Bekanntmachung

Die Herimo GmbH & Co. KG/Georg Jos. Kaes GmbH plant, in Peiting am Zeißlerweg einen Bau- und Gartenmarkt (V-Baumarkt) mit angegliederter Waschstraße und Waschboxen zu errichten. Es sollen 240 ebenerdige Parkplätze entstehen.

Der Standort liegt in einem neu zu schaffenden Sondergebiet im Süden von Peiting am Zeißlerweg und grenzt an das bestehende Gewerbegebiet Zeißlerweg an. Es handelt sich um eine städtebauliche Randlage im Sinne des LEP (Landesentwicklungsprogramm Bayern) 5.3.2.

Die Verkaufsfläche (gewichtet) soll insgesamt 7.766 Quadratmeter betragen.

Die verkehrliche Erschließung des geplanten Bau- und Gartenmarktes soll über den nördlich an den Planstandort angrenzenden Zeißlerweg erfolgen, der in östlicher Richtung auf die Ammergauer Straße trifft. Für den öffentlichen Personennahverkehr wird der Standort über die Bushaltestelle „V-Markt“ der Regionalverkehr Oberbayern GmbH erschlossen, die etwa 550 Meter entfernt liegt.

Nähere Einzelheiten sind der Projektbeschreibung zu entnehmen. Die Projektunterlagen sind auf der Homepage der Regierung von Oberbayern unter „Aktuelle Raumordnungsverfahren (ROV)“ einzusehen.

Die Regierung von Oberbayern als höhere Landesplanungsbehörde überprüft das Vorhaben gemäß Artikel 24 und 25 Bayerisches Landesplanungsgesetz (BayLplG) in Verbindung mit § 15 Raumordnungsgesetz (ROG) auf seine Übereinstimmung mit den Erfordernissen der Raumordnung.

Sie unterrichtet hiermit die Beteiligten von diesem raumbedeutsamen Vorhaben und bittet um Stellungnahme im Rahmen der wahrzunehmenden Belange und um Bekanntgabe zu berücksichtigender Planungen und Interessen bis zum 09.04.2020.

Wir bitten, die Stellungnahme vorzugsweise als E-Mail zu übersenden. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt keine Äußerung vorliegen, wird angenommen, dass Einverständnis mit dem Vorhaben besteht und Hinweise nicht zu geben sind.

Gemäß Artikel 25 Absatz 4 BayLplG in Verbindung mit § 15 Absatz 3 ROG ist auch die Öffentlichkeit zu beteiligen.

Die beteiligten Gemeinden sind gemäß Artikel 25 Absatz 5 BayLplG verpflichtet, ein Exemplar der Projektunterlagen zusammen mit diesem Einleitungsschreiben für einen Monat (§ 15 Absatz 3 Satz 2 ROG) und möglichst auch während arbeitsfreier Zeiten öffentlich auszulegen und bei der ortsüblichen Bekanntmachung der Auslegung auch auf die oben genannte Internetadresse hinzuweisen. Nach § 15 Absatz 3 Satz 3 ROG sind Ort und Dauer der Auslegung mindestens eine Woche vor Beginn der Auslegung öffentlich bekannt zu machen. Weiterhin ist nach § 15 Absatz 3 Satz 3 ROG unter Angabe einer angemessenen Frist, die zumindest der Auslegungsfrist entspricht, darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen abgegeben werden können.

Auf Grund der aktuellen Situation mit Ausrufung des Katastrophenfalls auf Grund des Infektionsrisikos mit dem Corona-Virus und dem damit verbundenen Organisationsaufwand zur Gewährleistung einer öffentlichen Einsichtnahme in die Projektunterlagen wird der Zeitraum zur Möglichkeit der Einsichtnahme in die Projektunterlagen verlängert.

Die Projektunterlagen liegen zur Einsichtnahme nun in der Zeit vom 16.03.2020 mit 20.04.2020 öffentlich aus.

Die Projektunterlagen können nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter Tel. 0881 682-421 während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, eingesehen werden. Es wird jedoch gebeten, eine persönliche Einsichtnahme in die Projektunterlagen nur im Ausnahmefall in Anspruch zu nehmen. Die Mitarbeiter des Stadtbauamtes stehen unter Tel. 0881 682-421 oder über Email unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerne beratend zur Verfügung.

Weiter können die Projektunterlagen auf der Homepage der Regierung von Oberbayern (www.regierung.oberbayern.bayern.de) unter „Aktuelle Raumordnungsverfahren (ROV)“ eingesehen werden. Stellungnahmen werden bis spätestens 20.04.2020 erbeten.

Zur Klarstellung wird auf folgendes hingewiesen:

  • Es handelt sich bei dieser öffentlichen Auslegung nicht um eine formelle Beteiligung zur Wahrung von Rechtspositionen einzelner Bürger; diese bleibt dem nachfolgenden Zulassungsverfahren vorbehalten.
  • Die Regierung wird Äußerungen, die im Zuge der öffentlichen Auslegung abgegeben werden, zwar nicht beantworten, aber bei der landesplanerischen Beurteilung verwerten, soweit überörtlich raumbedeutsame Gesichtspunkte vorgetragen werden. In nachfolgenden Verwaltungsverfahren werden sie nur verwertet, wenn sie dort erneut vorgebracht werden.
  • Schriftliche Äußerungen im Rahmen der öffentlichen Auslegung sollten nur bei der Gemeinde oder bei der Regierung von Oberbayern – Sachgebiet 24.1 – abgegeben werden.

Technische Detailfragen sowie Enteignungs- und Entschädigungsfragen sind nicht Gegenstand des Raumordnungsverfahrens, in dem grundsätzlich geklärt werden soll, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen das Projekt den Erfordernissen der Raumordnung entspricht und wie es mit Vorhaben öffentlicher und sonstiger Planungsträger unter Gesichtspunkten der Raumordnung abgestimmt werden kann.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens den im Einzelfall vorgeschriebenen Verwaltungsverfahren nicht vorgreift und weder öffentlich-rechtliche Gestattungen noch privatrechtliche Zustimmungen und Vereinbarungen ersetzt.

Nach Abschluss der öffentlichen Auslegung wird die Stadt Weilheim i.OB der Regierung von Oberbayern im Rahmen einer gemeindlichen Stellungnahme berichten und die Wünsche, Anregungen und Einwendungen von Bürgern der gemeindlichen Stellungnahme beifügen.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

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