Gemäß § 17 SGB VII ist die Land- und forstwirtschaftliche Berufsgenossenschaft verpflichtet, die Durchführung der Unfallverhütung in ihren Mitgliedsbetrieben regelmäßig zu überwachen. Die Überprüfung erstreckt sich dabei auch auf den ordnungsgemäßen Zustand der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel (Energieverbrauchsgeräte) in landwirtschaftlichen Betrieben.

Mit der Durchführung der Überwachung der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel in den landwirtschaftlichen Betrieben hat in Bayern die Land- und forstwirtschaftliche Berufsgenossenschaft mit Billigung des Bayererischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung die Elektro-Beratung Bayern GmbH - Landwirtschaftlicher Prüfdienst - beauftragt. Im Rahmen der Amtshilfe wird folgendes bekanntgegeben:

BEKANNTMACHUNG

Prüfung der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf Unfall- und Feuersicherheit

  1. Nach gesetzlichen Bestimmungen müssen alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel landwirtschaftlicher Betriebe in regelmäßigen Zeitabständen durch die EBB GmbH im Auftrag der Land- und forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft auf ihren ordnungsmäßigen Zustand geprüft werden. Die Prüfungs- und Instandsetzungspflicht ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung.
  2. Die Prüfung, die in unserer Gemeinde heuer fällig ist, wird in Kürze durchgeführt werden.
  3. Alle durch den Sachverständigen festgestellten Mängel sind dem Prüfbericht, der nach der Prüfung zugestellt wird, zu entnehmen. Diese Mängel sind fristgemäß durch eine Elektro-Fachkraft zu beseitigen. Eine Instandsetzungsbestätigung ist fristgerecht vorzulegen.
  4. Prüfkosten werden im Rahmen der gemeindeweisen Prüfung nicht erhoben.
  5. Die Gemeinde bittet alle Prüfpflichtigen, den Prüfsachverständigen, der im übrigen gern zu fachlichen Auskünften bereit ist, zu unterstützen.
  6. Wer die Prüfung ablehnt oder seiner Instandsetzungspflicht nicht rechtzeitig nachkommt, handelt ordnungswidrig und muß mit einem Bußgeld durch die Land- und forstwirt-schaftliche Berufsgenossenschaft rechnen.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

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