Bekanntmachung

In seiner Sitzung am 22.11.2018 beschloss der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB für das Gebiet „Nördlich der Geistbühelstraße – Bereich Schwaigerstraße“ einen Bebauungsplan nach den Vorschriften der Paragrafen (§§) 1, 1a und 2 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen. Für diese dem Außenbereich zuzuordnende Fläche wurde beschlossen, das beschleunigte Verfahren nach Paragraf (§) 13b BauGB in Verbindung mit §§ 13a und 13 BauGB durchzuführen, da die Voraussetzungen hierzu vorliegen.

Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erfolgte im Amtsblatt Nr. 5 vom 05.03.2019.

Vom Bebauungsplan werden nach dem Lageplan des Stadtbauamts vom 07.02.2020 nun folgende Grundstücke bzw. Grundstücksteilflächen (-TF) erfasst: Flurnummern (Fl.Nrn.) 983-TF, 983/5, 982/1-TF, 981-TF und 982-TF, alle Gemarkung Weilheim i.OB. Dies wurde im Amtsblatt Nr. 6 vom 06.03.2020 öffentlich bekannt gemacht.
Das Gebiet wird als „Reines Wohngebiet“ gemäß § 3 Absatz 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt.
Zwischenzeitlich liegt nun ein Planentwurf (Planfassung 07.02.2020) mit Begründung und weiteren Unterlagen vor.

Beim Plangebiet handelt es sich um eine an einen bebauten, innerstädtischen Bereich angrenzende Außenbereichsfläche von weniger als 10.000 Quadratmetern, die im Rahmen der Bauleitplanung weiter entwickelt werden soll und der Errichtung von Wohngebäuden im Anschluss an einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil dient. Durch die Bebauung der Grundstücke soll eine maßvolle und städtebaulich verträgliche Entwicklung unter Berücksichtigung grünordnerischer Gesichtspunkte erreicht werden. Der Bebauungsplan wird daher im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB in Verbindung mit §§ 13a und 13 BauGB durchgeführt. Eine eigenständige Umweltprüfung (§ 2 Absatz 4 BauGB) wird nicht durchgeführt. Das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes, der derzeit die Fläche noch als Grünfläche darstellt, als Wohnbaufläche wird derzeit durchgeführt.

Auf Grund der aktuellen Situation mit Ausrufung des Katastrophenfalls auf Grund des Infektionsrisikos mit dem Corona-Virus und dem damit verbundenen Organisationsaufwand zur Gewährleistung einer öffentlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen wird der Zeitraum zur Möglichkeit der Einsichtnahme in die Planungsunterlagen verlängert.

Die Planung und die zugehörige Begründung liegen zur Einsichtnahme nun in der Zeit vom 16.03.2020 mit 20.04.2020 öffentlich aus.

Die Planung kann nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter Tel. 0881 682-421 während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, oder unter www.weilheim.de eingesehen werden. Es wird jedoch gebeten, eine persönliche Einsichtnahme in die Planungsunterlagen nur im Ausnahmefall in Anspruch zu nehmen. Die Mitarbeiter des Stadtbauamtes stehen unter Tel. 0881 682-421 oder über Email unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerne beratend zur Verfügung. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Der betroffenen Öffentlichkeit wird hiermit gemäß § 13 Absatz 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 20.04.2020 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB).

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

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