende Fassung:
"§ 11 Miete und Ausleihe
(1) Die Mietgebühr richtet sich nach dem Wiederbeschaffungswert. Sie beträgt für Instrumente mit einem
Wiederbeschaffungswert,Jahresgebühr, monatliche Rate (alle in €)
- bis 500, 84,--, 7,--
- bis 1.000, 120,--, 10,--
- bis 2.000, 156,--, 13,--
- über 2.000, 192,--, 16,--
§ 2 Inkrafttreten
Diese Änderungssatzung tritt am 01. September 2003 in Kraft.
Weilheim i.OB, 21.02.2003 Stadt Weilheim i.OB
Markus Loth
1. Bürgermeister