Bekanntmachung

In seiner öffentlichen Sitzung am 08.10.2019 beschloss der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB, den Bebauungsplan „Nördlich der Stadtsäge“ für seinen gesamten Geltungsbereich zu ändern. Mit der Änderung sollte auf dem Grundstück im Bebauungsplangebiet die Möglichkeit geschaffen werden, Einfriedungen mit einer Hinterpflanzung von bis zu 1,80 Metern Höhe zu versehen. Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes in der jeweils gültigen Fassung sollten unberührt bleiben.

Nach Durchführung der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der im Verfahren zu hörenden Träger öffentlicher Belange befasste sich der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB in seiner öffentlichen Sitzung am 21.04.2020 mit den im Rahmen der Beteiligung vorgetragenen Bedenken und Anregungen.

Es wurde festgestellt, dass auf Grund der vorgetragenen Äußerungen der betroffenen Grundstückseigentümer kein genereller Wunsch zur Änderung des Bebauungsplanes im beabsichtigten Umfang besteht. Das Verfahren zur 5. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Nördlich der Stadtsäge“ wurde vom Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB daher mit einstimmigem Beschluss vom 21.04.2020 eingestellt.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

Weilheim zieht an