Bekanntmachung

In seiner Sitzung am 14.01.2020 beschloss der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB, den Bebauungsplan „Interkommunales Gewerbegebiet Achalaich“, Gemarkung Weilheim, zu ändern. Mit der Änderung sollen unter anderem untergeordnete Bauteile und Anlagen der technischen Gebäudeausstattungen im gebotenen Umfang ermöglicht werden. Die Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung werden angepasst. Das Verfahren zur Änderung Bebauungsplanes wird nach den Vorschriften des § 13 BauGB durchgeführt. Durch die Änderung des Bebauungsplanes werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Sie berührt keine anderen umweltrechtlich relevanten Belange als die bisherige Planung. Durch die Änderung werden keine Vorhaben mit der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorbereitet oder begründet. Es bestehen keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung von in § 1 Absatz 6 Nummer 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter. Von einer Umweltprüfung wird daher abgesehen.

Der Bebauungsplan lag zuletzt in der Fassung der Planung vom 18.02.2020 in der Zeit vom 16.03.2020 mit 20.04.2020 öffentlich aus. Die Träger öffentlicher Belange wurden gehört. In seiner öffentlichen Sitzung am 21.04.2020 befasste sich der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB mit den im Verfahren vorgebrachten Anregungen und Einwendungen. Über die vorgebrachten Anregungen und Einwendungen wurde abgewogen und entschieden. Aus der Abwägung ergaben sich Änderungen und Ergänzungen in den Planungsunterlagen.
Der insoweit geänderte Bauleitplan und die Begründung werden in der Fassung der Planung vom 21.04.2020 erneut zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt. Die Auslegung erfolgt gemäß § 4a Absatz 3 Satz 3 BauGB verkürzt.

Die geänderten Unterlagen zur Planung können in der Zeit vom 13.05.2020 mit 29.05.2020 nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter Telefon 0881 682-421 während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, oder unter www.weilheim.de eingesehen werden. Auf Grund der aktuellen Situation mit Ausrufung des Katastrophenfalls auf Grund des Infektionsrisikos mit dem Corona-Virus und dem damit verbundenen Organisationsaufwand zur Gewährleistung einer öffentlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen wird jedoch gebeten, telefonisch einen Termin zur persönlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen zu vereinbaren. Die Mitarbeiter des Stadtbauamtes stehen unter Telefon 0881 682-421 oder über Email unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerne beratend zur Verfügung. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert. Die öffentliche Auslegung erfolgt gemäß § 4a Absatz 2 BauGB gleichzeitig mit der Einholung von Stellungnahmen der Fachbehörden nach § 4 Absatz 2 BauGB. Wir bitten Sie, dies zu beachten.

Stellungnahmen werden bis spätestens 29.05.2020 erbeten.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Gemäß § 4a Absatz 3 Satz 2 BauGB wird bestimmt, dass ein Vorbringen nur zu den neu geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden kann. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB).

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

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