Die Stadt Weilheim i.OB erlässt aufgrund Art. 8 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und Art. 20 Abs. 1 des Kostengesetzes (KG) folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Stadtbücherei Weilheim i.OB
§ 1 Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Stadtbücherei Weilheim i.OB wird wie folgt geändert:
§ 2 Abs. 1 der Satzung erhält folgende Fassung:
"(1) Für die Benutzung der Stadtbücherei wird eine pauschale Jahresgebühr in Höhe von 15,00 erhoben. Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren werden Benutzungsgebühren nicht erhoben."
§ 2 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01. Juli 2003 in Kraft.
Weilheim i.OB, 11.04.2003
Markus Loth
1. Bürgermeister