Die Stadt Weilheim i.OB erlässt aufgrund Art. 8 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und Art. 20 Abs. 1 des Kostengesetzes (KG) folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Stadtbücherei Weilheim i.OB

§ 1 Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Stadtbücherei Weilheim i.OB wird wie folgt geändert:

§ 2 Abs. 1 der Satzung erhält folgende Fassung:

"(1) Für die Benutzung der Stadtbücherei wird eine pauschale Jahresgebühr in Höhe von 15,00 erhoben. Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren werden Benutzungsgebühren nicht erhoben."

§ 2 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01. Juli 2003 in Kraft.

Weilheim i.OB, 11.04.2003

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

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