In seiner Sitzung vom 10.03.2003 beschloss der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB, den Bebauungsplan für das Gebiet "Südendstraße / Trifthofstraße / Bahnlinie München-GAP2 zur Erweiterung der Baugrenzen zu ändern.
Damit soll für die Reihen- und Doppelhäuser die Möglichkeit zur baulichen Erweiterung gegeben werden. Unter Einhaltung der Abstandsflächen nach der Bayer. Bauordnung können damit sowohl direkte Gebäudeerweiterungen, als auch überdachte Pergolen und Wintergärten innerhalb der neuen Baugrenzen erstellt werden.
Der Änderungsbereich ist dem beiliegenden Lageplan zu entnehmen. Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses.
Den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der benachbarten Wohngebäude wird hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme gemäß § 13 BauGB bis spätestens 30.04.2003 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betrof-fenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, daß der Änderung zugestimmt wird. Der Änderungsplan kann während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rat-haus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, eingesehen werden. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.
Stadt Weilheim i.OB
Markus Loth
1. Bürgermeister