Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner Sitzung vom 21.11.2002 die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des Bebauungsplanes für das Gebiet "Marnbacher Feld II" gemäß § 2 Abs. 1 und Abs. 4 BauGB beschlossen. Die Bekanntmachung der Änderungsabsichten erfolgte im Amtsblatt Nr. 2 vom 05.02.2003.

Beide Verfahren wurden mit der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der vorgezogenen Bürgerbeteiligung eingeleitet. Der Stadtrat befasste sich in seiner Sitzung am 20.03.2003 mit den vorgebrachten Einwendungen und billigte den Änderungsplan zum Flächennutzungsplan und den Änderungsplan zum Bebauungsplan mit der Maßgabe der Einarbeitung der sich ergebenden Änderungen. Die geänderten Bauleitpläne werden zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt. Sie können samt Erläuterungsbericht bzw. Begründung in der Zeit vom 05.05.2003 bis 10.06.2003 im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, II. Stock, Stadtbauamt, Zimmer 202, während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes von jedermann eingesehen werden. Während dieser Auslegung können erneut Bedenken und Anregungen vorgebracht werden.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

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