Bekanntmachung

Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat nach Vorberatung durch den zuständigen Bauausschuss in seiner öffentlichen Sitzung am 22.04.2020 beschlossen, die Außenbereichssatzung für das Gebiet „Moosstraße, Säureweg“ aus dem Jahr 1992 zu ändern. Mit der Änderung werden weitere Grundstücke beziehungsweise (bzw.) Grundstücksteilflächen in den Geltungsbereich aufgenommen. Vom Geltungsbereich werden nun die folgenden Grundstücke bzw. Grundstücksteilflächen (-TF) der Gemarkung Weilheim erfasst:

Flurnummern (Fl.Nrn.) 3522-TF, 3522/2-TF, 3522/3, 3522/4, 3522/5-TF, 3522/6, 3522/8 und 3522/7-TF

Der geänderte Geltungsbereich ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan.

Mit der Änderungssatzung werden zusätzlich Regelungen zum zugelassenen Maß der baulichen Nutzung, zur Zahl der Wohneinheiten und zur Bauweise mit in die Satzung aufgenommen.

Die Änderungssatzung soll die frühere Satzung aus dem Jahr 1992 ersetzen.

Nach Paragraf (§) 35 Absatz(Abs.) 6 Baugesetzbuch (BauGB) ist auch für die Änderung einer solchen Außenbereichssatzung das vereinfachte Verfahren des § 13 Abs. 2 Nummer (Nr.) 2 und 3 BauGB anzuwenden.

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses.

Die Änderungssatzung in der Fassung vom 22.04.2020 mit zugehöriger Begründung liegt in der Zeit vom 27.05.2020 mit 30.06.2020 öffentlich aus.

Den von der Änderung betroffenen Grundstückseigentümern und der Öffentlichkeit wird hiermit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 30.06.2020 gegeben.

Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB).

Die Satzungsunterlagen können während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 214, oder unter www.weilheim.de eingesehen werden. Die Mitarbeiter des Stadtbauamtes stehen unter Telefon 0881 682-421 oder über E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerne beratend zur Verfügung. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Auf Grund der aktuellen Situation mit Ausrufung des Katastrophenfalls auf Grund des Infektionsrisikos mit dem Corona-Virus und dem damit verbundenen Organisationsaufwand zur Gewährleistung einer öffentlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen wird jedoch gebeten, telefonisch einen Termin zur persönlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen zu vereinbaren.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

Kontakt

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82362 Weilheim i.OB
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